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EBay begrüßt Urteil zu Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen

AFP VOM 3.11.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 9021 Aufrufe
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Widerrufsrecht, Internet, Auktion, Fernabsatz

- Verbraucherschützer: Schritt zum Schutz der Konsumenten

Das Internet-Auktionshaus eBay hat das Urteil des Bundesgerichsthofs (BGH) zum Widerrufsrecht bei Online-Auktionen begrüßt. Die bisherige Rechtsunsicherheit werde damit beendet, erklärte das Unternehmen am Mittwoch nach der Urteilsverkündung. Der Entscheidung zufolge müssen gewerbliche Händler, die eBay als Vertriebskanal für ihre Waren nutzen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht garantieren. Für private Verkäufer ändert sich damit nichts.

Das Urteil werde keinen nachhaltigen Einfluss auf die positive Geschäftsentwicklung von eBay in Deutschland haben, teilte eBay-Sprecher Nerses Chopurian mit. Nach Ansicht des Unternehmens profitieren alle Beteiligten von der Klärung der Rechtslage; gerade für Käufer steigere das Widerrufsrecht bei Auktionen gewerblicher Händler die Attraktivität des eBay-Marktplatzes. Zudem hätten Widerrufsrechte bereits eine erhebliche Bedeutung auf dem eBay-Marktplatz: Bislang sei etwa bei einem Drittel der Angebote gewerblicher Händler der Kauf mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion zum Festpreis abgeschlossen. Für diesen Bereich habe ein Widerrufsrecht unabhängig vom BGH-Verfahren bestanden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßte das Urteil als weiteren Schritt zum Schutz der Konsumenten. Sollten Händler trotz der Entscheidung nicht auf das 14-tägige Widerrufsrecht hinweisen, könne ein Käufer die Ware auch entsprechend länger zurückgeben.

3. November 2004 - 11.20 Uhr

(c) AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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