EOS DID Forderung Otto Teil 2...

17. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
EOS DID Forderung Otto Teil 2...

Erstmals danke für die Hilfe hier http://www.123recht.net/EOS-DID-Forderung-Otto-__f502722.html

Ich habe die HF, Zinsen und Briefporto bezahlt und dann diesen Brief bekommen https://goo.gl/photos/BwiEtRXvoGZjsdNYA

Ich wollte eigentlich kein Kontakt mehr machen da ich jetzt bezahlt habe, aber weiß nicht ob ich den Brief einfach ignorieren kann?

Viele Grüße

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Abheften und ignorieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Forderung wurde schon schriftlich zurückgewiesen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde nicht dem Inkasso antworten. ich würde stattdessen eine Beschwerde ans Amtsgericht Hamburg schicken. Wie im ursprünglichen Thema empfohlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Teil 3....

Seit ich letztes mal geschrieben habe, habe ich doch ans Amtsgericht Hamburg eine Beschwerdebrief geschrieben wie hier http://www.123recht.net/EOS-DID-Forderung-Otto-__f502722.html

Jeden Tag seit ein paar Wochen versuchen EOS mich anzurufen, ich habe circa 10 verscheiden Nummern Blockiert aber trotzdem versuchen die weiter. Stört mir aber nicht, wäre nur schlimm wenn die zu mein Haus kommen wenn nur meine Frau und Baby allein zu hause sind.

Heute habe ich diesen Antwort von Amtsgericht Hamburg erhalten. So weit wie ich das verstehen, ist das Thema doch nicht zu Ende und EOS wird weiter versuchen das Geld von mir zu kriegen oder?

https://drive.google.com/open?id=0B4FvRdgM7vayNnFLX3lxdW5nVG8


Danke im voraus,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das Gericht gibt dir im Prinzip Recht, nur merkt es zu Recht an dass es in diesem Fall nicht über die Zulässigkeit der Forderung zu entscheiden hat. Es hat sich eigentlich nichts geändert. Hast du schon mal eine Strafanzeige gegenüber EOS in Erwägung gezogen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
wäre nur schlimm wenn die zu mein Haus kommen wenn nur meine Frau und Baby allein zu hause sind.

Trichtere deiner Frau ein, dass sie niemanden ins Haus lässt. Und denen sagen soll, sie sollen verschwinden sonst holt sie die Polizei. Und keine Scham davor. Polizei anrufen und sagen, dass Leute vorm Haus rumlungern, dass sie mit Baby alleine daheim ist und Angst hat, dass sie bitte sofort eine Streife schicken sollen.
Und sind sie noch da, dann von der Polizei einen Platzverweis aussprechen lassen und sie anzeigen wegen Nötigung und Hausfriedensbruch.

Zitat:
Das Gericht gibt dir im Prinzip Recht

In meinen Augen macht es sich das Gericht viel zu einfach. Irgendjemand muss über die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien wachen. Bei Anwälten wacht die Anwaltskammer auch über die Einhaltung der Standesvorschriften und des RVG. Und bei wiederholten und massiven Verstößen wird auch ein Aufsichtsverfahren eingeleitet und ggf. geahndet (Bußgeld/ Ausschluss). Oder der Fall wird sogar an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Ich würde da nachhaken. Ich würde dem Gericht die Frage stellen, wieso es nicht analog der Anwaltskammer auf die Einhaltung der Standesvorschriften für Rechtsdienstleister drängt und diese auch durchsetzt. Natürlich könnte sich jeder Einzelne zivilrechtlich zur Wehr setzen. Viele wissen das aber gar nicht, da EOS ja absichtlich über seine Konzernzugehörigekeit hinweg täuscht und das seit vielen Jahren. Ich würde schreiben, dass alleine die Anmerkung, dass es "ein Unternehmen der Otto-Group" sei, noch lange nicht beim Verbraucher bewirkt, dass der darüber informiert ist, dass hier nicht nach RVG abgerechnet werden darf.
Ich würde schreiben, dass zudem das Amtsgericht schon seit vielen Monaten auf die Aufnahme dieses Satzes hinwirkt und das bis heute nicht geschehen ist, wie lange das gericht denn tatenlos zuschauen muss, dass das Inkasso die Auflagen des Gerichtes nicht ernst nimmt.
Es geht hier nicht um eine rein zivilrechtliche Frage, es geht um die Frage, ob das Inkasso überhaupt im falle einer konzerninternen Beauftragung als Rechtsdienstleister auftreten darf und ob es überhaupt behaupten darf, nach RVG abrechnen zu dürfen. Analog übertragbar würde ich den Fall eines Betruges durch Unterlassen sehen (BGH Urteil vom 25. September 2014 · Az. 4 StR 586/13 ). Darin hat ein Anwalt bei einer Erfolgshonorarvereinbarung unterlassen auf die gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen und dies erfülle nach Ansicht des BGH den Straftatbestand des Betruges durch Unterlassen. Übertragen auf EOS ist durch die Täuschung über die Konzernzugehörigkeit, angeblichen Schadensersatz und die sich daraus ergebenen Einflüsse auf die Durchsetzbarkeit der Inkassogebühren ebenfalls ein solcher Straftatbestand zu sehen.
Das Aufsichtsgericht möge nochmals prüfen, ob es hier nicht dem Inkasso Auflagen erteilt, bei konzerninterner Beauftragung auf eine Rechnungslegung nach RVG zu verzichten und diese auch nicht als gesetzliche Grundlage zu benennen oder alternativ dies der Staatsanwaltschaft zur Beurteilung mit Verweis auf das genannte BGH-Urteil zukommen zu lassen.

Zitat:
Hast du schon mal eine Strafanzeige gegenüber EOS in Erwägung gezogen?

Ggf. kann man sich die erneute Beschwerde beim Aufsichtsgericht ja sparen und mit obiger Begründung selbst eine Strafanzeige erstatten. Dazu noch den Telefonterror benennen und die Angst vor Hausbesuchen, insbesondere wenn deine Frau und das Baby alleine zu Hause sind.

-- Editiert von mepeisen am 11.06.2016 04:07

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Ich würde das ganze Anzeigegedoens weglassen. Wäre mir zuviel Aufwand.

Das mit den Telefonanrufen und den angedrohten Hausbesuchen kann man normalerweise leicht unterbinden indem man die kontaktaufname diesbezüglich schriftlich nachweisbar untersagt.

Aus Sicht der inkassobude macht es dann eigentlich keinen Sinn mehr weiter um Gebühren zu betteln

-- Editiert von alucard2005 am 11.06.2016 09:02

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wäre mir zuviel Aufwand

Nur so als Gedankenstütze:
Dass bereits Leute so etwas wissen, also dass EOS eine Otto-Tochter ist, ist selten.
Dass bereits Leute dann auch noch wissen, dass EOS dann gar nichts fordern darf, ist noch seltener.
Und wenn sich diese Handvoll Leute, die dann beides wissen, sich dann auch noch beschweren, ist noch seltener.
Wenn die dann auch noch keinen Bock mehr haben, weils zu viel Aufwand ist, tja.
Dann passiert nie etwas.

Es ist ja nicht so, dass wir über ein noemales Inkasso-Mandant-Verhältnis reden.
Wir reden darüber, dass Otto die eigene Mahnabteilung in ein Tochterunternehmen outgesourct hat und damit zwei Mahnabteilungen betreibt, eine "normale" und eine als Inkasso. Wir reden davon, dass Otto sich in Wirtschaftsmagazinen damit brüstet, dass die eigene Inkasso-Tochter schwindelerregende Gewinne abwirft und Wachstumszahlen aufweist, die den eigentlichen Versandhandel in den Schatten stellen.

Sprich: Wir reden davon, dass Otto sich eine goldene Nase auch mit den hausinternen Inkassofällen verdient und auch noch über die Schuldner lacht, die nicht wissen, dass sie das auf keinen Fall bezahlen müssen, was da gefordert wird...

Also aus dem Blickwinkel: Verdient hätten sie es und egal wie viel Aufwand das ist (im Grunde ist es nicht mehr als jeder andere Brief auch). Aber vielleicht habe ich persönlich auch nur einen viel zu ausgeprägten Gerechtigkeitssinn :-(

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten, wie tue ich das "indem man die kontaktaufname diesbezüglich schriftlich nachweisbar untersagt." genau?


-- Editiert von Kingbhoy am 14.06.2016 14:21

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe heute noch ein Brief erhalten...kann ich irgendetwas tun, dass nichts mehr kommt. Oder muss ich einfach durchhalten?
Danke im voraus

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Abwarten oder aktiv werden wie oben geschrieben. Beim Abwarten musst du ggf. lange Ausdauer haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, aktive zu werden meinst Du eine Strafanzeige gegenüber EOS schreiben oder?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

zum Beispiel. Oder beim Aufsichtsgericht nochmal nachhaken.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe heute den folgenden Brief gekriegt, nicht von EOS aber sondern FI (Frankfurter Inkasso).
Muss ich jetzt auf etwas anders beachten, oder ist FI auch welche Schwesterfirma von Otto?

http://i27.photobucket.com/albums/c183/KTSKING/FI%20Letter_zpssxizwrl4.jpg

Vielen Dank im voraus.



-- Editiert von Kingbhoy am 27.08.2016 17:39

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast das als Reaktion darauf bekommen, dass du bei EOS reklamiert hast, weil die Inkassokosten für konzerninterne Beauftragung nicht durchsetzbar ist?

Schau mal hier, was sich im Bundesanzeiger findet:

Zitat:
§§ 264 Abs. 3 , 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Ebenfalls eine 100% Otto-Tochter.

Wenn du bei EOS reklamiert hast, weil sie eine Otto-Tochter sind und als Reaktion schalten sie eine andere Otto-Tochter ein, halte ich persönlich das für exakt eines: Massiver gewerblicher Betrug.

Ich würde an deiner Stelle bei den beiden Aufsichtsgerichten und per Strafanzeige bei der Polizei gegen diesen Laden vorgehen.

Signatur:

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#17
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Hört sich kurios an
Inkasso gibt forderungseinzug an anderes inkasso ab

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wohin wurden die 147 überwiesen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

das würde an EOS Überwiesen, da ich der Kontodaten von Hagebau bzw Otto nicht bekommen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde folgendes machen:

- "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und das Widerspruchsformular per Einschreiben ans Gericht zurücksenden.

- Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Inkassos erstatten wegen gewerblichen Betrugs und Unterschlagung. Begründung: Zum einen lügen die im Mahnbescheid. Die schreiben "außergerichtlicher Vergleich". So etwas gab es bei dir aber nie oder? Du hast denen nie was unterschrieben oder? Zum zweiten lügen die auch auf anderer Ebene. Wenn sie für ihren eigenen Konzern (Otto) Dienste erbringen, ist das gemäß §2 RDG KEINE Rechtsdienstleistung. Die dürfen so etwas nicht nach dem RVG abrechnen und Geld, was du zweckgebunden überwiesen hast, dürfen die auch nicht einfach auf solche frei erfundenen Gebühren verrechnen. Ich würde auch ruhig nochmal das Manöver mit dem anderen Inkassobüro aus dem Otto-Konzern erwähnen.

Dann abwarten, was noch so kommt. Ich persönlich würde sogar so weit gehen und die Überleitung in das Gerichtsverfahren beim Mahngericht gleich mit zu beantragen. Und schreiben, dass man einer Klagerücknahme nicht zustimmt. Muss man aber nicht tun.

-- Editiert von mepeisen am 23.11.2016 16:52

Signatur:

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#22
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für das Antwort.

Zitat:
Die schreiben "außergerichtlicher Vergleich". So etwas gab es bei dir aber nie oder?


Ich bin mir nicht 100% sicher was "außergerichtlicher Vergleich" bedeutet, aber ich habe nie etwas von EOS unterschrieben. Das einzige was ich wahrscheinlich falsche gemacht habe. Ist das Geld (Hauptforderung und Verzugskosten) direkt an EOS überwiesen, da Hagebau (bzw Otto) mir keine Bankdaten geben haben. Sonnst habe ich nie kommuniziert mit EOS.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Sonnst habe ich nie kommuniziert mit EOS.

OK.
Einen Vergleich gibt es also nicht.

So etwas gäbe es, wenn du mit denen etwas vereinbart hättest.

Signatur:

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#24
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Hoffentlich zweckgebunden überwiesen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe "Nur hauptfoderung plus 10 Euro mahnkosten" als Verwendungszweck eingegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Damit hast du meiner Ansicht nach alles richtig gemacht.

Dem Mahnbescheid in der Zwischenzeit auch gegenüber dem Gericht widersprochen?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kingbhoy
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Es geht weiter. Ich denke,nach ich dieses Brief gelesen habe. Dass ich eigentlich nichts neues machen muss.
Stimmt ihr zu?
Vielen Dank

http://i1174.photobucket.com/albums/r609/Kingbhoy/Gericht007%20edit_zpsky0ibsfz.jpg

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Netter Versuch. Man telefoniert natürlich nicht in Rechtsangelegenheiten ;-)
Also aus meiner Sicht hat sich da nichts verändert.

Interessant wird es erst, wenn die wirklich eine Klage einreichen. Wenn man selbst etwas mutig ist, beantragt man nun beim Mahngericht die Überleitung in einen Gerichtsprozess und heftet das EOS-Briefchen in Kopie an.
Nach dem Motto "Die wollen nicht aufgeben, also machen wir mal einen Prozess."

Gegen das Argument der konzerninternen Beauftragung kommt meiner Meinung nach kein Inkasso an.

Signatur:

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#29
 Von 
keep_smile
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Kingbhoy,

ich habe ebenfalls mit EOS DID zu tun und mein Fall entwickelt sich genauso, wie bei dir. Bin gerade beim Punkt Mahnbescheid.

Da dein letzter Beitrag schon etwas zurückliegt, würde ich gern wissen, wie es bei dir weitergegangen ist?


Mit besten Grüßen

keep_smile

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