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EU-Gericht bestätigt deutsche Nachtflugbeschränkung für Zürich - 1/1
AFP vom 09.09.2010   |   735 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

EU-Gericht bestätigt deutsche Nachtflugbeschränkung für Zürich

Schweiz klagt ohne Erfolg

Der Schutz für Anwohner und Touristen im südlichen Baden vor nächtlichem Fluglärm durch den Flughafen Zürich bleibt. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) billigte am Donnerstag entsprechende deutsche Vorgaben. Die Schweiz kann allerdings noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. (Az: T-319/05)

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Der Züricher Flughafen befindet sich nördlich der Schweizer Metropole, nur 15 Kilometer südlich der deutschen Grenze. Ein Abkommen beider Länder über die An- und Abflüge lief 2001 aus, Verhandlungen über ein Folgeabkommen blieben ohne Ergebnis. 2003 beschränkte das Luftfahrtbundesamt nächtliche Anflüge mit geringer Höhe über deutschem Hoheitsgebiet. Die Beschränkungen gelten Werktags zwischen neun Uhr abends und sieben Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertags zwischen acht Uhr abends und neun Uhr morgens. Die EU-Kommission billigte dies.

Mit ihrer Klage gegen die Kommission blieb die Schweiz ohne Erfolg: Die Beschränkungen seien im Interesse des Umweltschutzes gerade in einer Fremdenverkehrsregion gerechtfertigt. Deutschland habe Nachtflüge ja auch nicht gänzlich untersagt. Die Flugzeuge müssten Zürich nur über andere Routen ansteuern, die über Deutschland eine größere Flughöhe erlauben.

9. September 2010 - 12.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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