Deutschland hat seinen Eisenbahn-Markt nach Ansicht der EU-Kommission nicht ausreichend für Konkurrenz der bundeseigenen Deutschen Bahn geöffnet. Deswegen werde vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Deutschland eingereicht, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bezeichnete das Vorgehen als "unbegründet".
Deutschland und zwölf weitere Mitgliedstaaten hätten ein Gesetzespaket zur Liberalisierung des Bahn-Sektors nicht gut genug umgesetzt, begründete die Kommission die Klage. Ziel des Pakets sind Marktöffnung und Wettbewerb bei Verkehrsdiensten auf der Schiene. Bei mangelhafter Umsetzung werde den Kunden "eine größere Auswahl an wettbewerbsfähigen Eisenbahndiensten vorenthalten".
Die Kommission wirft Deutschland vor, dass die Unabhängigkeit des Betreibers der Infrastruktur, also vor allem des Schienennetzes, nicht garantiert sei. Der größte Teil des Netzes wird von der Gesellschaft DB Netze betrieben, die ebenso zur Deutschen Bahn gehört wie deren Töchter für den Passagier- und Güterverkehr. Die Entscheidungen der DB Netze wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit aus, zum Beispiel bei der Zuteilung von Trassen. Die Kommission befürchtet hier die mögliche Ungleichbehandlung von Bahn-Wettbewerbern. Weiter bemängelte die Kommission unter anderem, dass es in Deutschland keine ausreichenden Anreize für den Infrastrukturbetreiber gebe, Kosten zu senken.
Bundesverkehrsminister Ramsauer erklärte in Berlin, er sehe der Klage "gelassen" entgegen. "Wir haben die Vorgaben des ersten Eisenbahnpakets vollständig umgesetzt. Die Kritik an den deutschen Rechtsvorschriften zur Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber, zur Erhebung der Trassenentgelte und zu den Befugnissen der Regulierungsbehörde ist deshalb unbegründet." Deutschland habe im EU-Vergleich "bereits viel" für die Liberalisierung seines Bahnsektors getan, teilte Ramsauer mit. Durch die Bahnreform dürften auch andere Eisenbahnunternehmen das Netz der Bahn nutzen. Inzwischen machten davon etwa 320 Konkurrenten der Bahn Gebrauch.
Mit ähnlichen Vorwürfen wie Deutschland wurden auch die zwölf anderen EU-Länder konfrontiert, denen nun eine Klage bevorsteht, darunter Österreich, Frankreich und Italien. Das Gesetzespaket hätte eigentlich 2003 umgesetzt sein müssen, erklärte die Kommission. 2008 leitete sie darum Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten ein, von denen nun 13 in Klagen in Luxemburg münden.
24. Juni 2010 - 17.34 Uhr
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