ENBW Inkasso Kosten und Hausverbot

7. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
hhgustav
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
ENBW Inkasso Kosten und Hausverbot

Guten Tag liebe Community,

ich habe das Problem dass mir ENBW den Strom abstellen will obwohl die Rechnungen für Strom bis Dato bezahlt sind. Bei den Überweisungen habe ich immer die Monate als Verwendungszweck mitangebeben. Ich war zwar im Rückstand doch habe ich eine größere Summe jeweils überwiesen. Es ist noch eine Summer in höhe von knapp 180€ offen die sich aus Inkassokosten ergeben.

Darf mir ENBW wegen den Inkassokosten den Strom sperren? Wenn Ich ENBW schon einmal Hausverbot ausgesprochen habe, darf er trotzdem wieder kommen wenn es enige Monate zurück liegt?

Lg

-- Editiert von Moderator am 07.08.2014 23:04

-- Thema wurde verschoben am 07.08.2014 23:04

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Darf mir ENBW wegen den Inkassokosten den Strom sperren?


Woher die Schulden kommen, ist irrelevant. Relevant ist nur, daß die üblichen Voraussetzungen für eine Sperrung vorliegen:

"- wenn ein fälliger Anspruch von mindestens 100 Euro (frühestens 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung) angemahnt wurde,

- wenn die Liefersperre angedroht wurde, wobei eine Verbindung von Sperrandrohung und Mahnung zulässig ist (entspricht der Praxis) und

- die gesetzliche Nachfrist von 4 Wochen ab Zugang der Sperrandrohung ungenutzt verstreicht.

- Außerdem ist nach § 19 Abs. 2a der Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus anzukündigen.
"

(Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/startseite/rubriken/praxisthema/2012/was-mache-ich-mit-stromschulden-oder-gib-mir-deinen-saft.html)

quote:
Wenn Ich ENBW schon einmal Hausverbot ausgesprochen habe, darf er trotzdem wieder kommen wenn es enige Monate zurück liegt?


Daß ein Hausverbot nichts bewirkt außer die Kosten in die Höhe zu treiben, sagen auch die Anwälte:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Drohende-Stromsperre-Hausverbot---f88853.html

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Woher die Schulden kommen, ist irrelevant.

Das stimmt so nicht.

StromGVV sagt:
quote:
[....]Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.


Wenn man die Inkassokosten schlüssig beanstandet, wäre der nächste Weg nicht, sie mittels Stromsperre zu erpressen, sondern der nächste Weg wäre, sie mittels Klage erst einmal rechtskräftig als Schuld feststellen zu lassen.

Ich würde den Stromversorger darauf hinweisen, dass zurückgewiesene Inkassokosten nicht per Stromsperre erpresst werden dürfen und dass sie doch gerne den Weg vor Gericht beschreiten möchten. Bei einer Stromsperre würde man die handelnden Personen wegen Nötigung anzeigen.

Im Masseninkasso sind Flatrates üblich. Es ist sehr wahrscheinlich, dass EnBW niemals eine Rechnung vom Inkassounternehmen erhält.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.08.2014 13:29

-- Editiert mepeisen am 08.08.2014 13:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hhgustav
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe den Kundenservice von EnBW darauf hingewiesen dass es sich nur um offene Inkassokosten handelt und mir deshalb der Strom nicht abgestellt werden darf. Die Mitarbeiter sind sehr unfreundlich. Wenn das Geld bis Morgen nicht bis MOrgen überwiesen wird, wird der Strom abgestellt fertig aus. Lassen gar nicht mit sich reden.

Nun Ihre Drohung haben die natürlich nicht wahrgemacht. Gehe davon aus dass die ganz genau wissen dass die mir den Strom nicht abstellen würfen und einfach zu erpressen versucht.

Vom Hausverbot hätte ich nur gebrauch gemacht um mir wenigstens 1 Woche mehr Zeit zu verschafen. Bis dahin wäre ganz sicher nichts passiert.

Lg

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich habe den Kundenservice von EnBW darauf hingewiesen dass es sich nur um offene Inkassokosten handelt und mir deshalb der Strom nicht abgestellt werden darf. Die Mitarbeiter sind sehr unfreundlich. Wenn das Geld bis Morgen nicht bis MOrgen überwiesen wird, wird der Strom abgestellt fertig aus. Lassen gar nicht mit sich reden.


Bitte! Bitte! Nicht mehr anrufen!

Sie müssen nun schleunigst per Einschreiben schriftlich erklären, dass die Inkassokosten strittig sind.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Daß ein Hausverbot nichts bewirkt außer die Kosten in die Höhe zu treiben, sagen auch die Anwälte:


Bei einer rechtswidrigen Stromsperre bleibt der Stromanbieter dann auf diesen hohen Kosten eben sitzen. Gegen eine Einstweilige Verfügung kann auch Widerspruch eingelegt werden.

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" "

-- Editiert Steffen Meier am 11.08.2014 21:06

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Hat ENBW jetzt eine eigene Inkassoabteilung,
oder wer fordert diese Inkassokosten?

Mir kommt es recht seltsam vor, dass der "normale" Gläubiger Inkassogebühren verlangt.




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#7
 Von 
hhgustav
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja die haben eine eigene Inkassoabteilung. Da kommt ein Außendienstmitarbeiter vorbei.

Die Kosten sind jeweils 90€. Kommt nun der vom Inkasso um das Geld einzutreiben und man bezahlt auch nur einen kleinen Teil zum. Bsp. es sind 500€ offen zu diesen 500€ kommen 90€ Inkassokosten hinzu. Man bezahlt nun 50€ bei dem Inkassomitarbeiter. Wären von 590€ noch 540€ offen. Da nun ja ein gewisser Teil bezahlt wurde und der restliche Betrag nicht binnen 2 Wochen beglichen wird, kommt dieser Inkassomitarbeiter wieder und es entstehen wieder 90€ Inkassogebühren. Der Mitarbeiter erklärte mir das sei so weil es sich nun durch die Zahlung um einen neuen Fall handelt. Also sehr sehr fraglich das Vorgehen von EnBW. Die verdienen sich damit ein wenig was dazu scheint mir so.

Ich habe so bereits über 600€ allein an Inkassogebühren die letzten Monate zahlen müssen weil es für mich nicht möglich war alles aufeinmal zu bezahlen.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also sehr sehr fraglich das Vorgehen von EnBW <hr size=1 noshade>

Nicht nur fraglich, sondern streng genommen verboten, würde ich sagen. EnBW bzw. irgendwelche Töchter sind durchaus als Inkassodienstleister registriert. Lassen wir mal die Frage nach konzerninternem Inkasso außen vor. Zu behaupten, es entstünde ein Schaden , der aber von der Tochter-Inkassofirma als Reingewinn an den Auftraggeber zurückfließt, ist in meinen Augen Betrug. Es gibt ja andere Pappenheimer, die das genauso machen (Otto mit dem hausinternen EOS).

Aber es sind höchstens Kosten nach dem RVG erlaubt. Und die sehen nicht vor, dass man pro Hausbesuch 90€ zahlen muss. Hausbesuche sind auch Unfug.

Ich würde den Spieß hier umdrehen: Strafanzeige wegen Nötigung (wegen angekündigter Stromsperre) und mittels Anwalt von den 600€ dasjenige zurückverlangen, was nicht durch das RVG begründbar ist. Sowie negative Feststellungsklage, dass die neuerlichen 180€ nicht bezahlt werden müssen.

Mir scheint, dass die durch deine Zahlungen der letzten Monate ein zu melkendes Schaf gefunden haben und das schamlos ausnutzen. Klar, da würde ich auch einen Außendienstler auf die Reise schicken, wenn der jedes mal 90€ verlangen darf. gemäß §254 BGB geht das so aber nicht. Da hast du dich abzocken lassen.

Nun kapiere ich auch deine rigorose Haltung.

P.S.: Lass es für die normalen Rechnungen nicht mehr zu Verzug kommen, zahle immer pünktlich den Abschlag und die Stromrechnung. Denk dran: Bei wiederholten Zahlungsschwierigkeiten könnte dich EnBW irgendwann rauswerfen.


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-- Editiert mepeisen am 12.08.2014 19:22

-- Editiert mepeisen am 12.08.2014 19:22

-- Editiert mepeisen am 12.08.2014 19:23

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
axt-im-walde
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu untenstehender Ausführung von vor Jahren, die nach wie vor aktuell und auch brisant ist, möchte ich als ebenfalls ENBW-Inkassobetroffener folgendes beitragen:

1) Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Sitz der ENBW) weist seit Jahren im Internet darauf hin, dass solche Inkassobeträge (gemeint sind solche wie sie die ENBW erhebt), nicht in dieser Höhe gefordert werden dürfen. Also - diese 90 EUR pro Fall sind überhaupt nicht rechtens. Grund: Es handelt sich bei dem agierenden Inkassounternehmen um eine hausinterne ENBW-Abteilung, die überhaupt kein Inkassounternehmen darstellt.

2) Die Schlichtungsstelle Energie, welcher ich meinen Fall vorgetragen habe, hat die Angelegenheit folgendermaßen eingestuft (d.h. in ihrem Schlichtungsvorschlag bewertet): Fazit - sofern die jeweilige Inkassomassnahme überhaupt gerechtfertigt ist, sind die Kosten pro Vorgang auf 2,50 EUR (zwei Euro fuffzich) festzulegen. Und nicht 90 EUR. Auch wenn ENBW meint, jem,anden vorbeischicken zu müssen zum Geldeintreiben (falls denn überhaupt jemand zehnmal vor Ort war, was ich stark bezweifle), dann ist das eine geschäftliche Entscheidung der ENBW-Buchhaltung. Und die Kosten der Buchhaltung sind in den Strompreisen bereits enthalten.

Diese 2,50 EUR sind übrigens der gleiche Betrag, auf welchen man die Kosten für eine Mahnung "vorgeschlagen" hat. Nämlich gemäß geltender STÄNDIGER Rechtsprechung. Und NICHT 4,00 EUR wie von der ENBW gefordert. Darüberhinaus sind auch Wiederholungsmahnungen nicht abrechenbar (siehe auch hierzu geltende Verbraucher-Rechtssprechung).

Bei dieser Schlichtungsfrage wurde auch auf die entsprechenden Urteile, zum Beispiel beim Bundesgerichtshof Karlsruhe, eingegangen.

3) Hintergrund war, dass die ENBW nachweisliche Zahlungen, die monatlich regelmäßig und pünktlich erfolgt waren, gar nicht gebucht hatte. Und trotz Aufforderung durch meinen Anwalt die Abrechnungen nicht korrigiert hatte und vor allem auf ihrer Forderung von Inkassokosten jeweils 90 EUR beharrte.

Durch diese Falschrechnungen des Energielieferanten sind die nämlich mit einem Klick bei Forderungen größer 100 EUR. Ganz schnell wird man in die Stromsperren-Ecke gedrängt und genötigt, rechtlich unzulässige Kosten zu bezahlen, um das Abstellen des Stromes zu vermeiden.

Ich betrachte dieses Vorgehen, da es systematisch, im absoluten Wissen, dass es unzulässig ist, und im großen Stil betrieben wird, als den Straftatbestand der systematischen Nötigung erfüllend. Das heißt Androhung eines empfindlichen Nachteiles zur Erzwingung nennenswerter Zahlungen von mehreren hundert EUR, auf die gar kein Anspruch besteht. Und das Ganze auch noch als Grossunternehmen in der Energie-Grundversorgung, an welchem das Land Baden-Württemberg beteiligt ist.

Bleibt noch zu sagen, dass die ENBW sogar den Schlichtungsvorschlag abgelehnt hat, also eine Würdigung der Vorgehensweise aus "berufenem und vor allem auch neutralem Mund".

Es steht nun tatsächlich an, die ENBW zu verklagen, um ungerechtfertigte Beträge, die ich unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt habe, zurück zu bekommen. Außerdem beabsichtige ich auch darauf zu klagen, dass künftig ordnungsgemäße Rechnungen gestellt werden und man sich mit den Gebühren ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt. Es kann doch nicht sein, dass man mit einem solchen Unternehmen nur auskommen kann, wenn man ständig einen Rechtsanwalt dafür bereithält.

Mir bleibt, nachdem Rechtsanwalt und die Bemühung der Schlichtungsstelle vergeblich waren und man seitens der ENBW stur und uneinsichtig blieb, keine andere Wahl als der Gang zum Gericht.

-----

Zitat (von mepeisen):
quote:
Woher die Schulden kommen, ist irrelevant.

Das stimmt so nicht.

StromGVV sagt:
quote:
[....]Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.


Wenn man die Inkassokosten schlüssig beanstandet, wäre der nächste Weg nicht, sie mittels Stromsperre zu erpressen, sondern der nächste Weg wäre, sie mittels Klage erst einmal rechtskräftig als Schuld feststellen zu lassen.

Ich würde den Stromversorger darauf hinweisen, dass zurückgewiesene Inkassokosten nicht per Stromsperre erpresst werden dürfen und dass sie doch gerne den Weg vor Gericht beschreiten möchten. Bei einer Stromsperre würde man die handelnden Personen wegen Nötigung anzeigen.

Im Masseninkasso sind Flatrates üblich. Es ist sehr wahrscheinlich, dass EnBW niemals eine Rechnung vom Inkassounternehmen erhält.



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-- Editiert mepeisen am 08.08.2014 13:29

-- Editiert mepeisen am 08.08.2014 13:29

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Grund: Es handelt sich bei dem agierenden Inkassounternehmen um eine hausinterne ENBW-Abteilung, die überhaupt kein Inkassounternehmen darstellt.

Oder die gemäß §2 RDG als verbundenes Unternehmen gerade KEINE Rechtsdienstleistung erbringt und damit keinerlei Vergütungsanspruch hat.

Zitat:
Mir bleibt, nachdem Rechtsanwalt und die Bemühung der Schlichtungsstelle vergeblich waren und man seitens der ENBW stur und uneinsichtig blieb, keine andere Wahl als der Gang zum Gericht.

Halte und bitte auf dem Laufenden.

Ich habe zwar selbst keine Probleme mit EnBW, bin aber auch dort Kunde und in deren Einzugsgebiet. Mich hat damals schon etwas sauer aufgestoßen, als sie sich auf Kundenkosten zinslose Darlehen erschlichen haben, teilweise mit doppelter Abschlagshöhe als es nötig war.
Ich bezahle zwar lieber 5€ mehr und bekomme stets am Jahresende was zurück, aber das war zu extrem. Die EnBW trickst da in einigen Bereichen. Obwohl sie das gar nicht nötig hätten.

-- Editiert von mepeisen am 08.08.2017 14:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
axt-im-walde
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Obwohl sie das gar nicht nötig hätten.


Sollte vielleicht so formuliert werden: "nötig haben sollten."

Ich vermute mal, dass neben dem Streben nach viel Geld (Einkommen), einem gerüttelten Maß an Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit durchaus auch der Atomausstieg eine Rolle spielt. Das alles kostet doch !

Nicht in die Verantwortung gehen - stattdessen holt man es einfacher bei denen, die sich vermeintlich nicht wehren können.

2x Hilfreiche Antwort

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