Hallo liebe Leser,
am 8.01.2017 erhielt ich ein Schreiben von der EOS SAF Forderungsmanagement GMBH aus Hamburg, in dem Schreiben fordert die Firma einen von mir noch offenen Betrag in Höhe von 370,01 €. Es handelt sich wohl um eine nicht beglichende Rechnung der Telekom vom September 2016. Ich gebe zu, das ich bei der Telekom im Zahlungsverzug stand, diesen jedoch ausgeglichen habe. Über einen aktuellen Kontoauzug der Telekom kann ich nachweisen, das die Forderung
seitens der Telekom beglichen wurden. Am 3.01.2017 hatte ich Kontakt zur Telekom, dort wurde mir eine Ratenzahlung angeboten, die ich erst angezahlt habe, jedoch nach wenigen Tagen, vergangene Woche gänzlich beglichen habe. Über das schreiben der EOS, konnte die Telekom mir dies telefonisch nicht bestätigen, da keine Forderung an dritte abgegeben wurde, sprich EOS dürfte keinen Auftrag bezüglich meiner Schulden von der Telekom erhalten haben, was mich wunderte, das Schreiben von EOS war vom 03.01.2017 datiert, mit einer Forderung der Telekom vom 31.12.2016. Die Telekomberatung und Buchhaltung erklärte mir freundlich, dass Forderungen sowie Rechnungen an einem Samstag den 31.12.2016 kaum zu Stande kämen, da an Samstagen die Buchhaltung nicht besetzt sei. Nun fiel mir zudem auf, das die Summe der Forderung, sowie meine Gläubiger IBAN und die Kundennummer der Telekom, die im Schreiben angegeben sind, nicht mit meinen tatsächlichen Daten übereinstimmen.
Ich veruschte mehrfach die EOS SAF telefonisch zu erreichen, um mich über den Sachstand zu erkundigen. Meine Anschrift sowie mein Name sind das einzige, dass in deren Schreiben tatsächlich übereinstimmen. Diese sollte ich zum Abgleich am Telefon nennen, (zudem das Geb. Datum) auffällig hierbei, die Dame die ich am anderen Ende der Leitung hatte, antwortete mir kaum auf meine Fragen. Ich fragte nach der aktuellen Forderung und versuchte zu erklären, das meine Forderung seitens der Telekom beglichen sei, wurde jedoch immer wieder unterbochen, mit de Frage, was ich denn möchte? Als ich dann zu Wort kam, erklärte ich, dass ich die Forderung der Telekom beglichen habe. Daraufhin wurde ich gefragt wann die Überweisung von mir getätigt wurde und in welcher Höhe die Summe lag? Als ich erneut veruschte zu Antworten, wurde ich immer wieder mit der Frage welche Summe und wann unterbrochen, dies ca 6 bis 7 Male hintereinander, als ich es weiterhin veruschte, wurde die Dame am telefon immer unfreundlicher und lauter im Ton. Natürlich wurde ich ausfallend und erklärte der Dame, das sie mich doch verdammt nochmal bitte aussprechen ließe. Daraufhin wurde aufgelegt. NAch mehrfachen erneuten Anrufen, ging die selbe Dame ans telefon, ich veruschte erneut freundlich zu erklären, worum es mir ging. Ich teilte ihr mit, das ich erst meine Kontoauszüge besorgen müsste um ihr mitzuteilen, dass ich die Forderung beglichen habe. Als ich die Frage stellte, warum die Telekom nichts von diesem Auftrag wüsste und warum die Daten nicht übereinstimmen, wurde mit einem patzigen, rufen sie bitte an, wenn sie ihre Kontoauszüge sammt Iban haben. Vielen Dank, aufwiederhören. Ist das jetzt seriös? Sollte ich den Forderungen nachgehen oder lieber die Polizei einschalten? MFG ich danke für jede Meinung und freue mich auf eure Antworten. PS: Ich habe nen bissel Angst davor, wegen sowas einen schlechten Eintrag in meiner SCHUFA zu erhalten. Denn dies ist natürlich möglich.
EOS Forderung durch die Telekom mit falscher Gläubiger Nummer und falscher Kundenkonto Nummer. Betru
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Du kannst natürlich direkt zur Polizei gehen. Ich würde dann Strafanzeige wegen Betruges gegen Unbekannt erstatten. Die Geschichte so erzählen. Dabei würde ich mich vor allem auf die Aussage der Telekom beschränken, dass die nichts an EOS abgegeben haben und dass eine Forderung, datiert auf einen Samstag nicht möglich sei, da die Buchhaltung da nicht besetzt sei, dass auch vieles an den Daten nicht stimmt, du deswegen davon ausgeht, dass es auch nichts mit deinem laufenden Vertrag zu tun hat.
Als Erklärungsvarianten würde ich anbieten:
A) Jemand Unbekanntes hat Betrug an der Telekom begangen mit deinen Daten
B) Jemand Unbekanntes hat betrug begangen und weil die EOS den nicht mehr wiederfindet, versuchen sie dir das anzuhängen (absichtliche Personenverwechslung)
C) Telekom oder EOS haben sich das alles ausgedacht und frei erfunden.
Alles drei wäre Betrug. Was nun zutrifft, muss ermittelt werden.
Alternativ fordert man vom Inkasso Informationen an. "Wertes Inkasso. Mir ist weder ein solcher Vertrag mit der angegebenen Kundennummer bekannt noch sind mir offene Forderungen der Telekom bekannt. Sie werden aufgefordert, binnen 14 Tagen folgendes vorzulegen: Vollmacht im Original, Vertragskopie mit meiner Unterschrift, Rechnungskopie, Mahnungskopie, Datenauszug gemäß BDSG, sämtliche Informationen gemäß §11a RDG
. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist ergeht Beschwerde ans Aufsichtsgericht und Antrag auf Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG
. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung. Sollten Sie Eintragungen bei einer Auskunftei hinterlassen, werde ich direkt via Anwalt per einstweiliger Verfügung die Löschung erzwingen und Strafanzeige gegen ihre Mitarbeiter wegen Nötigung und Verleumdung erstatten."
Merke dir bitte: man telefoniert nicht mit Inkassos. Was dabei rauskommt, hast du ja nun erlebt.
-- Editiert von mepeisen am 17.01.2017 08:15
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde nun nochmal mit der Telekom in Verbindung treten und danach den Weg zur Polizei tätigen. Ich halte meine Situation am laufen. Dankeschön, bis bald.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatam 8.01.2017 erhielt ich ein Schreiben von der EOS SAF Forderungsmanagement GMBH aus Hamburg, in dem Schreiben fordert die Firma einen von mir noch offenen Betrag in Höhe von 370,01 €. Es handelt sich wohl um eine nicht beglichende Rechnung der Telekom vom September 2016. :
Das sich die Forderung auf eine Rechnung für September 2016 bezieht, war eine Vermutung von Dir?
Zitat:Ich gebe zu, das ich bei der Telekom im Zahlungsverzug stand, diesen jedoch ausgeglichen habe.
Die Rechnung für September 2016?
Zitat:Über einen aktuellen Kontoauzug der Telekom kann ich nachweisen, das die Forderung seitens der Telekom beglichen wurden.
Sehr gut.
Zitat:Am 3.01.2017 hatte ich Kontakt zur Telekom, dort wurde mir eine Ratenzahlung angeboten, die ich erst angezahlt habe, jedoch nach wenigen Tagen, vergangene Woche gänzlich beglichen habe.
OK
Zitat:Über das schreiben der EOS, konnte die Telekom mir dies telefonisch nicht bestätigen, da keine Forderung an dritte abgegeben wurde, sprich EOS dürfte keinen Auftrag bezüglich meiner Schulden von der Telekom erhalten haben, was mich wunderte, das Schreiben von EOS war vom 03.01.2017 datiert, mit einer Forderung der Telekom vom 31.12.2016. Die Telekomberatung und Buchhaltung erklärte mir freundlich, dass Forderungen sowie Rechnungen an einem Samstag den 31.12.2016 kaum zu Stande kämen, da an Samstagen die Buchhaltung nicht besetzt sei.
Wenn die Forderung vom 31.12.2016 ist, kann es sich ja nicht um die Rechnung September 2016 handeln, oder?
Zitat:Nun fiel mir zudem auf, das die Summe der Forderung, sowie meine Gläubiger IBAN und die Kundennummer der Telekom, die im Schreiben angegeben sind, nicht mit meinen tatsächlichen Daten übereinstimmen.
OK
Was steht denn im Schreiben, was der Grund für die Forderung der Telekom vom 31.12.2016 sein soll?
Zitat:Ich veruschte mehrfach die EOS SAF telefonisch zu erreichen, um mich über den Sachstand zu erkundigen.
Die Du dann erreicht hast, wie aus dem folgenden klar wird
Zitat:Meine Anschrift sowie mein Name sind das einzige, dass in deren Schreiben tatsächlich übereinstimmen.
OK
Zitat:Diese sollte ich zum Abgleich am Telefon nennen, (zudem das Geb. Datum) auffällig hierbei, die Dame die ich am anderen Ende der Leitung hatte, antwortete mir kaum auf meine Fragen.
Normalerweise geht es der Sachbearbeiterin zunächst darum festzustellen, dass sie auch mit dem Schuldner spricht und nicht mit einer Person, die sich für den Schuldner ausgibt. Deswegen kann sie Fragen erst beantworten, wenn sie sich sicher ist, auch mit dem Schuldner zu sprechen.
Zitat:Ich fragte nach der aktuellen Forderung und versuchte zu erklären, das meine Forderung seitens der Telekom beglichen sei, wurde jedoch immer wieder unterbochen, mit de Frage, was ich denn möchte?
Wenn Du erklärst, dass die Forderung beglichen ist, ist die Nachfrage, was Du dann vom Inkassounternehmen möchtest berechtigt.
Ich persönlich habe verstanden, dass es hier zwei Telekom-Forderungen gibt. Eine, die Du geglichen hast und eine die EOS beitreibt, die aber scheinbar unberechtigt ist. Das wirst Du aber telefonisch nicht klären können, da es für EOS eben nur die eine Forderung gibt für die sie beauftragt sind. Und für telefonische Fehlersuche hat die Agentin mit der Du telefoniert hast keine Zeit und keine Anweisung.
Zitat:Als ich dann zu Wort kam, erklärte ich, dass ich die Forderung der Telekom beglichen habe. Daraufhin wurde ich gefragt wann die Überweisung von mir getätigt wurde und in welcher Höhe die Summe lag?
Auch die Frage ist berechtigt, da sie diese Information in ihrem Memo vermerkt, damit ggf. die Buchhaltung nochmals die Zahlungseingänge prüft (oder bei der Telekom nachfragt).
Zitat:Als ich erneut veruschte zu Antworten, wurde ich immer wieder mit der Frage welche Summe und wann unterbrochen, dies ca 6 bis 7 Male hintereinander, als ich es weiterhin veruschte, wurde die Dame am telefon immer unfreundlicher und lauter im Ton. Natürlich wurde ich ausfallend und erklärte der Dame, das sie mich doch verdammt nochmal bitte aussprechen ließe. Daraufhin wurde aufgelegt.
Du vergisst, dass Du nicht bei einem Service-Center anrufst, sondern bei einem Rechtsbeistand der Telekom, der den Auftrag hat mit allen (legalen) Methoden eine Zahlung zu bewirken. EOS geht nämlich davon aus, dass Du nach Canossa willst um Buße zu tun. Im Memo bei EOS steht jetzt sicher drin "Unfreundlicher Schuldner, wird ausfällig."
Zitat:NAch mehrfachen erneuten Anrufen, ging die selbe Dame ans telefon, ich veruschte erneut freundlich zu erklären, worum es mir ging. Ich teilte ihr mit, das ich erst meine Kontoauszüge besorgen müsste um ihr mitzuteilen, dass ich die Forderung beglichen habe.
Mit der Information kann die Agentin nichts anfangen, dahingehend war der erneute Anruf nicht notwendig.
Zitat:Als ich die Frage stellte, warum die Telekom nichts von diesem Auftrag wüsste und warum die Daten nicht übereinstimmen, wurde mit einem patzigen, rufen sie bitte an, wenn sie ihre Kontoauszüge sammt Iban haben. Vielen Dank, aufwiederhören. Ist das jetzt seriös?
Das sieht für die Agentin (in Bezug auf Auftragserteilung und Daten) allerdings ganz anders aus und darüber wird sie mit Dir auch nicht am Telefon diskutieren.
Fairerweise muss man sagen, sie hätte Dir auch bei ersten Anruf erklären können, dass Du Deine Mitteilung bitte per E-Mail schicken sollst.
Zitat:Sollte ich den Forderungen nachgehen oder lieber die Polizei einschalten?
Ich persönlich sehe aktuell - aufgrund des von Dir dargestellten Sachverhaltes - keinen der sich verdächtig des Betruges gemacht haben könnte. Abgesehen davon wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, wenn es nicht sowieso gleich eingestellt wird, den zivilrechtlichen Anspruch der gegen Dich gestellt wird, nicht mindern.
Von daher würde ich der Forderung schriftlich widersprechen, weil nicht bekannt.
Zitat:PS: Ich habe nen bissel Angst davor, wegen sowas einen schlechten Eintrag in meiner SCHUFA zu erhalten. Denn dies ist natürlich möglich.
Das geht nur, wenn Du mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bist und Dich das Inkassounternehmen auf diese beabsichtigte Meldung rechtzeitig (also vor der Meldung) hinweist. Zischen der ersten schriftlichen Mahnung und der Meldung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen, der Hinweis auf die Meldung darf frühestens mit der ersten schriftlichen Mahnung erfolgen. Wenn Du in dem Fall der Forderung nicht widersprichst, darf die Meldung vorgenommen werden.
Ich würde an EOS folgendes schreiben:
Mille87
Musterstr. 0
0000 Musterstadt
EOS SAF Forderungsmanagement GmbH
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Musterstadt, 18.01.2017
Aktenzeichen
Telekom Deutschland GmbH ./. Mille87
Ihre Mahnung vom 03.01.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist eine offene Forderung bei Ihrer Auftraggeberin über 370,01 €, die zum 31.12.2016 fällig geworden sein soll nicht bekannt. Ihre Auftraggeberin selbst teilte mir telefonisch dazu am xx.01.2017 mit, dass keine offenen Forderungen gegen mich bestehen. Dabei wurde ich auch darauf hingewiesen, dass der 31.12.2016 ein Samstag war und die Telekom an Samstagen keine Rechnungen erstellt oder Forderungen fällig stellt.
Ferner ist die von Ihnen angegebene Gläubiger-IBAN (Bezeichnung so korrekt?) und die Ihnen mir zugeordnete Kundennummer bei Ihrer Auftraggeberin falsch.
Um die Forderung zu überprüfen, bitte ich Sie um Übermittlung folgender Unterlagen:
- Datenauskunft nach § 34 BDSG
- Vollmachtsurkunde
- Mitteilung nach § 11a RDG , insbesondere der wesentlichen Umstände die zum Vertragsabschluss geführt haben
- Vertrag
- Rechnung oder gleichwertige Aufstellung
- Mahnung(en)
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Hallo nochmal, möchte hiermit meinen Beitrag ergänzen.
Nach langem hin und her, unbeantworteten E-mail Verkehr, der von der EOS zustimmend telefonisch gefordert wurde (Kontoauszüge, Kontostand Forderung Telekom) stehe ich wieder in mitten des ganzen Chaos. Ich habe ja davon berichtet, dass ich durch die Telekom als Gläubiger In Schuld stand und diese aber im Januar beglichen hatte,(erste Forderung EOS vom 31.12.2016), mein Kontoauszug via Bank, zeigt deutlich, dass der offene Betrag von mir anfang Januar bei der Telekom beglichen wurde, der Telekom interne Kontoauszug, zeigt ebenfalls deutlich, dass ich bei der Telekom einen Kontostand von 0 habe. Somit habe ich bei der Telekom keine Rückstände. Ich habe der EOS diese Daten zukommen lassen, per E-mail, jetzt habe ich das Problem, dass ich einen negativen SCHUFA eintrag bekommen habe, angeblich von der Telekom für eben diesen offenen Betrag der beglichen wurde, so die vermutende Aussage der EOS mitarbeiter, per Telefon. Eine Anfrage bei der SCHUFA habe ich bereits Ende Januar angefordert, allerdings bis heute noch keine Antwort erhalten. Auf meine E-mail wird nicht geantwortet, statt dessen, erhielt ich tagelang unseriöse Anrufe über die Telefonnummern der EOS, in denen wurde sich weder vorgestellt noch ein Anliegen erwähnt, es wurde lediglich immer wieder zu Beginn nach meinen persönlichen Daten gefragt, ohne mir auf Fragen, mit wem ich den Spreche und welches Anligen vorliegen würde zu antworten, nach mehreren Versuchen begrüßte ich eines der Telefonate mit, ja schönen guten Tag, sie sind von der EOS, ich habe auf ihren Rückruf gewartet (es war nur eine Vermutung seitens mir) der Herr stellte sich tatsächlich vor und teilte mir mit, er würde im Auftrag der EOS anrufen, um mit mir über die noch bestehende Forderung zu sprechen, bezüglich, Mahnung, Ratenzahlung etc. Ich teilte freundlich mit, dass ich bereits den offenen Betrag vor einigen Wochen (Anfang Januar) beglichen hatte und auf Wunsch seiner Kollegin, meine Kontoauszüge sowie den aktuellen Kontostand Telekom der EOS zugesendet habe. Dies konnte mir der Herr am telefon bestätigen. Er nannte mir Datum, Daten und Summen der Kontoauszüge, sowie der E-Mail von mir. Ich bat freundlich darum, sich mit der Telekom in verbindung zu setzten, dass ich ggf, inkassogebühren sofern diese bestünden begleichen möchte und das mir bitte eine Rechnung zugesenden werden soll, inder die Inkasso gebühren aufgelistet sind, bzw evtl noch bestehende Restschulden zu begleichen sind, der Herr am Telefon teilte mir mit, dass ich ja die Forderung beglichen habe, er davon ausgeht, dass ich keine weiteren Kosten zu tragen habe und er den Auftrag zum Abschluss an seinen Kollegen weiter reiche, sofern Restforderungen bestünden, würde ich ein schreiben erhalten, mit Restkosten, z.B. Inkassogebühren (ca. 70 Euro für die Bearbeitung und den Aufwand) So weit so gut, (unabhängig davon, das im ertsen EOS Schreiben, eine falsche Kundennummer der Telekom bestand) Nun erhalte ich weiterhin wöchentlich Forderungen der EOS. Wie erst angedacht handelt es sich hierbei aber nicht um die Restforderung, sondern um den vollen, von mir beglichenden Betrag bei der Telekom, angeblich sei die Forderung nicht von mir beglichen wurden. Trotz der Kontoauszüge, wird auißer dem schon vorhandenen SCHUFA eintrag mit Lohn und Konto Fändung gedroht. Telefonisch erreiche ich nichts, die Telekom behauptet weiterhin, keine Restforderung an mich zu haben und auch keinen Inkassoauftrag erteilt zu haben. EIzig allein passt hierzu, dass ich tatsächlich eine offene Rechung bei der Telekom hatte. Ich weiß wirklich nicht weiter. Sollte ich dies nun wirklich zur Anzeige bringen? Trotz beglichender Forderung, setzt mich die EOS enorm unter Druck, vorallem nun mit dem noch nicht gänzlich bekannten SCHUFA Eintrag. Ich habe sonst bisher nie Schulden gehabt oder stehe in Schulden, die ich nicht begleichen könnte. Bin langsam am Ende.
Zitat:Ich habe der EOS diese Daten zukommen lassen, per E-mail, jetzt habe ich das Problem, dass ich einen negativen SCHUFA eintrag bekommen habe, angeblich von der Telekom
Spätestens jetzt wäre ich bei der Polizei. Strafanzeige wegen Verleumdung, Nötigung und Verdacht des Betruges.
Zudem ab zum Anwalt. Per einstweiliger Verfügung die Löschung erzwingen.
Diese ganzen Telefonate sind doch Unfug. Du hast hier keine Inkassogebühren zu bezahlen. Ich kann dir nur dringend raten, dass du mit dieser Telefoniererei aufhörst. Wenn dich nochmal jemand anruft, freundlich aber bestimmt sagen "Ich erteile Ihnen hiermit ein telefonisches Kontaktverbot. Beim nächsten Mal bin ich bei der Polizei. Wenn sie etwas wollen, wenden Sie sich schriftlich an mich.
Zitat:Trotz der Kontoauszüge, wird auißer dem schon vorhandenen SCHUFA eintrag mit Lohn und Konto Fändung gedroht.
Wie ist hier der exakte Wortlaut? Denn auch diese Drohung kann eine Straftat sein. Wird in irgendeinem der Briefe von einer "titulierten Forderung" gesprochen? Oder von einem Vollstreckungsbescheid?
-- Editiert von mepeisen am 23.02.2017 06:58
Der Schufaeintrag ist entweder ein Missverständnis des Fragestellers oder aber eine bloße Behauptung des Inkassomenschen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten