In der aktuellen Version des von mir verwendeten Programms zur Erstellung einer EÜR wird bei den Einnahmen bzw. Ausgaben das SK 1590 nicht aufgeführt. Das war in den vorhergehenden Programmversionen der letzten Jahre aber möglich.
Nun habe ich im Hilfeforum des Softwareanbieters folgendes gefunden:
Zitat:bei den Einnahmen wird in der Sachkontenliste der "Durchlaufende Posten" (Konto1590) nicht aufgelistet. Bei den Ausgaben ist das Konto 1590 vorhanden.Zudem habe ich mir die Einstellung der Kontoverwaltung angeschaut und konnte im Vergleich zum Vorjahr keinen Unterschied feststellen.
OK, das war also genau auch mein Problem.
Ein Moderator des dortigen Forums antwortet dazu:
Zitat:Bitte bei "Art der Buchung" die "Freie Buchung" wählen, da es weder eine Ein- noch eine Ausgabe ist. Das der durchlaufende Posten noch als Ausgabe buchbar ist, stellt eine Unstimmigkeit dar, welche mit einem Update korrigiert wird.
Meine Antwort dazu:
Zitat:Das steht aber so nicht drin im EStG § 4 Abs. 3 Satz 2 :
Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten)
Bei "Freier Buchung" muß man sich ein eigenes Sachkonto für die "durchlaufenden Posten" basteln. Diese Unstimmigkeit sollte m.E. dadurch beseitigt werden, daß "Durchlaufende Posten" sowohl als Einnahme als auch Ausgabe buchbar sind. So war es in den Programmversionen der letzten Jahre ja auch.
Bei Auswertung der Einzelkonten ist in den alten Programmversion das Sachkonto 1590 ausgewiesen (in meinem Fall auf "0", also ausgeglichen zum Jahresende)
In der neuen Programmversion wird neben dem SK 1590 zusätzlich mein selbst erstelltes Sachkonto (ich habe mir 1591 zum "Zwischenparken" der DP) aufgeführt. Beide sind zum Monatsende ausgeglichen (weil ich die "Fremdgelder" ausgekehrt hatte). Im Ergebnis also kein Unterscheid außer daß ich nun ein zusätzliches Sachkonto habe.
Das von mir verwendete Programm ist seit vielen Jahren am Markt etabliert, insofern werden "die schon wissen" was richtig ist. Andererseits frage ich mich, warum plötzlich Unstimmigkeiten im Programm bemerkt werden...
Lange Rede, kurzer Sinn:
Müssen "Durchlaufende Posten" als Einnahmen bzw. Ausgaben deklariert sein (nach dem Wortlaut des EStG § 4 Abs. 3 Satz 2 ) oder muß nur dafür gesorgt werden, daß die nicht ergebniswirksam sind?
-- Editier von BudWiser am 01.02.2017 10:52