Hallo zusammen,
ich komme aus einem Non-EU-Land und meine Frau kommt aus Bulgarien. Ich habe irgendwo gelesen dass wenn man mit einem EU Burger/in verheiratet ist, kann man dann in Deutschland einen Aufenthaltstitle bekommen und hat auch die Recht hier ohne Beschränkungen zu arbeiten? Ist das richtig? Wenn ja, was soll dafür gemacht werden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
-- Editier von rm2121 am 17.07.2017 14:46
EU Burgerin mit nicht EU Burger in Deutschland wohnen aber können wir hier arbeiten?
Notfall?
Notfall?
Unionsbürger haben in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Recht auf Freizügigkeit, also auf Ausreise aus ihrem Herkunftsmitgliedstaat und auf Einreise und Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat, wenn sie im Aufnahmemitgliedstaat als Arbeitnehmer oder Selbstständige im Wirtschaftsleben erwerbstätig oder auf Arbeitssuche sind. Andere – nicht erwerbstätige – Unionsbürger haben dieses Recht, wenn sie im Aufnahmemitgliedstaat über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Das Gleiche gilt für die Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen. Für eine Einreise und einen Aufenthalt bis zu drei Monaten sind jedoch nur ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich (§§ 2, 3 FreizügG/EU).
Guckst Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeitsgesetz/EU
-- Editiert von ya338 am 19.07.2017 10:38
Vielen Dank für deine Antwort
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