EBAY - Bezahlung erhalten, keine Abholung

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
chantal123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EBAY - Bezahlung erhalten, keine Abholung

Hallo !

Ich habe bei ebay einen Artikel verkauft (privat).
Der Käufer wollte eine Spedition beauftragen, um eine Abholung zu tätigen, somit hat er mir das Geld schon mal auf mein Konto überwiesen.
Das Problem ist nun, dass das Ganze mittlerweile 7 Monate her ist und der Artikel nicht abgeholt wurde. Ich habe auch keine Kontaktdaten vom Käufer und der Käufer hat sich auch nicht mehr bei mir gemeldet.

Nun ist meine Frage, ob es eine Frist gibt, bezüglich der Abholung, da ich den Artikel erneut verkaufen würde.
Der Artikel steht ja nun 7 Monate bei mir und ich brauche den Platz.

DANKE IM VORAUS FÜR JEDE NÜTZLICHE ANTWORT.

Gruß Chantal

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nico B.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
so ein ähnliches problem hatte ich auch schon mal.
Ich würde es über eBay versuchen die Daten vom Käufer zu bekommen, ist der der Käufer nicht mehr bei ebay gemeldet würde ich diesen Vorfall ebay melden.

Ich habe nachdem der Käufer nicht mehr auszumachen war den Artikel neu verkauft.
gruß

-----------------
"Nico Bardt
staatl. gepr. Wirtschafter"

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#2
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Also eine email-Adresse sollte doch vorhanden sein, oder reagiert der Käufer auf keine Mails?

Ich würde nochmal schreiben, dass ich den Artikel wieder zum Verkauf anbiete, wenn er nicht innerhalb von, sagen wir mal 14 Tagen ein Angebot macht, wie der Kauf nun zum Abschluss gebracht werden kann.

Sollte er sich erst nach einem erneuten Verkauf melden, muss er sich halt damit zufrieden geben, dass er sein Geld zurückerstattet bekommt.

Ob man sich damit aber auf der sicheren rechtlichen Seite befindet, weiß ich letztlich auch nicht.

Das ist halt das, was ich in dieser Situation machen würde.

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#3
 Von 
chantal123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Überlegung ist nun, dass ich noch mal reinstelle.
Falls sich der alte Käufer doch nun melden sollte, kann ich ihm nur eine Erstattung seines damals an mich überwiesenem Betrages anbieten. Denke mal das ist auch angebracht, nach so einer langen zeit.

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#4
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Versuche seine Daten zu finden (über ebay). Wenn es nicht geht, dann die Bank kontaktieren, dass sie dem Käufer (anhand der Kontodaten) deinen Brief weiterleiten.

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#6
 Von 
guest-12323.07.2011 11:03:12
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie lange müsste Chantal123 die Ware aufbewahren, bevor sie sie wegwerfen darf,
ohne das Geld rückerstatten zu müssen?

Ich habe mal gehört, dass Reinigungen nichtabgeholte Kleidung nach 3 Monaten entsorgen? Selbst wenn dies dort über die AGB festgelegt wird, gibt es doch eine gesetztliche Grundlage?

Welche Fristen gelten bei Auktionsverkäufen?

Wie wäre es mit 6 Monaten? Wie wäre es mit Jahresende plus 2 Jahre?

Ändert sich was an der Situation, wenn dem K eine schriftliche Frist gesetzt worden ist und die Zustellung dokumentiert wurde?
Was ist, wenn sie die Ware neu verkauft, aber weniger Einnahmen erzielt? Darf sie den Differenzbetrag als Schadensersatz einbehalten?

In Chantals Fall kann es doch nicht sein, dass Sie unbegrenzt zur Aufbewahrung verpflichtet ist? :schock:

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