Im Streit um die Blockade einer Großfusion ist die EU-Kommission erstmals zu Schadenersatz verurteilt worden. Wegen schwerwiegender Fehler bei der Untersagung des Zusammenschlusses der französischen Elektrokonzerne Schneider und Legrand vor sechs Jahren muss die EU-Kommission Schneider die dadurch entstandenen Verluste teilweise begleichen, wie das europäische Gericht erster Instanz am Mittwoch in Luxemburg urteilte. Schneider Electric hatte 1,66 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert. Die EU-Kommission will die Entscheidung "sorgfältig studieren". (AZ: T-351/03)
Die EU-Kommission hatte im Sommer 2001 die Fusion der beiden Konzerne zwar verboten, dabei nach einem früheren Urteil der EU-Richter aber die Verteidigungsrechte von Schneider erheblich verletzt. Schneider sei vor dem Verbot nicht angehört worden und habe deshalb auch keine Möglichkeit gehabt, Abhilfemaßnahmen anzubieten, die die Fusion vielleicht doch ermöglicht hätten, hieß es damals. Schneider hatte Legrand für 5,4 Milliarden Euro gekauft und musste das Unternehmen wegen des Fusionsverbots an das Konsortium Wendel/KKR für 3,63 Milliarden Euro verkaufen.
Auf die Schadenersatzklage Schneiders hin bezeichnete das Gericht erster Instanz diese Fehler der Kommission nun als so "erheblich" und "unentschuldbar", dass die Behörde dafür haften müsse. Die EU müsse aber nur zwei Drittel des entstanden Schadens tragen, da Schneider fusioniert habe, ohne die Entscheidung der Kommission abzuwarten. Die genaue Schadenshöhe muss in einem weiteren Prozess ermittelt werden. Nach Einschätzung aus EU-Kreisen dürfte die Kommission maximal 300 bis 400 Millionen Euro zahlen müssen.
Das erste Schadenersatzurteil gegen die Kartell-Wächter der EU könnte zu einer Reihe weiterer Klagen in ähnlichen Streitfällen führen. Am Luxemburger Gericht ist derzeit die Klage zum Fusionsverbot des Reiseunternehmens MyTravel anhängig. Das Unternehmen wollte 1999 den Mitbewerber First Choice übernehmen und war daran von der Kommission ebenfalls gehindert worden.
Die Fusion Schneider/Legrand war bereits der vierte Fall, in dem eine Fusionsentscheidung der Kommission nachträglich von den Luxemburger Richtern kassiert wurde. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht die von Brüssel erlaubte Fusion der Plattenverlage Sony und der Bertelsmann-Musiksparte BMG wegen Wettbewerbsbedenken gestoppt. Der Fall wird deshalb völlig neu aufgerollt.
Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, Jonathan Todd, erklärte mit Blick auf vorangegangene Entscheidungen der Luxemburger Richter, die Kommission habe ihre Lektion gelernt und ihr Verfahren zur Beurteilung von Firmenfusionen inzwischen reformiert, um Fehler zu vermeiden.
11. Juli 2007 - 14.34 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2007
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