Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364854
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Internetauktionen » EBAY - Verkäufer gekränkt ?!

EBAY - Verkäufer gekränkt ?!

Leserwertung
(1):5.0/5.0
 Thema bewerten!

718 Aufrufe

EBAY - Verkäufer gekränkt ?!

hallo, Ich habe vom Verkäufer einer Grafikkarte die total überteuert war eine Email bekommen.
Bei der Grafikkarte handelt es sich um ein Model von vor 2 Jahren, die quasi zum alten Neupreis angeboten wurde.

hier die mail

Hallo noch Unbekannter,

ich werde Sie gleich Morgen früh am Montag den 06.12.2010 über meinen Anwalt Herrn xxxx aus Hamburg wegen Beleidigung und übler Nachrede anzeigen. Betrug lasse ich nicht auf mir sitzen. Sie werden garantiert mehrere Hundert Euro Schadensersatz zahlen, das habe ich schon einmal gehabt, es wurden 750,- Euro für nur ein Wort "Betrüger". Ich freue mich auf Ihr Gesicht wenn Sie im Briefkasten das Schreiben von meinem Anwalt finden.

Eine Meldung an ebay ist natürlich erfolgt. Wenn ich mit Ihnen Fertig bin, werden Sie nie wieder jemanden Betrug vorwerfen.

ich hatte diesen Verkäufer persönlich angeschrieben und ich schrieb das hier:

Hallo , mal ne Frage , warum verkaufen Sie so eine ******Karte für 159 Euro, ehrlich , die war vor 2 Jahren mal gut.

viel Glück beim Verkauf Sie Betrüger


---

womit habe ich nun zu rechnen?
reicht das um eine Klage durchzubringen?


-----------------
""


von mexxone am 06.12.2010 02:54
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12077 weitere Beiträge zum Thema "EBAY".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
Hallo,
Der Tatbestand einer Verleumdung ist nur gegeben, wenn dem Verkäufer vorgeworfen wird, Straftaten begangen zu haben bzw. dieser Eindruck erweckt wird. Wird der Begriff „Betrüger" ehrabschneidend verwendet, ist es wie in diesem Fall eine Beleidigung.

Da dieses aber nicht öffentlich gemacht wurde, sehe ich keinen Tatbestand für üble Nachrede.

Es ist zweifelhaft ob der VK bzw. dessen Anwalt einen Herausgabe ihrer Adresse bei eBay erwirken kann.

Wofür sollten Sie Schadenersatz leisten?

Gruss
Fulgora



-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"


von Fulgora am 06.12.2010 03:46
Status: Philosoph (774 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
Hast du keine Freunde mit denen du ein Bier trinken gehen kannst? Warum schreibst du irgendwelchen Verkäufern "Liebesbriefe" ?????

-----------------
""


von sbsdh am 06.12.2010 09:44
Status: Senior (149 Beiträge)
Userwertung:  1,2  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
Hallo,
Der Tatbestand einer Verleumdung ist nur gegeben, wenn dem Verkäufer vorgeworfen wird, Straftaten begangen zu haben bzw. dieser Eindruck erweckt wird. Wird der Begriff „Betrüger" ehrabschneidend verwendet, ist es wie in diesem Fall eine Beleidigung.

Da dieses aber nicht öffentlich gemacht wurde, sehe ich keinen Tatbestand für üble Nachrede.

Es ist zweifelhaft ob der VK bzw. dessen Anwalt einen Herausgabe ihrer Adresse bei eBay erwirken kann.

Wofür sollten Sie Schadenersatz leisten?

Vielen Dank für die Antwort erstmal.

Ich hatte gelesen das es sich um eine Kränkung handelt und das diese belangt werden kann.

Er könnte mich also auf Beleidigung verklagen?

Ich habe mich bei ihm daraufhin "entschuldigt" mit Begründung das das nunmal meine persönliche Meinung ist.(der angebotene Artikel ist 40€ wert im höchstfall, aber für 159€ drin,...)

vielen Dank schonmal, dann werde ich wohl warten müssen.

bringt es was ihm zu schreiben das ich Halbinvalide bin und kein Einkommen habe ?



-----------------
""

-- Editiert am 06.12.2010 11:40


von mexxone am 06.12.2010 11:39
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
Ich versteh es nicht: Erst Leute beleidigen und dann, wenn sich einer wehrt den Schwanz einziehen.

Du hast ihn beleidigt und Punkt.

Was geht es Dich an, wenn er einen beliebigen Preis für sein Produkt haben möchte ? Wenn es jemand bereit ist zu zahlen, bitte...

Wenn Du das Geld dafür nicht ausgeben möchtest hast Du ja die freie Wahl...

Nun steh zu Deiner Tat und lebe ggf. mit der Konsequenz...

Erst Laut machen und dann jammern...immer das Gleiche...unglaublich sowas...

-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."


von Poicephalus am 06.12.2010 14:16
Status: Legende (200 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
Ich wusste nicht das man angezeigt werden kann wenn man jemandem sagt das er ein Betrüger ist.

zumal er alten Schund zum Preis einer neuen TOP Karte verkauft.

Ausserdem kann ich damit Leben falls jetzt was passiert ,
wollte nur die Möglichkeiten erfahren .

verstehe diese sinnlosen Kommentare nicht,
wenn ihr nichts zum Thema besteuern wollt und mir helfen könnt was regt ihr euch dann auf?

dann seid ihr ja genauso wie ich,

nur das für mich der Grund Abzocke bestand.

für einige hier anscheinend profilieren.

danke an alle schnellen und sinnvollen Antworten.

-- Editiert am 06.12.2010 15:53


von mexxone am 06.12.2010 15:50
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
Merkst Du was ? Im Gegensatz zu Dir bin ich offenkundig in der Lage, meine Meinung abzugeben, ohne Dich gleich beleidigen zu müssen.

Das Interessante an der Sache ist, dass Du dennoch beleigt bist...

Ein Forum ist eine Plattforum zum Meinungsaustausch. Das ist meine Meinung.

Deine jedenfalls kam ungefragt in Richtung des Grafikkartenverkäufers. Er hatte sicherlich nicht die Absicht, sich mit Dir plaudernd auszutauschen.

Wenn Du die o.g. Zeilen nun nicht verstehen solltest, so nimm bitte von einer Antwort Abstand.

-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."


von Poicephalus am 06.12.2010 16:32
Status: Legende (200 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
Ist "Abzocke" ein Straftatbestand ???

Dann geht des dem Feinkostkeifer, Tüffanie, Aberkrumm & Frech ja bald an den Kragen.

freu, freu, freu

-----------------
""

-- Editiert am 06.12.2010 16:53


von sbsdh am 06.12.2010 16:52
Status: Senior (149 Beiträge)
Userwertung:  1,2  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
ja ok soweit.

wiegesagt ich habe mich auch bei ihm entschuldigt aber er verklagt mich nun ja trotzdem,

das ich dafür gerade stehe ist klar aber ich werde keine 750 euro oder sowas bezahlen nur weil er meine Meinung zu diesem Artikel nicht verkraftet.

Plunderverkäufer gibts ja genug, schon klar was ihr meint, wusste leider nicht das "Betrüger" eine seelische Grausamkeit ist und ich dafür bezahlen muss wenn ich meine Meinung abgebe.

Ich melde mich gern wieder wenn das Schreiben vom Anwalt da ist.

Fakt ist: er zoggt ab , ich habe mich anscheinend nach deutschem Recht strafbar gemacht.

Traurig dass er so reagiert, anstatt mir seine Meinung dazu kundzugeben, vielleicht habe ich ja was übersehen und hätte eine 2jahre alte Karte doch gekauft. für 160€

-----------------
""


von mexxone am 06.12.2010 16:59
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>EBAY - Verkäufer gekränkt ?!
quote:
wusste leider nicht das "Betrüger" eine seelische Grausamkeit ist

Nein, es ist ein ungerechtfertigter Straftatsvorwurf, das fällt unter Beleidigung.

quote:
Traurig dass er so reagiert, anstatt mir seine Meinung dazu kundzugeben

Hätte er das in gleicher Manier getan, hätte er dich vermutlich als Vollidiot bezeichnet und du wärst hier aufgeschlagen und hättest gefragt, weswegen du ihn anzeigen kannst...

quote:
dann seid ihr ja genauso wie ich

Nein, wir beleidigen hier niemand und können uns auch verständlich ausdrücken.

quote:
er zoggt ab

Du hingegen gehörst offenbar zu den Leuten, die fehlende Sprachkenntnisse mit Heftigkeit der Ausdrucksweise zu kompensieren suchen. Auch nicht schön.

-----------------
""


von Snoop Pooper Scoop am 06.12.2010 17:49
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 124 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

EBAY   Verkäufer   gekränkt  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364854
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109963
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online