Mein Arbeitgeber ist Hersteller einer Software. Ich würde diese Software gerne nutzen, um privat ein Webportal zu entwickeln bei welchem sich beliebige Menschen anmelden können. Da die Software zu teuer wäre um sie zu kaufen oder schenken zu lassen(Steuern) möchte ich mich hier mal erkundigen.
Die Software wird nicht nur von meinem AG hergestellt, sondern ist gleichzeitig auch mein "Hauptarbeitswerkzeug" und daher stellt sich mir die Frage, ob diese Software somit unter die Regelung aus §3 Nr. 45 fällt und ich mit meinem AG eine Vereinbarung treffen kann, die mir gestattet die Software für ein solches Projekt zu nutzen, ohne Steuern dafür zahlen zu müssen.
§3 Nr. 45.
die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen. Satz 1 gilt entsprechend für Steuerpflichtige, denen die Vorteile im Rahmen einer Tätigkeit zugewendet werden, für die sie eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nummer 12 erhalten;
Edit: Würde man die Software kaufen, läge der Preis vermutlich bei >10.000€
-- Editier von MaWebr85 am 06.02.2017 15:26
ESt §3 Nr 45: Überlassung von Fach-/Entwicklungssoftware zur privaten Nutzung
5. Februar 2017
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Frage vom 5. Februar 2017 | 11:05
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
ESt §3 Nr 45: Überlassung von Fach-/Entwicklungssoftware zur privaten Nutzung
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