
Die Europäische Union hat den Beitritt Russlands zu einem Reformprotokoll für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte begrüßt. Damit könne die Reform nun in Kraft treten, erklärte EU-Außenministerin Catherine Ashton am Freitag in Brüssel. Dank der Reform würden die Verfahren vor dem Straßburger Gerichtshof effizienter. Der russische Präsident Dmitri Medwedew hatte das fragliche Protokoll Nr. 14 am Vortag unterzeichnet und damit die Ratifizierung abgeschlossen.
Die Reform werde die Europäische Menschenrechtskonvention und den Straßburger Gerichtshof stärken, hob Ashton hervor. Sie ermögliche auch den Beitritt der EU zu der Konvention. Sollte die EU sich zu diesem Schritt entschließen, können Bürger vor dem Straßburger Gerichtshof gegen etwaige Menschenrechtsverletzungen durch die Europäische Union klagen. Bisher sind solche Klagen nur gegen die einzelnen Unterzeichnerstaaten der Konvention möglich.
Russland hatte als einziges der 47 Europaratsländer die Reform jahrelang blockiert. Dies sorgte beim Europarat, zu dessen Einrichtungen das Gericht gehört, umso mehr für Unmut, als Moskau den Straßburger Menschenrechtshütern besonders viel Arbeit bereitet. Im vergangenen Jahr gingen bei dem Gericht mehr als 13.600 Klagen gegen Russland ein - fast ein Viertel aller Beschwerden. Damit sind nun rund 33.500 Klagen gegen Russland anhängig. Mehr als 300 davon betreffen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien.
5. Februar 2010 - 12.24 Uhr
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