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EU stärkt Rechte mutmaßlicher Straftäter

AFP VOM 8.10.2010 | Nachrichten - Europarecht | 1625 Aufrufe
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Muttersprache, Straftäter

Dolmetscher und Übersetzer werden vor Gericht Pflicht

Wer im europäischen Ausland Ärger mit der Justiz bekommt, hat künftig das Recht auf Erläuterungen in seiner Muttersprache. Die EU-Justizminister besiegelten am Freitag in Luxemburg eine Richtlinie, die eine Verdolmetschung und Übersetzung im gesamten Strafverfahren zur Pflicht macht. Auch bei Polizeiverhören soll ein Beschuldigter oder Angeklagter demnach einen Dolmetscher zur Seite gestellt bekommen.

Justizkommissarin Viviane Reding sprach von einem "Meilenstein". Denn erstmals legt die EU damit gemeinsame Mindestnormen für die Verteidigung in Strafverfahren fest. Von den neuen Rechten könnten auch Bundesbürger profitieren, die im europäischen Ausland vor Gericht gestellt werden. In der Bundesrepublik ist das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung bereits gesetzlich verankert.

Deutschland und zwölf weitere Staaten hatten sich für die stringentere Anwendung der Grundsätze der europäischen Menschenrechtskonvention eingesetzt. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

8. Oktober 2010 - 13.26 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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