EOS-DID

22. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
cconnection
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS-DID

Hallo zusammen,

wirklich Toll, dass es ein solches Forum gibt! Ich wüsste zur Zeit nicht, was ich tun soll.

Ich habe letzte Woche eine Flut an Briefen an die Adresse meiner Eltern geschickt bekommen. Ich wohnte dort seit 2012 nicht mehr. Angeblich existieren zwei Forderungen von der Otto GmbH & Co KG und dem Schwab Versand / Sheego, beide aus dem Frühjahr 2014, 15.03.2014 und 18.03.2014 an eos übergeben und beide Rechnungen der Forderungen auf 28.02.2014 datiert. Otto teilte mir telefonisch mit, dass mein Kundenkonto mit meinen Namen erst seit 2015 existiert und ich bisher nur eine Bestellung im Jahre 2015 getätigt habe, die auch bezahlt ist. Die Bestellung kann ich Online in einsehen, zumal sie sowieso einen anderen Betrag hat und auch die Bezahlung im Konto einsehbar ist. Vor 2015 habe ich noch nie bei Otto bestellt. Der Sheego Telefonservice konnte gar kein Kundenkonto unter meinem Namen feststellen. Schwab Versand / Sheego kannte ich bisher nicht und habe auch nichts dort bestellt.

Ich hänge die Schreiben als Bilder im Google Drive an.

https://drive.google.com/drive/folders/0B4g2hS-JaxFOT1dqSXJXRFlFWGc

Wie gehe ich nun weiter vor? Ich habe ein Schreiben formuliert:

Zitat:

Absender:
XXX, XXX
xxxstr. 19a
99999, XXX
mail@mail.com

An:
EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH 20085 Hamburg
Steindamm 71
20099 Hamburg
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab als PDF per E-Mail an: abwicklung@eos-did.com

Angelegenheit Otto (GmbH & Co KG) / Schwab Versand / sheego / XXX, XXX
Aktenzeichen: XXXXX und XXXXXX
Ihre Forderung vom 11.09.2017 über 501,76 € und vom 13.09.2017 über 527,26 €

Widerspruch gegen Ihre Forderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 11.09.2017 fordern Sie einen Betrag in Höhe von 501,76 € von mir und bieten mir im Schreiben vom 12.09.2017 ein Angebot mit einem Rabatt von 91,80€ auf die Summe von 501,80 € an. Dieser Vorgang ist bei Ihnen unter dem Aktenzeichen XXX vermerkt. Der Gläubiger ist die Otto (GmbH & Co KG). Mit dem Schreiben vom 13.09.2017 fordern Sie unter dem Aktenzeichen XXX einen Betrag in Höhe von 527,25€. Der Gläubiger lautet Schwab Versand GmbH / sheego. Hiermit widerspreche ich beiden Forderungen und lehne auch Ihr Angebot auf Rabatt ab. Ich werde sie nicht bezahlen, da mir keine Bestellungen bekannt und sie daher unberechtigt sind. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Verzugskosten/Mahnkosten beider Forderungen.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Ich bin offiziell erst im Jahre 2015 Kunde der Otto GmbH geworden. Es existieren laut Otto GmbH & Co KG keine Bestellungen vor dem Jahr 2015 und nur eine einzige Bestellung nach 2015, die einen anderen Betrag aufweist und von mir bezahlt wurde. Genauso habe ich keine Kenntnis über eine Bestellung beim Schwab Versand / sheego, ein Unternehmen und Onlineportal, dass ich bis zum Zeitpunkt Ihres Schreibens nicht einmal kannte. Zudem wohnte ich zum genannten Zeitraum der Bestellung schon seit 2 Jahren nicht mehr an der Adresse XXXXX, sondern studierte und wohnte in XXX (2012 – 2016) und wohne heute in XXX. Dass Ihr Mahnschreiben überhaupt bei mir angekommen ist, liegt daran, dass Sie an die Anschrift meiner Eltern geschrieben haben, die ich der Otto GmbH und dem Schwab Versand zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt habe.
Ich fordere Sie deshalb dazu auf, mir vollumfänglich Ihre Unterlagen zu den Forderungen zukommen zu lassen, in denen nachvollziehbar dargestellt wird, wie, wann und wodurch die Forderung zustande gekommen sein soll. Unter anderem erwarte ich eine:
• detaillierte Forderungsaufstellung,
• Rechnungskopie bzw. Kopie der Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
• Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde.

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf.
Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen werden. Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Mit freundlichen Grüßen




XXXX
XXX, den 22.09.2017




Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße!

-- Editier von cconnection am 22.09.2017 12:43

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ja, passt so. Einschreiben Einwurf reicht und bei der Adresse muss man Straße und Nr. streichen und nur einmal PLZ & Ort einfügen, da EOS Großempfänger ist.

-- Editiert von The Mentalist am 22.09.2017 13:41

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Bei den angeforderten Unterlagen würde ich noch dazu tun:
- Zustellnachweis der Waren

Ansonsten stimme ich zu: Kann man so machen. Etwas langatmig für die Billig-Mitarbeiter, aber geht so.

Höchstwahrscheinlich handelt es sich um eine "versehentliche" Personenverwechslung. So ganz legal ist das nicht. Da schaut man einfach, ob man in Adressdatenbanken jemanden gleichen/ ähnlichen Namens findet und schreibt auf gut Glück an. Entweder wehrt derjenige sich nicht oder mit viel Glück findet man denjenigen wieder.

Ich empfehle dann als zweiten Schritt, sobald die Personenverwechslung klar wird (falsche Lieferadresse usw.), einmal zur Polizei zu gehen und Strafanzeige wegen Betruges gegen Unbekannt zu erstatten. Wegen dem Verdacht, dass da jemand absichtlich nicht zahlen wollte und untergetaucht ist.
Und zum zweiten bei EOS mittels BDSG (Datenauskunft) die Auskunft zu verlangen, wieso die auf die falsche Adresse kamen und welcher Adresshändler behauptet, dass du der richtige sein müsstest. Warum? Damit man dem Adresshändler deutlich verbietet, weiterhin diese Behauptung aufzustellen, dass du mit dem unbekannten Schuldner etwas zu tun hast.

Warum diese Schritte? Eher aus Vorsorge, denn wer sagt denn, dass dies der einzige Fall ist und dass da nicht noch deutlich mehr schlummert. Wenn man sich dann von Anfang an wehrt, argumentiert es sich später mal leichter, wenn ein Inkasso hartnäckig bleibt und wirklich versucht, dir diese unbekannten Schulden anzuhängen. Und es argumentiert sich leichter, sollte in Auskunfteien mal was eingetragen werden.

Was dieses Vorgehen auch an Vorteilen bietet: Sollte ein Familienangehöriger oder jemand, der mal im Haushalt gewohnt hatte, dafür verantwortlich sein, bekommt man das so auch raus. Bei so Fällen wird die Abwehr der Forderung etwas komplizierter, wenn das Inkasso behauptet, du hättest das alles ja bevollmächtigt.

-- Editiert von mepeisen am 22.09.2017 18:43

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cconnection
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Der Brief ist nun raus, jetzt heißt es abwarten! Neuigkeiten werde ich zum Beitrag hinzufügen.

-- Editiert von cconnection am 25.09.2017 10:51

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