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EMRK - Urteil - innerstaatliche Konsequenzen?

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EMRK - Urteil - innerstaatliche Konsequenzen?

hallo community,

es betrifft folgende EMRK-Entscheidung:

EGMR Nr. 33468/03 – (1. Kammer) – Urteil vom 10. Januar 2012 (Vulakh u.a. v. Russland)

1. Die Unschuldsvermutung ist verletzt, wenn eine gerichtliche Entscheidung oder eine andere Verlautbarung staatlicher Stellen einen Beschuldigten für schuldig erklärt, bevor er nach dem Gesetz in einem Verfahren für schuldig befunden wurde. Art. 6 II EMRK ist auch dann verletzt, wenn der Beschuldigte Selbstmord begeht und ein Gericht nach seinem Tod seine Schuld behauptet, ohne diese förmlich zuvor festgestellt zu haben.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/03/33468-03.php

Insbesondere der fett markierte Teil ist von Interesse.

Wenn nun Gericht und Behörden in Deutschland die Schuld eines Tatverdächtigen behaupten, der sich jedoch unmittelbar nach der Tat umgebracht hat, verstößt dies gegen obige Entscheidung.

Aber wie bindend ist denn so eine EMRK-Entscheidung und welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wo würde man (wer eigentlich?) solche Verstöße zur Anzeige bringen?

Vielen Dank zunächst.



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"Wer in der Demokratie schläft wird in der Diktatur aufwachen!"


von der-fall-tim-k.de am 16.07.2012 07:35
Status: Frischling (7 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Beiträge zum Thema "Urteil".


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>EMRK - Urteil - innerstaatliche Konsequenzen?
Verletzung der Unschuldsvermutung gibt es als Straftatbestand nicht - obwohl die tatsache den Art. 1 GG und damit das Grundgefüge des rechtsstaats zentral angreeift. Anzeige erstatten - bei jeder feld-, Wald- und Wiesen-STA. Aber zu welchen STGB-Paragraphen? 164, 258 und deren Umfeld. Das Andenken Verstorbener ist anscheinend nur eine Sache der Angehörigen, sonst wird es nicht verfolgt. Aber die implizite Behinderung der Justiz durch die falsche Beschuldigung, das muss nach allem Recht auch dan verfolgbar sein, wenn sie von Amtsträgern begangen wird.

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von cker am 16.07.2012 08:58
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>EMRK - Urteil - innerstaatliche Konsequenzen?

quote:
Anzeige erstatten - bei jeder feld-, Wald- und Wiesen-STA. Aber zu welchen STGB-Paragraphen? 164, 258 und deren Umfeld.

@cker: vielen dank für deinen input

hmmm, jede feld-, wald- und wiesen STA wird nicht zustandig sein, sondern wiederrum die STA, welche die verletzung begangen hat und weiterhin begeht, da der tatort ja DORT ist.
da sehe ich dann schon das 1. problem, da die sicher nicht gegen sich selbst ermitteln werden.

quote:
Aber die implizite Behinderung der Justiz durch die falsche Beschuldigung, das muss nach allem Recht auch dan verfolgbar sein, wenn sie von Amtsträgern begangen wird.

§164 wird vermutlich auch nichts, da ja da nichts von behörden steht, die das als täter tun, sondern nur Dritte, die Vierte bei der behörde anzeigen.

Und §258 wird vermutlich auch schnell abgeschmettert, da man agrumentieren kann, dass der täter - als tatverdächtiger- tot ist und kein anderer in frage kommt, also welche strafe an wem sollte man vereiteln?

da steht also die entscheidung des emgr als papiertiger, man kann sich zwar drauf berufen, aber passieren wird deswegen nichts?

Das kann doch nicht sein????!!!!!

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von der-fall-tim-k.de am 17.07.2012 09:33
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>EMRK - Urteil - innerstaatliche Konsequenzen?
quote:
hmmm, jede feld-, wald- und wiesen STA wird nicht zustandig sein, sondern wiederrum die STA, welche die verletzung begangen hat und weiterhin begeht, da der tatort ja DORT ist.

Ist ja wohl kaum dein Problem.
Anzeige erstatten kann man bei jeder Polizei/StA (so du es denn unbedingt machen willst) - die örtliche Zuständigkeit für das weitere Verfahren brauchst du nicht zu prüfen.


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von Tiger123 am 17.07.2012 11:59
Status: Legende (404 Beiträge)
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>EMRK - Urteil - innerstaatliche Konsequenzen?
> hmmm, jede feld-, wald- und wiesen STA wird nicht zustandig sein, sondern wiederrum die STA, welche die verletzung begangen hat und weiterhin begeht, da der tatort ja DORT ist.

Zuständig für die Entgegennahme eine Strafanzeige ist jede Staatsanwaltschaft und jede Polizeidienststelle.

Wenn sie örtlich nicht zuständig ist, leitet sie es danach an die zuständige Dienststelle weiter.

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von TomRohwer am 23.07.2012 13:33
Status: Stift (31 Beiträge)
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>EMRK - Urteil - innerstaatliche Konsequenzen?
quote:
Aber wie bindend ist denn so eine EMRK-Entscheidung

So bindend wie jede andere EGMR-Entscheidung (so heißt es richtig) auch.

quote:
welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wenn man durch so einen EMRK-Verstoß in seinen Rechten verletzt wird, kann man ggfs. den Staat auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Einzig konkreter Fall wäre IMO, wenn die Hinterbliebenen den Staat wg. Rufschädigung verklagen wollen.

quote:
obwohl die tatsache den Art. 1 GG und damit das Grundgefüge des rechtsstaats zentral angreeift

Nein, denn faktisch handelt es sich "nur" um eine Verunglimpfung Verstorbener (und ggfs. der Hinterbliebenen). Der Rechtsstaat wäre nur betroffen, wenn jemand entgegen der Unschuldsvermutung etwa *verurteilt* würde, also selbst konkrete Rechtsnachteile hätte.

quote:
Anzeige erstatten - bei jeder feld-, Wald- und Wiesen-STA. Aber zu welchen STGB-Paragraphen?

Um die Frage der Strafbarkeit geht es hier nicht. Der EGMR kann keine Straftatbestände "erfinden", die es im StGB nicht gibt. Es geht um Schadensersatzansprüche gegen den Staat (nicht um Ansprüche gegen den Verursacher).

quote:
die implizite Behinderung der Justiz durch die falsche Beschuldigung

Das hast du jetzt aber erfunden.

quote:
sondern wiederrum die STA, welche die verletzung begangen hat und weiterhin begeht

S.o., es geht *nicht* um strafrechtliche Konsequenzen.

quote:
da steht also die entscheidung des emgr als papiertiger, man kann sich zwar drauf berufen, aber passieren wird deswegen nichts?

S.o. Die Betroffenen (Angehörige) können den Staat (!) deswegen auf SE in Anspruch nehmen. Jedenfalls grundsätzlich (ob konkreter Schaden beweisbar ist, ist eine Einzelfallfrage).

-- Editiert Sheldon_Cooper am 31.07.2012 15:26


von Sheldon_Cooper am 31.07.2012 15:14
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