Die Europäische Kommission hat Deutschland authorisiert, seine Bauern und Schlachthäuser in Baden-Würtemberg für die durch BSE entstandenen Kosten und Gewinnausfälle zu entschädigen. So darf finanzielle Kompensation für BSE-Tests und Entschädigung für notgeschlachtete Rinder gewährt werden. Dies teilte die Kommission am Montag mit.
Ein konkretes Budget für diese Maßnahmen wurde bisher noch nicht festgesetzt, soll sich aber an den in Baden-Würtemberg tatsächlich aufgetretenen BSE-Fällen orientieren. Entschädigungen für notgeschlachtete Rinder gehen dann sowohl an betroffene Schlachthäuser als auch an die betroffenen Farmen. Die Maßnahmen sind befristet bis 2002 für Kosten, die durch BSE-Tests entstanden sind sowie für den Schadenersatz der Bauern. Schlachthäuser können nach 2001 nicht mehr mit entschädigenden Maßnahmen rechnen.
