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EU-Staaten dürfen in Apothekenmarkt eingreifen

AFP VOM 1.6.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1054 Aufrufe
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Apotheken

EuGH weist klagende Apotheker aus Spanien ab

Die EU-Staaten dürfen in den Apothekenmarkt eingreifen, um eine sichere und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Das bekräftigte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Streit zu Spanien (Az: C-570/07). Deutsche Zulassungsbeschränkungen hatte der EuGH bereits vor einem Jahr gebilligt.

In Spanien ist die Zahl der Apotheken auf eine je 2800 Einwohner begrenzt. Zudem muss eine neue Apotheke mindestens 250 Meter von bisherigen Wettbewerbern entfernt sein. Von der Einwohner-Regel gibt es aber Ausnahmen in ländlichen Regionen, von der Entfernungs-Regel für Städte. In der nordwestspanischen autonomen Region Asturien wollten nun zwei diplomierte Apotheker unabhängig von diesen Regeln neue Apotheken eröffnen.

Mit seinem Urteil bestätigte der EuGH, dass die spanischen Zulassungsbegrenzungen in die EU-weite Niederlassungsfreiheit eingreifen. Dies sei aber gerechtfertigt, um "eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten". Die spanischen Gerichte müssen daher lediglich prüfen, ob Asturien auch von den Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch macht, um eine Unterversorgung etwa in ländlichen Regionen zu vermeiden. Allerdings verwarf der EuGH bestimmte Regeln für die Auswahl der Apotheker, weil sie Bewerber aus anderen EU-Staaten benachteiligten.

In Deutschland dürfen nur approbierte Apotheker selbst Apotheken betreiben, große Ketten sind unzulässig. Dieses sogenannte Fremdbesitzverbot hatte der EuGH im Streit um eine DocMorris-Filiale in Saarbrücken bereits im Mai 2009 gebilligt. Nach dem sogenannten Mehrbesitzverbot darf jeder Apotheker neben seiner Hauptapotheke nur bis zu drei Filialen betreiben. Diese deutschen Regeln seien mit dem Urteil zu Spanien nochmals gefestigt worden, erklärte auf Anfrage ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA, in Berlin.

1. Juni 2010 - 13.45 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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