EBAY KÄUFER WILL MICH ANZEIGEN

15. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
halamadrid
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
EBAY KÄUFER WILL MICH ANZEIGEN

Hallo,

ich habe eine Uhr auf Ebay Kleinanzeigen verkauft, wo ich in die Beschreibung geschrieben habe "Markenname"-Style und der Käufer unterstellt mir nun Betrug und Handel mit gefälschten Waren, obwohl dies nicht der Fall. Nirgendwo stand bei meiner Beschreibung, ob es ein original ist und diese Frage wurde auch nie seitens des Käufers gestellt. Bin ich im Recht oder soll ich ihm das Geld zurück erstatten. Ich bitte um eine schnelle Antwort, weil ich gerade ziemlich unsicher bin.

Danke

-- Editiert von Moderator am 17.07.2015 00:32

-- Thema wurde verschoben am 17.07.2015 00:32

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Und was hat das mit Familienrecht zu tun?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
halamadrid
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

oh, bin neu hier
hab das wohl übersehen
können sie mir trotzdem weiterhelfen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
können sie mir trotzdem weiterhelfen
Da kann Ihnen niemand helfen. Wenn der SIe anzeigen will, dann tut er das auch. Er fühlt sich (mE durchaus zurecht) betrogen und kann das von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen. Senken würden Sie die Wahrscheinlichkeit, dass er sich genau dazu entschließt, vermutlich immens mit einer Rückzahlung des Kaufpreises. Ganz nebenbei sollte das auch verhindern, dass weitere Beteiligte hinzugezogen werden, so etwa der Plattformbetreiber oder der Anwalt des "Markenname"-Konzerns.

Zitat:
ich in die Beschreibung geschrieben habe "Markenname"-Style
Meiner Erinnerung nach sind solche Angaben unzulässig und können teuer seitens des Konzerns abgemahnt werden. Sie wollen mit dem Hinweis darauf wohl zeigen, dass Sie betont hätten, dass es keine Uhr dieser Marke war. Meiner Meinung nach kann man das aber auch genau anders sehen, nämlich das gerade durch diese Formulierung der Anschein erweckt werden sollte, dass es sich hier um ein Markenstück handelt. Wir können ja mal abwarten, was die anderen User so dazu sagen.

Zitat:
Nirgendwo stand bei meiner Beschreibung, ob es ein original ist und diese Frage wurde auch nie seitens des Käufers gestellt.
Und wo stand in der Beschreibung, dass es ein Fake ist? Wenn ich eine Jacke mit drei Streifen auf dem Arm kaufe, dann darf ich regelmäßig davon ausgehen, dass diese auch der Hersteller mit den drei Streifen genäht hat, bzw. irgendwo in Südostasien hat nähen lassen.

Haben Sie gewerblich oder privat verkauft? Woher haben Sie diese Uhr? Weist diese irgendwelche geschützen Merkmale auf?

Um wie viel Geld geht es?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
halamadrid
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

- privat verkauft

- aus holland vom markt

- sie sieht einer markenuhr etwas ähnlich, aber die uhr wird auch z. b. über amazon legal verkauft, also ist sie kein fake von einer anderen uhr

- 40€

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Zitat:
Bin ich im Recht

Unklar.
Die Frage ist halt, ob der Käufer genau das bekommen hat, was in der Beschreibung stand.
a) Es war zu erkennen, dass es kein Original ist
-> Käufer kann nichts machen
b) Es wurde der Eindruck erweckt, es sei ein Original
-> Käufer kann nicht zurückgeben, aber die Lieferung eines Originals auf deine Kosten von dir verlangen
Falls b) zutrifft, wäre eine Rücknahme wahrscheinlich die günstigere Lösung. Extra ein Original zu besorgen, um es dem ebay-Käufer zu schicken, dürfte ins Geld gehen.

Aber: Für die Beschreibung "Markenname"-Style droht Ärger von der Firma "Markenname". Die Firma "Markenname" muss es sich nämlich nicht bieten lassen, dass Billigprodukte in ihren Namen in Verbindung gebracht werden. Das Anhängsel -Style ändert daran auch nichts. Wenn der Käufer damit droht, die Firma "Markenname" zu informieren, dann sollte man das Ernst nehmen.
Eine Rücknahme der Uhr dürfte deshalb tatktisch geschickt sein.
Wenn du die Uhr wieder zurück hast, hast du nämlich das wichtigste "Beweisstück" wieder in den eigenen Händen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wenn du die Uhr wieder zurück hast, hast du nämlich das wichtigste "Beweisstück" wieder in den eigenen Händen.


Wenn der K die Auktion ausgedruckt hat, kann die Firma immer noch nachweisen, daß man die Uhr unter dem Namen angeboten hat. Das genügt für eine Markenrechtsverletzung.
Ein Richter wird in einem Markenrechtsstreit (!) wohl nicht glauben, man preise eine Original-Rolex als "Rolex-Style" an.
(In einem Vertragsstreit mit dem K gelten andere Maßstäbe, deswegen kann man daraus nicht schließen, für den K habe klar sein müssen, daß es kein Original sein kann.)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von halamadrid):
EBAY KÄUFER WILL MICH ANZEIGEN

Nicht heulen.. Soll er doch machen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

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