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EU Kommission verklagt Spanien vor dem EuGH wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuer

Von Rechtsanwalt Herr Jan-Hendrik Frank
31.10.2011 | Ratgeber - Erbrecht | 662 Aufrufe
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Spanien, Erbschaftsteuer, EuGH, Gebietsansässige

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EugH) zu verklagen, weil die spanische Erbschaftssteuer nicht Gebietsansässige faktisch benachteiligt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union  (EugH) zu verklagen, weil die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht Gebietsansässige faktisch benachteiligt. 

Hintergrund für die faktische Benachteiligung ist, dass in Spanien die autonomen Gemeinschaften eigene Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts haben. Die autonomen Gemeinschaften machen hiervon auch umfassend Gebrauch. Sind Erblasser oder Begünstiger nicht in Spanien ansässig, greifen diese Begünstigungen allerdings nicht. Faktisch werden hierdurch vor allem Ausländer, die in Spanien investieren (z.B. eine Finca erwerben), benachteiligt.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Jan-Hendrik Frank
Berlin

Erbschaftssteuerrecht, spanisches Erbrecht, Internationales Erbrecht, Fachanwalt Erbrecht, US-Erbrecht

Nach Auffassung der Kommission stellt diese diskriminierende steuerliche Behandlung ein Hemmnis für die Freizügigkeit und für den freien Kapitalverkehr dar und ist ein Verstoß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 45 bzw. 63 AEUV).

Wir empfehlen Prüfung der Steuerbescheide.

Jan-Hendrik Frank
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
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