EU-Kommission bringt VW-Gesetz vor Gericht
AFP VOM 13.10.2004 | Nachrichten - Europarecht | 8152 Aufrufe Mehr zum Thema:Volkswagen-Gesetz, VW-Gesetz
- Brüssel sieht Verstoß gegen freien Kapitalverkehr
In dem Streit um das Volkswagen-Gesetz zieht Brüssel nun vor Gericht. Die EU-Kommission will die bereits mehrfach angedrohte Klage gegen die Sonderregeln beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Sie folgt damit einem Vorschlag von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, der in den Schutzbestimmungen ein Hindernis für ausländische Investoren sieht. Niedersachsen und der Bund bedauerten die Entscheidung.
Brüssel sieht in dem Volkswagen-Privatisierungsgesetz von 1960 einen Verstoß gegen das EU-Gebot des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit. So könnten Aktionäre, die mehr als 20 Prozent der VW-Aktien hielten, dennoch nicht mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, begründete die Behörde ihr Vorgehen. Darüber hinaus sei im VW-Gesetz vorgeschrieben, dass die öffentliche Hand unabhängig von der Zahl der gehaltenen Aktien im Aufsichtsrat vertreten sein müsse.
Das VW-Gesetz räumt dem Land Niedersachsen eine starke Sonderstellung bei dem Wolfsburger Autobauer ein. Seit dem Rückzug des Bundes ist das Land mit 18,2 Prozent der Stimmrechte der stärkste Aktionär. Zudem entsendet Niedersachsen mit Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) zwei Vertreter in den Aufsichtsrat. Dies sichert dem Land in den Augen Brüssels eine Sperrminorität, die Investoren in anderen EU-Staaten an Investitionen bei Volkswagen hindern könnten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bedauerte den Schritt der EU-Kommission. Die Bundesregierung kann nach ihren Worten im VW-Gesetz "keine Verstöße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit im Binnenmarkt" erkennen. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte sich als ehemaliger niedersächsischer Ministerpräsident und Mitglied im VW-Aufsichtsrat in der Vergangenheit mehrfach gegen eine Änderung des VW-Gesetzes ausgesprochen.
Auch der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) nannte die Brüsseler Bedenken völlig unbegründet. Die Klage sei "so überflüssig wie ein Kropf", monierte er.
Institutionelle Anleger aus dem Ausland halten derzeit rund 34 Prozent der Aktien bei VW. Allerdings ist der größte ausländische Investor, der kalifornische Investmentberater Brandes Investment Partners, mit lediglich 6,15 Prozent beteiligt. Größte Aktionäre bleiben damit Niedersachsen mit 18,2 Prozent des stimmberechtigten Kapitals sowie Volkswagen selbst. Der Konzern hält über eine hundertprozentige Tochter 9,8 Prozent der VW-Aktien.
13. Oktober 2004 - 15.42 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: EU-Kommission bringt VW-Gesetz vor GerichtSeite 2: Schröder kritisiert Vorgehen der EU-Kommission gegen VW-GesetzSeite 3: Wulff hält EU-Klage gegen VW-Gesetz für ´überflüssig´Seite 4: Das VW-Gesetz ist Brüssel schon lange ein Dorn im Auge


