EOS SAF Forderung Deutsche Telekom AG Betrugsfall?

16. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Niobe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
EOS SAF Forderung Deutsche Telekom AG Betrugsfall?

Hallo,

ich habe hier schon einige Beiträge bezüglich EOS SAF gelesen, habe auch einige Ratschläge nutzen können, aber nun weiß ich nicht mehr weiter. Mein Fall scheint etwas anders zu sein, als die anderen.

Also ich habe am 02.03.2016 ein Schreiben von EOS SAF erhalten, dass diese nun in der Forderungssache Deutsche Telekom AG für mich zuständig seien.
Es gehe um eine Forderung von über 1500€ und es würde auch ein vollstreckbarer Schuldtitel vom 20.12.2001 (!!!) gegen mich vorliegen. Die Auftraggeberin sei nicht mehr bereit weitere Verzögerungen hinzunehmen, ich solle einen Vorschlag machen, wie ich diese Forderung ausgleichen wolle.

Also, ich bin niemals bei der Telekom in Zahlungsverzug gewesen, noch habe ich jemals einen Schuldtitel erhalten, oder eine Mahnung, Rechnung usw., außerdem bin ich seit über 10 Jahren kein Kunde der Telekom

Meine erste Reaktion war ein Anruf bei EOS SAF (habe erst danach angefangen im Internet zu lesen, hätte es sonst gelassen), dachte, dass es sich schlicht um einen Verwechslung handelt und ich könne das gleich telefonisch klären. Hat natürlich nicht geklappt. Allerdings haben die mir den Namen der Person genannt, an die der Schuldtitel gegangen ist. Gleicher Vorname, aber völlig anderer Nachname und Wohnort in einem anderen Bundesland. Als ich dann sagte, dass ich das nicht sei, erzählte dir mir irgendetwas davon, dass ich aber den Vertrag abgeschlossen hätte (?) und die andere Person nur Vertragsnutzer gewesen sei. (Ich möchte hier nochmal anmerken, dass ich diese Person überhaupt nicht kenne und uns der der gemeinsame Vorname (Nicole) verbindet.)

Anruf beim AG Euskirchen bestätigte, dass der Schuldtitel an eine völlig andere Person (also die auch schon von EOS SAF genannt wurde) wohnhaft in einem völlig anderen Ort ging.

Ich bin dann zur Polizei und habe das dort alles dokumentieren lassen und Anzeige erstattet. Einen Widerspruch (da habe ich die Ratschläge aus anderen Beiträgen dieses Forums genutzt)habe ich natürlich schriftlich erhoben, Rückschein abgestempelt am 09.03.2016 erhalten.

Heute bekomme ich ein Schreiben von EOS SAF, dass immer noch keine Einigung erzielt wurde. Es wird mit Zwangsvollstreckung gedroht. Es schließt ab mit:

"Wir sind aber entschlossen, den Worten auch Taten folgen zu lassen, sofern wir nichts von Ihnen hören.
Wollen Sie es so weit kommen lassen?"

Was kann ich noch machen? Habe schon im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. angerufen, die meinen der Widerspruch hätte sich mit dem Schreiben überschnitten.

Ich bin doch völlig schuldlos da hineingeraten, das kann doch nicht sein, dass ich so viel Zeit damit vergeuden muss.
Was kann ich jetzt noch machen?

Verzweifelte Grüße,
Nicole

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16 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich bin dann zur Polizei und habe das dort alles dokumentieren lassen und Anzeige erstattet. Einen Widerspruch (da habe ich die Ratschläge aus anderen Beiträgen dieses Forums genutzt)habe ich natürlich schriftlich erhoben, Rückschein abgestempelt am 09.03.2016 erhalten.

Hast du dem Inkasso dem Widerspruch geschickt oder dem Gericht?

Zitat:
"Wir sind aber entschlossen, den Worten auch Taten folgen zu lassen, sofern wir nichts von Ihnen hören.
Wollen Sie es so weit kommen lassen?"

Nochmal zur Polizei und noch eine zweite Strafanzeige wegen Nötigung gegen die Geschäftsführung und die verantwortenden Mitarbeiter der EOS.
Frage deine Schufa ab, das ist ja einmal im Jahr kostenlos. Sollte es einen Eintrag geben, eine weitere Strafanzeige wegen Verleumdung. Daneben die Schufa anschreiben und mit einer Frist von 7 Tagen die sofortige Löschung fordern, weil es eine absichtliche Personenverwechslung ist. Ankündigen, dass man bei Weigerung der Löschung zum Anwalt geht und die Löschung per Gericht erzwingt und zudem die Mitarbeiter der Schufa wegen Beihilfe zum Betrug und wegen Nötigung/ Verleumdung anzeigt.

Ich würde auch eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos schicken (Amtsgericht Hamburg). Tenor: "Das Inkasso versucht, mir wissentlich die Schuld einer unbekannten Dritten anzuhängen, die nicht einmal den gleichen Nachnamen hat. Trotz meines Widerspruchs schickt mir EOS ein weiteres Drohschreiben, in denen mit Pfändungen gedroht wird. Dabei kann man Titel, die auf fremden Personen lauten doch gar nicht bei mir vollstrecken. Ich beantrage, diesem Inkasso wegen einem offensichtlichen schweren Betrugsversuchs sofort die Lizenz zu entziehen. Inkassos, die sich derartiger strafrechtlich relevanter Methoden bedienen und völlig unschuldige Personen mit Drohungen überziehen, sind im Sinne des RDG nicht in der Lage, Rechtsdienstleistungen auszuüben."

Normalerweise können keine Pfändungen passieren. Sollte wirklich mal ein Gerichtsvollzieher vorstellig werden oder sonst wie eine Pfändung erwirkt werden: Am selben Tag zur Polizei und eine weitere Strafanzeige wegen Prozessbetrugs und Nötigung. Dazu direkt am selben Tag zu einem Anwalt, der die Pfändung im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens aufheben lässt.

-- Editiert von mepeisen am 16.03.2016 17:19

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#2
 Von 
Niobe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du dem Inkasso dem Widerspruch geschickt oder dem Gericht?

Widerspruch ging an EOS SAF.

Vielen Dank für die Ratschläge. Werde berichten, wenn es etwas Neues gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Klingt für mich danach, als würde EOS versuchen von Dir nun das Geld einzukassieren - und das mit sehr interessanten Theorien oder eher Fantasien -, da die andere Person nicht zahlungsfähig ist - ein Schelm wer Böses dabei denkt :devil:

Sollten die ggf. weiterhin nerven, wäre auch eine negative Feststellungsklage vorteilhaft, wenn Du eine RSV hast sogar ggf. angebracht. Denn die werden nicht riskieren, da zu verlieren und sich öffentlich zum Kasper zu machen.

Zitat:
"Wir sind aber entschlossen, den Worten auch Taten folgen zu lassen, sofern wir nichts von Ihnen hören.
Wollen Sie es so weit kommen lassen?"


Würde ich noch per eMail zurückschreiben:
Ich habe mich dazu entschieden aus ihrem Handeln heraus zu reagieren und das Aufsichtsgericht samt Polizei zu kontaktieren, da ich von ihnen gehört habe. - Sie haben es dazu ja kommen lassen.

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#4
 Von 
Kryztof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Rechtsrat ist: Das würde ich auf keinen Fall bezahlen.

Aber nun zu meinem wirklichen Anliegen: Wie ist die Sache denn am Ende ausgegangen?

Ich habe gerade ein sehr ähnliches Problem. Die EOS SAF Forderungsmanagement ist per E-Mail mit einer Forderung der Telekom an mich herangetreten. Rechtskräftig titulierte Forderung, 2400 €, aus 1998 und das zuständige Mahngericht ist ebenfalls Euskirchen. Erst auf der dritten Seite (die beigefügte Anlage, die man ausfüllen soll) erkennt man an einer falschen Anschrift, dass der Adressat und wohl auch der Adressat des Vollstreckungsbescheids ein Namensvetter ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da bei dir der Name identisch ist, könntest du folgendes machen:
Dem Amtsgericht Euskirchen einen Einspruch schicken und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Begründung: Falsche Adresse. Als Beweis eine Kopie einer Meldeauskunft anhängen, die nachweist, dass du 98 ganz woanders gewohnt hast.

Normalerweise wird deinem Einspruch dann stattgegeben und der Titel aufgehoben. Dann sind sie EOSler mit ihren trotteligen Personenverwechslungen wieder einen Titel losgeworden ohne Einnahmen.

Und wenn man denen noch etwas Kosten unterjubeln will, lässt man einen Anwalt diesen Einspruch machen.

P.S.: Funktioniert nur, wenn es noch keine 14 Tage her ist, seit du die Titelkopie erstmals gesehen hast.

-- Editiert von mepeisen am 31.07.2016 16:26

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#6
 Von 
Kryztof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Rat. Der Vollstreckungstitel liegt mir allerdings bisher nicht vor. EOS hat keine Unterlagen beigefügt und teilt mir mit "Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass Sie eine Kopie beim zuständigen Amtsgericht anfordern." Die falsche Anschrift im Titel ist eine Vermutung von mir, da sie auch in dem für mich angefertigten Antwortschreiben diese falsche Anschrift nutzen.

Ich werde kommende Woche versuchen den Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht Euskirchen anzufordern.

Ist es denn überhaupt möglich, dass EOS versuchen wird einen Titel, der auf eine namensgleiche Person ausgestellt wurde, zu vollstrecken. Stehen in einem Vollstreckungsbescheid keine anderen Personendaten wie die Adresse? Geburtsdatum und Ort, z.B.?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Auf dem VB steht natürlich die Anschrift des Schuldners aber sonst selbstverständlich keine persönlichen Daten.
Die Titelkopie kannst du auch beim Gläubiger bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist es denn überhaupt möglich, dass EOS versuchen wird einen Titel, der auf eine namensgleiche Person ausgestellt wurde, zu vollstrecken

Ja, das ist möglich, denn dass es derselbe Schuldner ist, das behaupten die einfach. Tatsächlich beweisen müssen die es zunächst nicht. Erst, wenn man sich wehren würde, müssen die einen beweis antreten.

Den Vordruck findest du übrigens hier: http://www.mahngerichte.de/verfahren/vordrucke/images/vbgesamt.png

Zitat:
Die Titelkopie kannst du auch beim Gläubiger bekommen.

EOS hat das ja verweigert. Logisch. Denn die wissen ganz genau, dass sie hier eine Personenverwechslung provozieren.

Was mich stört ist, dass die solche Spielchen ungestraft treiben können.

-- Editiert von mepeisen am 31.07.2016 21:05

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kryztof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kopie des Vollstreckungsbescheids habe ich mit einem formlosen Zweizeiler per E-Mail beim Amtsgericht Euskirchen angefordert und zu meiner Überraschung heute tatsächlich erhalten. Wie schon vermutet wurde der VB für eine fast namensgleiche Person ausgestellt mit einem anderen damaligen Wohnort. "Fast" weil diese Person einen zweiten Vornamen hat und ich nicht.

Eigentlich unfassbar, dass das AG Euskirchen einen VB ohne Identitätsprüfung an eine andere Person sendet.

Besteht die Notwendigkeit irgend etwas gegen diesen VB zu unternehmen, außer dass ich damit meinem Namensvetter einen Gefallen tue?

Meine Absicht ist es, wenn sich die EOS erneut mit dieser Forderung meldet, dieser zu widersprechen (Einschreiben mit Rückschein). Sollten sie danach dennoch versuchen zu vollstrecken, zeige ich sie wegen Betrugs an und übergebe die Angelegenheit einem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich unfassbar, dass das AG Euskirchen einen VB ohne Identitätsprüfung an eine andere Person sendet.

Das müsste man ggf. dem Gesetzgeber zum Vorwurf machen.
So wie es derzeit ist, verschiebst du die Beweislast, dass man nicht die richtige Person ist, auf den Schuldner. Und diesem fällt dieser Beweis in Verwechslungsfällen ausgesprochen leicht.

Zitat:
Besteht die Notwendigkeit irgend etwas gegen diesen VB zu unternehmen, außer dass ich damit meinem Namensvetter einen Gefallen tue?

Das Problem ist, dass nun mit erstmaliger Sichtung des VB die Einspruchsfrist beginnt. Das Argument "Falsche Adresse" zieht also nur noch für 14 Tage ab gestern. Danach nicht mehr.

Daher meine Empfehlung, nun Einspruch beim Mahngericht einzulegen und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Mit dem Argument "Habe dort nie gewohnt". Als Beweis eine Kopie der Einwohnermeldeauskunft dazu legen.

Das hat den Vorteil, dass man sich nicht später bei Vollstreckungsversuchen auf die wage Argumentation einlassen muss "Hey, der hat einen zweiten Vornamen, das bin ich nicht."

und aus erzieherischen gründen ist es auch besser, wenn EOS den Titel lieber ganz verliert. Vielleicht kommen sie auf die Idee, am Ende des Tages mal mit diesen absichtlichen Personenverwechslungen aufzuhören (*träumt*)

Passieren kann da nicht viel: Wenn EOS zugibt, dass es eine Personenverwechslung war, behalten sie ggf. den Titel, aber dein Einspruch war trotzdem berechtigt und es wird schriftlich vor Gericht festgehalten, dass du der falsche bist. Wenn EOS beharrt, dass du der Richtige bist, kriegen sie die falsche Adresse nicht geheilt. Sie verlieren den Titel und müssen dann begründen, warum du Schulden hast, also den Ursprungsvertrag vorlegen usw. Sprich: Das ist ein Selbstläufer aus meiner Sicht.

-- Editiert von mepeisen am 06.08.2016 06:48

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#11
 Von 
Kryztof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Da es sonst niemand tut, möchte wenigstens ich hier ein Feedback geben, wie die Sache ausgegangen ist.

Ich habe es genau so gemacht, wie es mir von mepeisen geraten wurde und habe gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt - mit der Begründung zum Zeitpunkt der Zustellung nachweislich an einem anderen Wohnsitz gemeldet gewesen zu sein und daher erst jetzt von dieser Mahnsache erfahren zu haben. Ich habe wegen der langen Wartezeit - das Verfahren hat ungefähr 3 1/2 Monate gedauert und wurde an das Amtsgericht Oberhausen abgegeben - zwischenzeitlich eine Sachstandsanfrage gesendet und weiß daher, dass das Amtsgericht die Telekom aufgefordert hat auszuführen, weshalb sie davon ausgeht, dass es sich bei mir um ihren namensähnlichen Antragsgegner handelt und ob sie dieses Inkassounternehmen beauftragt hat.

Diese Woche kam vom Amtsgericht Oberhausen die Mitteilung, dass die Anwaltskanzlei Seiler & Kollegen, welche die Telekom ursprünglich in 1998 vertreten hat, Namens und im Auftrag der Klägerin die Klage zurück nimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Stand im Schreiben vom Gericht, warum die Klage zurückgenommen wurde? Also, ob sie z.B. die Namensverwechslung zugegeben haben?

Wenn ja, würde ich das Schreiben vom Gericht sorgfältig aufbewahren für mindestens die nächsten 12 Jahre.

Wenn nein, würde ich an deiner Stelle jetzt bei Seiler & Co. mal ganz frech den entwerteten Titel einfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Also, ob sie z.B. die Namensverwechslung zugegeben haben?

Glaube ich nicht, dass die so etwas offen zugeben. :-)

Zitat:
Wenn nein, würde ich an deiner Stelle jetzt bei Seiler & Co. mal ganz frech den entwerteten Titel einfordern.

Interessante Idee. Würde ich sogar ebenfalls dazu raten. Kann zu sehr interessanten Antworten führen. Ich fürchte aber, dass die einfach schweigen werden.

Wenn es am Ende eine Personenverwechslung ist, hat man dann einen Rechtsanspruch auf Herausgabe? Das kann zu einer sehr interessanten Konstellation führen. Es gibt ein Restrisiko, dass die Klage auf Herausgabe dann schief läuft, wenn die sich rausreden. Wenns kein Geld kosten würde....

Ich würde einen etwas anderen Weg gehen: Die Telekom, sowie das Inkasso und die Anwälte beim zuständigen Datenschutz anzeigen und um Bußgeld bitten. Begründung: Die haben vor Gericht verweigert, zu erklären, wie sie auf die Idee kommen, dass hier Personengleichheit besteht. Die haben also nachweisbar verbotener maßen frei erfundene Verbindungen zwischen personenbezogenen Daten und Schulden angefertigt und irgendwelche kuriosen Quellen zum Herausfinden der personenbezogenen Daten angezapft, was so sicherlich verboten ist.

Ich würde auch mal das Aufsichtsgericht informieren, dass die hier eine Personenverwechslung vorgenommen haben und sich Gläubiger und ursprünglich involvierte Anwälte vor Gericht geweigert haben zu erklären, wie das alles zustande kommt. Die Beschwerde beim Aufsichtsgericht ergibt noch aus einem anderen Blickwinkel Sinn. Wenn das Gericht die Telekom (!) aufgefordert hat, sich zu erklären, ob es überhaupt das Inkasso bevollmächtigt hat und die haben die Vorlage der Vollmacht verweigert, würde ich mal vorm Aufsichtsgericht anmerken, dass hier offenbar keine korrekte Bevollmächtigung vorliegt.

Das alles passt in die Kategorie "Nachtreten". Aber verdient hätten sie es.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Wenn nein, würde ich an deiner Stelle jetzt bei Seiler & Co. mal ganz frech den entwerteten Titel einfordern.

Interessante Idee. Würde ich sogar ebenfalls dazu raten. Kann zu sehr interessanten Antworten führen. Ich fürchte aber, dass die einfach schweigen werden.

Wenn es am Ende eine Personenverwechslung ist, hat man dann einen Rechtsanspruch auf Herausgabe? Das kann zu einer sehr interessanten Konstellation führen. Es gibt ein Restrisiko, dass die Klage auf Herausgabe dann schief läuft, wenn die sich rausreden. Wenns kein Geld kosten würde....


Um genau die Antworten ging es mir ja. Kryztof braucht in meinen Augen eine gewisse Rechtssicherheit und die ist mit der lapidaren Bemerkung "Namens und in Auftrag der Klägerin wird die Klage zurückgenommen" nicht gegeben. Was, wenn der Titel später an ein anderes Inkasso verkauft wird und dieses kommt in einigen Jahren nochmal auf Kryztof zu? Dann kann er sich nochmal damit herumschlagen.

Das mit der Klage auf Herausgabe würde ich aufgrund des Risikos ebenfalls nicht tun. Ich hätte dann an seiner Stelle, wenn von Seiler & Co. nichts kommt, eine Beschwerde bei der Anwaltskammer eingereicht.

Zitat:
Das alles passt in die Kategorie "Nachtreten". Aber verdient hätten sie es.


Wenn man das volle Programm wie von dir vorgeschlagen durchzieht, dann schon. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Beschwerde beim Aufsichtsgericht des Inkassos zielführender ist, als mein Vorschlag über den Anwalt. Bzw. kann man das ja gleichzeitig oder nacheinander versuchen. Weil alles, was Kryztof seine Rechtssicherheit verschafft, würde ich als legitime Schritte ansehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kryztof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Seiler & Kollegen hatten nicht begründet, warum sie die Klage zurücknehmen.

EOS SAF hat mir auf meine Aufforderung per Einschreiben tatsächlich diese Woche den an meinen (Fast-) Namensvetter adressierten Vollstreckungsbescheid zugesandt. Damit ist die Geschichte eigentlich beendet.

Vielen Dank für die Hilfe.

Wie oder warum sollte der Titel entwertet sein?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Was zu erwarten war.

Handelt es sich um das Original und keine Kopie?

Die Entwertung dient der eigenen Sicherheit und gilt als Zeichen, ernsthaft nicht mehr an einer Weiterverfolgung interessiert zu sein. Zwingend notwendig/vorgeschrieben ist das nicht. Blöd wäre halt nur, wenn der VB bei einem Umzug verloren geht und von jemandem gefunden wird, der das dann ausnutzt.

Aufheben würde ich den Vollstreckungsbescheid jedoch, bis die Verjährungsfrist (30 Jahre) abgelaufen ist und ggf. selbst entwerten (durchstreichen und optional jemanden Entwertet über die Linie schreiben lassen)

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