EV aus Schufa löschbar?

9. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
EV aus Schufa löschbar?

Hallo zusammen, hätte mal ne frage zur eidesstattliche Versicherung.
Habe die Suchfunktion benutzt, bin aber nicht fündig geworden und würde mich hier über eine antwort freuen.

Vor 4 Monaten habe ich auf Antrag eines Gläubigers eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, die ich jetzt aber restlos bezahlt habe. Meine frage jetzt wäre ob ich die eidesstattliche Versicherung aus der Schufa austragen lassen kann und wenn ja, was kommen da für kosten auf mich zu und was brauche ich dafür.

Danke euch schonmal für eure antworten.

LG Kai

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Die "Bestätigung des Gläubigers" ist als Vorlage bei der Schufa völlig wertlos, da ihr der Gläubiger gar nicht bekannt sein kann. Daher stets beim Amtsgericht die Löschung beantragen und zur Beschleunigung des Verfahrens mit dieser Original-Bestätigung (!) sich an die Schufa wenden!
Bedenken Sie, dass die EV nicht nur der Schufa bekannt wurde, sondern einer Reihe weiterer Verbraucherschutzstellen ebenfalls. Auch Wirtschaftsauskunfteien kann diese bekannt geworden sein, und dann müssen Sie damit rechnen, dass dieses Negativmerkmal auch noch 10 und mehr Jahre herum geistern kann, ohne dass Sie etwas davon erfahren...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.10.2009 09:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.10.2009 09:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, danke euch für die vielen und hilfreichen antworten!!!
Dann werde ich mich jetzt mal ans Werk machen um die Angelegenheit at akta zu legen.
Also nochmals besten dank euch!

LG Kai

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