Hallo liebe Mitglieder,
ich bin neu hier und habe ein Problem.
Undzwar , ich hatte diese Jahr 3 volle Monate einen Minijob als Lagerhelfer , dort musste ich anfangs immer etwa 3-4 Std arbeiten und so um die 20 - 25 Pakete am Tag versenden , dies klappte auch sehr gut bis zu dem Tag an dem wir neue Artikel in den Bestand bekamen.Somit wurden aus den 20-25 Paketen pro Tag - 40 - 45 Pakete pro Tag auf die selbe Zeit (manchmal 1std länger).
Da ich relativ neu war in der Branche und der einzigste Mitarbeiter war wurde die Arbeit unübersichtlicher für mich und ich habe ohne es zu bemerken manche Produkte doppelt versendet so das ohne es zu wissen ein Schaden entstand.
Nach etwa 3 1/2 Monaten habe ich gekündigt da es mir öfters passiert ist und mir alles zu stressig wurde.
So jetzt zum eigentlichen Problem -
Ich hatte gelesen das man auch als Minijobber ein recht auf Bezahlten Urlaub hat (1 Tag pro Monat) somit 3 Tage , diese habe ich von meinem Arbeitgeber verlangt , worauf er mir sagte das ich entweder die Urlaubstage bezahlt bekomme und er mir den entstandenen schade in Rechnung stellt oder ich das Geld für die Urlaubstage nicht nehme und es damit gut sei und er mir den Schaden nicht berechnet.
Im Arbeitsvertrag steht auch nichts darüber das ich für nicht vorsätzlich entstehende Schäden aufkommen müsse.
Jetzt meine Frage, ist dies richtig was mein Arbeitgeber sagt oder habe ich ein Anspruch auf das Geld ?
Kann mein ehemaliger Arbeitgeber mir den Schaden in Rechnung stellen und ich muss diesen Zahlen?
und stimmt dies mit 1 Bezahlten Urlaubstag für 1 Monat wenn ich an 3 Tagen die Woche 4 Std. gearbeitet habe ?
Freue mich über Antworten.
LG
Tarig
-- Editier von Tpaco am 14.09.2017 23:59
EX Arbeitgeber will nicht zahlen.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat:und stimmt dies mit 1 Bezahlten Urlaubstag für 1 Monat wenn ich an 3 Tagen die Woche 4 Std. gearbeitet habe ?
Ja.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch sind 24 Tage/Jahr bei 6-Tage-Woche, also 12 Tage/Jahr bei 3-Tage-Woche. macht 1 Tag pro Monat.
Zitat:Im Arbeitsvertrag steht auch nichts darüber das ich für nicht vorsätzlich entstehende Schäden aufkommen müsse.
Dann gelten die übrichen Regeln zur Arbeitnehmerhaftung:
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit = Arbeitnehmer haftet voll
mittlere Fahrlässigkeit = Arbeitnehmer haftet anteilig
leichte Fahrlässigkeit = Arbeitnehmer haftet nicht
Grobe Fahrlässigkeit liegt wohl nicht vor, besonders wenn man noch "neu" ist im Betrieb. Allerdings fällt es schwer, das mehrfache doppelte Versenden, noch als leichte Fahrlässigkeit zu klassifizieren. Der Arbeitnehmer wird zumindest einen Teil des Schadens bezahlen müssen.
Ob sich das Angebot des Arbeitgebers "lohnt", hängt von der Höhe des Schadens und dem Betrag der Urlaubsauszahlung ab.
Vielen Dank für die Antwort.
Es ist so , der AG sagte er habe eine Inventur gemacht und es sei ein Schaden um 240 Euro, mir würden in dem Fall dann 3x4std a 9 Euro = 108euro zustehen , jedoch war es mir nie bewusst das zu viel versendet wurde.
Ich kann es auch nicht glauben und denke es ist einfach nur eine Masche von seiner Seite aus , er sagte er hätte Beweise, es kann sein das es paar mal unbewusst passierte Jedoch nicht bis zu einer Summe von 240 Euro.
Ich bin mir jetzt unsicher ob ich das Geld nehmen soll oder es gut sein lassen soll.
Gibt es da nicht eine Versicherung die in solchen Fällen greift ?
Ich verstehe sowieso nicht wieso er es mir erst nach etwa einem Monat sagt als ich das Geld verlangte und er mich so lange immer bei anrufen weggedrückt hat.
-- Editiert von Tpaco am 15.09.2017 11:18
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/// ... jedoch war es mir nie bewusst das zu viel versendet wurde.
Dann hättest du ja auch mit Vorsatz gehandelt und müsstest den Schaden voll ersetzen!
Mir scheint, dass du mit dieser Schadensteilung gut bedient bist.
also am besten das Geld verlangen und er soll mir den Schaden in Rechnung stellen oder direkt auf das Geld verzichten?
bin etwas am verzweifeln.
Du riskierst am Ende, dass du den Schaden von 240 € voll zahlen musst und 108 € Urlaubsgeld erhältst.
Das wäre ein schlechtes Geschäft.
Mein Vorschlag war: Ruhe geben und die Aufrechnung akzeptieren.
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