EUGH untersagt ermäßigten Umsatzsteuersatz für Pferdehandel
Von Rechtsanwalt Florian Würzburg 5.8.2011 | Ratgeber - Steuerrecht | 675 Aufrufe Mehr zum Thema:Umsatzsteuer, Pferde, Umsatzsteuergesetz, EuGH, euoparechtswidrig
Ermäßigte Besteuerung für die Lieferung von Pferden (außer Wildpferde) in Deutschland ist europarechtswidrig
Gemäß § 12 II Nr. 1 UStG i.Vm. Anlage 2 Nr. 1 a) unterliegen die Umsätze mit Pferden (außer Wildpferden) in Deutschland einem ermäßigten Steuersatz von 7 % der Bemessungsgrundlage. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19 %.
Mit dieser Vergünstigung wird voraussichtlich bald Schluss sein.
Florian Würzburg
Bremen
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Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht Pers. Direktanfrage
Am 12.05.2011 hat die siebte Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH C-453/09) ein Urteil erlassen und festgestellt:
" dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Leistungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112 in Verbindung mit deren Anhang III verstoßen hat ".
Deutschland wird das Umsatzsteuergesetz europarechtskonform anpassen müssen.
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Sozietät Müller&Würzburg
Steuerberater und Rechtsanwalt
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