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EU will Besuchsrecht nach Trennung binationaler Paare regeln

AFP VOM 22.1.2002 | Nachrichten - Geplante Gesetze | 4544 Aufrufe
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Besuchsrecht, Umgangsrecht, Sorgerecht

- Kommissar trifft Vertreter deutsch-französischen Schlichterteams

Die EU will das Umgangsrecht getrennter binationaler Paare mit ihren Kindern per Verordnung regeln. Dies teilte am Dienstag die SPD-Europaabgeordnete Evenlyne Gebhardt nach einem Treffen mit dem EU-Kommissar für Justiz und Inneres, Antonio Vitorino, in Brüssel mit. Vitorino habe zugesagt, einen entsprechenden Entwurf voraussichtlich im April vorzulegen, sagte die Parlamentarierin auf Anfrage. An dem Treffen nahm nach ihren Angaben auch die französische Sozialistin Pervenche Bérès teil. Beide Europaabgeordnete gehören einer deutsch-französischen Schlichtergruppe an, die sich um die Beilegung von Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Eltern aus beiden Ländern kümmert.

Nach Angaben Gebhardts sollen Mindestbesuchsrechte für Eltern festgesetzt werden, die nach der Trennung nicht das Sorgerecht haben. Es müsse sichergestellt sein, dass der Kontakt zu den Kindern nicht durch sehr restriktive Umgangsregelungen de facto unterbunden werde. Derzeit wird dies in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.

In Frankreich etwa ist ein regelmäßiges Besuchsrecht an Wochenenden und während der Ferien üblich. Bei französischen Eltern und Familienrichtern stößt daher auf Unverständnis, dass etwa in Deutschland geschiedene Eltern oft nur wenig Umgang mit ihren Kindern haben können. Den Angaben zufolge soll in die geplante Verordnung auch eine bereits bestehende EU-Regelung über die gegenseitige Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen einfließen.

Die aus je drei deutschen und französischen Abgeordneten bestehende Schlichtergruppe war Ende 1999 gegründet worden. Bisher wurden der Gruppe Gebhardt zufolge rund 40 Fälle unterbreitet; in etwa einem Dutzend der Streitfälle sei eine gütliche Einigung gelungen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002



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