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EU beansprucht erstmals Zugriff auf US-Bankdaten - 1/1
AFP vom 30.07.2009   |   1226 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

EU beansprucht erstmals Zugriff auf US-Bankdaten

Justizkommissar nennt Datenschutz-Ängste "unbegründet"

Immer mehr Bürger geraten ins Visier der Terrorfahnder in Europa und den USA. Die Europäische Union will nun ihrerseits Bankverbindungsdaten von US-Bürgern ausspähen, gab die EU-Kommission bekannt. Der oberste europäische Datenschützer Peter Hustinx empfahl unterdessen eine Klage gegen den umstrittenen Plan der EU, Überweisungsdaten von Bürgern an US-Fahnder weiterzugeben.

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Der für Justiz zuständige EU-Kommissar Jacques Barrot machte deutlich, ein geplantes Abkommen mit Washington zur Weitergabe der Bankverbindungsdaten europäischer Bürger an die US-Sicherheitsbehörden müsse auf echter Gegenseitigkeit basieren. "Wir wollen die Möglichkeit, die Daten in den USA zu überwachen", sagte Barrot.

Ungeachtet der Warnungen von Datenschützern hatten die EU-Außenminister am Montag den Weg für das Abkommen freigemacht. Damit sollen US-Fahnder weiter Zugriff auf Überweisungsdaten europäischer Bürger erhalten. Nötig wird das Abkommen, weil die Daten künftig nur noch auf EU-Territorium gespeichert sind. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 spähten die Fahnder zunächst über einen Server in den USA die Namen und Adressen von EU-Bürgern aus, die Überweisungen tätigen.




Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel, die im Innenausschuss des Parlaments sitzt, kritisierte die Ankündigung der EU-Kommission scharf. "Wenn nun auch Daten von US-Bürgern ausgespäht werden, löst das die Frage des Datenschutzes nicht", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Justizkommissar Barrot wies solche Befürchtungen dagegen als "unbegründet" zurück und warf den Kritikern eine "Verzerrung der Fakten" vor.

Der europäische Datenschutz-Beauftragte Peter Hustinx rief das Europaparlament im "Handelsblatt" auf, vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu ziehen. "Hier geht es um eine ganz große Sache - da brauchen Sie schon starke rechtliche Garantien", sagte Hustinx dem Blatt.

Für eine solche Klage gibt es Vorläufer. Der Luxemburger Gerichtshof hatte bereits im Mai 2006 auf Parlamentsbeschwerde Absprachen zwischen der EU und der USA zur Terrorfahndung gekippt. Damals ging es um die Nutzung von Flugpassagierdaten durch den US-Grenzschutz.

30. Juli 2009 - 15.12 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal