>EU Rente
@Schneerosechen
Dann sollte zum Rentenbescheid ein Widerspruch erfolgen. Mit dem Begehr, eine volle EU zu beanspruchen. Ich bin übrigens der Ansicht, wenn du tatsächlich ja lt Ärzte nicht fähig bist zu arbeiten, auch auf einen geschlossenen Arbeitsmarkt abzielen. Ggfalls solltest du mal zu einem Erstgespräch zu einem GUTEN Anwalt für Sozialrecht. Wenn du uns die Region nennst, in der du bist, kann dir vielleicht ein user jemanden empfehlen.
Weiter ist es so, dass, bei rückwirkender REntenzahlung, die DRV Bande sowieso mit ALG 1 und/ oder ALG2 Leistungsträger verrechnet. Draufzahlen musst du nicht
Wenn du also z.B. 300 Euro Rente hättest, aber Anspruch auf 1000 Euro ALG1 oder 600 ALG2, dann bekommt der Leistungsträger zwar alles, was er vorgelegt hat, aber dein Anspruch (Rente) wäre ja eh nicht Existenzsichernd gewesen und der Leistungsträger SGBXII wäre zuständig gewesen.
Was das Datum der Teil EU betrifft, würde ich, aber das ist nur eine persönliche Ansicht, das Datum des Antrages ankreuzen. Gerade bei Dauer EU.
Ergänzende Leistungen stehen dir, so meine EInschätzung dann seitens Leistungsträger ALG2 zu. Hier nitte, solange der Widerspruch läuft, darauf achten, dass du AU Bescheinigungen bekommst.
Ich würde aber an deiner Stelle versuchen, Leistungen nach SGB XII zu bekommen.
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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-- Editiert am 17.03.2010 15:46
von Sunbee 1 am 17.03.2010 15:41
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