Hallo zusammen,
wirklich Toll, dass es ein solches Forum gibt! Ich wüsste zur Zeit nicht, was ich tun soll.
Ich habe letzte Woche eine Flut an Briefen an die Adresse meiner Eltern geschickt bekommen. Ich wohnte dort seit 2012 nicht mehr. Angeblich existieren zwei Forderungen von der Otto GmbH & Co KG und dem Schwab Versand / Sheego, beide aus dem Frühjahr 2014, 15.03.2014 und 18.03.2014 an eos übergeben und beide Rechnungen der Forderungen auf 28.02.2014 datiert. Otto teilte mir telefonisch mit, dass mein Kundenkonto mit meinen Namen erst seit 2015 existiert und ich bisher nur eine Bestellung im Jahre 2015 getätigt habe, die auch bezahlt ist. Die Bestellung kann ich Online in einsehen, zumal sie sowieso einen anderen Betrag hat und auch die Bezahlung im Konto einsehbar ist. Vor 2015 habe ich noch nie bei Otto bestellt. Der Sheego Telefonservice konnte gar kein Kundenkonto unter meinem Namen feststellen. Schwab Versand / Sheego kannte ich bisher nicht und habe auch nichts dort bestellt.
Ich hänge die Schreiben als Bilder im Google Drive an.
https://drive.google.com/drive/folders/0B4g2hS-JaxFOT1dqSXJXRFlFWGc
Wie gehe ich nun weiter vor? Ich habe ein Schreiben formuliert:
Zitat:
Absender:
XXX, XXX
xxxstr. 19a
99999, XXX
mail@mail.com
An:
EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH 20085 Hamburg
Steindamm 71
20099 Hamburg
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab als PDF per E-Mail an: abwicklung@eos-did.com
Angelegenheit Otto (GmbH & Co KG) / Schwab Versand / sheego / XXX, XXX
Aktenzeichen: XXXXX und XXXXXX
Ihre Forderung vom 11.09.2017 über 501,76 € und vom 13.09.2017 über 527,26 €
Widerspruch gegen Ihre Forderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 11.09.2017 fordern Sie einen Betrag in Höhe von 501,76 € von mir und bieten mir im Schreiben vom 12.09.2017 ein Angebot mit einem Rabatt von 91,80€ auf die Summe von 501,80 € an. Dieser Vorgang ist bei Ihnen unter dem Aktenzeichen XXX vermerkt. Der Gläubiger ist die Otto (GmbH & Co KG). Mit dem Schreiben vom 13.09.2017 fordern Sie unter dem Aktenzeichen XXX einen Betrag in Höhe von 527,25€. Der Gläubiger lautet Schwab Versand GmbH / sheego. Hiermit widerspreche ich beiden Forderungen und lehne auch Ihr Angebot auf Rabatt ab. Ich werde sie nicht bezahlen, da mir keine Bestellungen bekannt und sie daher unberechtigt sind. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Verzugskosten/Mahnkosten beider Forderungen.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Ich bin offiziell erst im Jahre 2015 Kunde der Otto GmbH geworden. Es existieren laut Otto GmbH & Co KG keine Bestellungen vor dem Jahr 2015 und nur eine einzige Bestellung nach 2015, die einen anderen Betrag aufweist und von mir bezahlt wurde. Genauso habe ich keine Kenntnis über eine Bestellung beim Schwab Versand / sheego, ein Unternehmen und Onlineportal, dass ich bis zum Zeitpunkt Ihres Schreibens nicht einmal kannte. Zudem wohnte ich zum genannten Zeitraum der Bestellung schon seit 2 Jahren nicht mehr an der Adresse XXXXX, sondern studierte und wohnte in XXX (2012 – 2016) und wohne heute in XXX. Dass Ihr Mahnschreiben überhaupt bei mir angekommen ist, liegt daran, dass Sie an die Anschrift meiner Eltern geschrieben haben, die ich der Otto GmbH und dem Schwab Versand zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt habe.
Ich fordere Sie deshalb dazu auf, mir vollumfänglich Ihre Unterlagen zu den Forderungen zukommen zu lassen, in denen nachvollziehbar dargestellt wird, wie, wann und wodurch die Forderung zustande gekommen sein soll. Unter anderem erwarte ich eine:
• detaillierte Forderungsaufstellung,
• Rechnungskopie bzw. Kopie der Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
• Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf.
Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen werden. Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
XXX, den 22.09.2017
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße!
-- Editier von cconnection am 22.09.2017 12:43