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EU-Länder vereinbaren Recht auf Beistand durch Anwalt

AFP VOM 8.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1485 Aufrufe
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Recht, Anwalt

Leutheusser: Stellung des Beschuldigten gestärkt

Bei Problemen mit der Justiz sollen sich Beschuldigte in Zukunft in der gesamten Europäischen Union auf das Recht auf Beistand durch einen Anwalt verlassen können. "Heute ist es uns gelungen, eine gemeinsame Position beim Zugang zu einem Rechtsbeistand zu erreichen", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding nach einem Treffen der EU-Justizminister in Luxemburg. Mit der Neuregelung wird in allen EU-Ländern ein gemeinsamer Mindeststandard für den Zugang zu einem Anwalt bei Strafverfahren festgeschrieben.

Diese EU-weite Garantie gilt allerdings erst ab Vergehen, für die dem Beschuldigten Haft droht. Deutschland hatte sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, das Recht auf einen Anwalt weiter zu fassen. Die Kosten für den Rechtsbeistand müssen die Beschuldigten im Zweifel selber tragen, da es derzeit nicht in allen EU-Ländern die Möglichkeit zur finanziellen Rechtshilfe gibt. Reding kündigte daher für das kommende Jahr einen Vorstoß an, um auch in diesem Punkt eine einheitliche europäische Regelung zu erreichen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete die neue EU-Richtlinie in Luxemburg als eine "der wichtigen Maßnahmen, die Stellung des Beschuldigten in einem Strafverfahren zu stärken". Denn der Zugang zu einem Anwalt, "ist ja in einer so schwierigen Lage ganz entscheidend". Die Richtlinie wird nun mit dem Europaparlament beraten, das der Neuregelung ebenfalls zustimmen muss.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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