EU-Gericht bestätigt Übernahmeverbot für Ryanair
AFP VOM 6.7.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1421 Aufrufe Mehr zum Thema:Übernahme, Ryanair
Minderheitsbeteiligung an irischem Wettbewerber aber zulässig
Der irische Billigflieger Ryanair darf die Fluggesellschaft Aer Lingus nicht übernehmen. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg bestätigte am Dienstag ein entsprechendes Verbot der EU-Kommission. Nach einem weiteren Urteil darf Ryanair aber die bestehende Minderheitsbeteiligung an Aer Lingus behalten. (Az: T-342/07 und T-411/07)
Ryanair hatte im Oktober 2006 ein Übernahmeangebot für Aktien des Wettbewerbers Aer Lingus abgegeben. Die EU-Kommission untersagte die geplante Übernahme jedoch im Juni 2007. Sie fürchtete unzureichenden Wettbewerb und damit steigende Preise für Flüge von und nach Dublin und weiteren irischen Flughäfen. Ryanair klagte gegen das Verbot, kaufte weiter Aktien des Wettbewerbers auf und erreichte einen Anteil von 29,3 Prozent. Aer Lingus wehrte sich gegen die drohende Übernahme und meinte ihrerseits, Ryanair müsse auch die Minderheitsbeteiligung wieder zurückgeben.
Vor dem EuG hatten beide Klagen keinen Erfolg: Zu Recht habe die Kommission festgestellt, eine Fusion sei mit dem Wettbewerb im gemeinsamen Markt unvereinbar. Einer Minderheitsbeteiligung stehe dies aber nicht entgegen, weil Ryanair damit noch nicht die Kontrolle über den Wettbewerber erhalte. Gegen beide Urteile sind Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof möglich.
6. Juli 2010 - 12.05 Uhr
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