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EU-Führerschein laut OVG Saarlouis anerkennungsfähig

Von Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
28.7.2010 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 2297 Aufrufe
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EU-Führerschein

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hebt in einem aktuellen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einen Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Mai 2010 - 10 L 231/10 auf und führt aus:

„Die Prognose, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Auslegung des Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG unter der Geltung der Richtlinie 2006/126/EG aufrecht erhalten wird, hat der Senat bereits anlässlich seines Beschlusses vom 23.1.2009 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2009 - 1 B 438/08 -, AS RP-SL 2009, 139 ff.) im Rahmen ergänzender Erwägungen unter Hinweis auf die allein die Rechtsfolgenseite betreffenden Änderungen der neu gefassten Richtlinie als angezeigt erachtet, ohne sich allerdings vertiefend mit der Problematik auseinanderzusetzen.„

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Stefanie Helzel
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Damit schließt sich das Gericht den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (HessVGH, Beschluss vom 4.12.2009 - 2 B 2138/09 -, BA 47, 154 ff.) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.2.2010 - 10 B 11351/09) an.

Das OVG teilt die Rechtsauffassung, dass auch nach der neuen Richtlinie Ausnahmen von dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen nur in strengen Ausnahmefällen gelte und somit die bislang ergangene Rechtsprechung des EuGH zur 2. Führerscheinrichtlinie auch weiterhin Anwendung finden.

In der Begründung seiner Entscheidung setzt sich das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes intensiv mit den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg auseinander und führt aus, weshalb es die jeweiligen Entscheidungen für nicht nachvollziehbar hält.

Der Führerscheininhaber darf somit von seiner tschechischen Fahrerlaubnis weiterhin Gebrauch machen. Zwar liegt noch keine abschließende Entscheidung im Klageverfahren (Hauptsacheverfahren) vor, jedoch ist nicht davon auszugehen, dass es in diesem Hauptsacheverfahren zu einer abweichenden Entscheidung kommen wird.

Neben Hessen und Rheinland-Pfalz ist das Saarland somit das dritte Bundesland, das sich auf verwaltungserichtlicher Ebene zu einer Anerkennungsfähigkeit von EU Führerscheinen, die nach Inkrafttreten der 3. Führerscheinrichtlinie erworben wurden, ausgesprochen hat.

OVG Saarlouis, Beschluss vom 16.06.2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10

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