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EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten

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EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten

Hallo 123-Gemeinde!

Kurzfassung:
2 Artikel ersteigert, bezahlt, nicht erhalten. Keine bzw. kaum Reaktion.

Hier mal ein paar Randinfos:

Verkäufer:
Händler oder nicht kann ich nicht sagen. Denke privat, jedoch fast oder ausschliesslich Neuware im Angebot.

Meine ersteigerten Artikel: Neuware, rund 40 Euro, reg. Preis 75 Euro/Stück.

bisheriger Ablauf:
Bezahlt wie üblich per Vorkasse (noch am selben Tag).
01.08. per Mail nachgefragt ob und wann Artikel verschickt wurden.
08.08. wieder nachgefragt - aber etwas bestimmter.
09.08. Promt folgte am nächsten Tag eine Antwort

"Sorry war unterwegs(Urlaub!!!!) Packet ist aber schon lange weg
ich werde mich bei der Post schlaue machen. "

Komisch nur, dass die ganze Zeit andere Käufer Ihre Artikel bekommen haben. Gleichzeitig ersteigerte Artikel, als auch davor und nach "meiner" Auktion.

10.08. Bitte um Zusendung der Paketnummer. Wieder stellte man sich tot ...

17.08. ebay Vorfall gemeldet "Unstimmigkeiten online klären"

HEUTE: Noch immer keine Reaktion.


Meine Fragen:

Was nun?

Die Möglichkeit mir über einen Mahnbescheid das Geld zurückzuholen ist mir bereits bekannt. Aber ich möchte die Artikel noch, nur kann ich mir diese nicht regulär leisten.

Ist "Schadensersatz" / Differenzbetrag zu Anschaffungspreis möglich?!
Würde das auch über den Mahnbescheid gehen oder ganz anders?

Viele Grüße und vielen Dank für das lesen meines etwas lang geratenen Textes,

Jaev ;-)

-- Editiert von JustAnotherEbayVictim am 25.08.2006 01:55:48


von JustAnotherEbayVictim am 25.08.2006 01:52
Status: Frischling (6 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten
frist zur vertagserfüllung setzten (genaues datum), ankündigen nach fruchtlosem ablauf dieser frist schadenersatz geltend zu machen und gleichzeitig auf rückerstattung des kaufpreises bestehen.

über einen MB schadenersatz geltend zu machen funktioniert m.m.n. nicht aber vielleicht weiss da jemand etwas genaueres.


von catwelatze am 25.08.2006 09:12
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>EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten
Hallo catwelatze!

Vielen Dank schonmal für Deine Antwort!

Gut, damit wäre dann alles soweit klar, bis auf die Sache wie man den Schadenersatz geltend machen kann. Wer möchte?

Viele Grüße und schonmal besten Dank im Voraus,

Jaev

PS.: [SMALLTALK] Musste grad voll grinsen, als ich Deinen Namen sah ... Catweazle. (vielleicht dem ein oder anderen bekannt) Aber neben dem ganzen Ärger ...


von JustAnotherEbayVictim am 25.08.2006 14:07
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten
@ just another

der normale weg ist den schadenersatz zivilrechtlich einklagen. du must halt dabei mit kosten erstmal in vorleistung gehen, die bei einem MB sicherlich geringer sind.

und wenn dann beim VK nichts zu holen ist, bleibst du erstmal auf den kosten sitzen. das ist halt immer abwägungssache.

jaja, der gute alte catweatzle. mein name ist schon an den alten gutmütigen kauz angelehnt. meinen historischen schreibfehler des namens habe ich einfach beibehalten.

schau mir das ganze immer wieder gerne auf dvd an.

schönes wochenende



von catwelatze am 25.08.2006 14:31
Status: Unsterblich (1304 Beiträge)
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>EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten
ist denn der Versand versichert gewesen???

Sternchen


von Sternchen123 am 25.08.2006 21:12
Status: Legende (261 Beiträge)
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>EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten
Hallo "alter Kautz"
hallo Sternchen!


Nochmals lieben Dank für's Antworten.

Öhm, ja also zivilrechtlich bedeutet dann für einen wie mich (null,null Ahnung davon - ausser vom Mahnbescheid *stolzsmile*) -> Anwalt, oder?!

Zum Thema Versand:

Ja, es war "versicherter Versand" - deshalb hatte ich mich (s.o.) ja auch nach der Paket-ID erkundigt.

DER STAND DER DINGE:
(Gratwanderung ... von lustig bis hin zu dreist; würde ich wohl als Aussenstehender meinen - allerdings tendiere ich als Betroffener eher zum "´angepisst`" sein - entschuldigt bitte)

Im weiteren Laufe des 25.08. hatte sie sich dann auf den "Uok"-Hinweis gemeldet.

Die "Urlaubszeit" (in der allerdings anhand der Bewertungen logisch nachvollziehbar weitere Artikel anderer Bieter verschickt wurden) war dann auf einmal "Umzugszeit, mit offline und ohne Telefon" - wie gesagt, halt sehr komisch, dass ich anscheinend der einzige war, der nix bekam. Dazu muss ich allerdings sagen, dass das nur für diesen Monat gilt, denn es wurde bereits in der Vergangenheit Ebay eingeschaltet, was ich älteren BUs der Verkäuferin entnahm.

Und aus dem "schon lange unterwegs Artikel" wurde ein "spätestens am montag geht alles raus" ...

Auf meine erneute Bitte mir dann am Montag wenigstens auch die ID zu schicken, damit ich mich auf das Eintreffen einstellen kann, um so weiteren Verzögerungen vorbeugen zu können, hat sie sich leider (gestern und heute) nicht gemeldet.

Ich hasse es angelogen zu werden und wenn die schon mein lügen zu müssen, dann sollte sie wengistens ihren Postausgang checken, um zu sehen was sie als Lüge aufgetischt hat, damit die Dreistheit wenigstens nicht auffällt ... tztz.

Bin gespannt, wann (und nat. auch OB) mich das Paket erreicht. Theoretisch ja bereits morgen ... aber noch habe ich meinen Humor behalten und von daher ein freundliches `;)´

Ich melde mich!

Jaev

-- Editiert von JustAnotherEbayVictim am 30.08.2006 00:27:42


von JustAnotherEbayVictim am 30.08.2006 00:25
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten
Hallo,

bevor ich einen Anwalt einschalte setzte ich dem Gegenüber immer eine kalendarische Frist. Ein Anwalt macht meist zuerst nichts anderes.
Normalerweise sehen meine Schreiben folgendermassen aus:
1) Absender mit Datum
2) Empfänger
3) Was ich will (z.B.Absendernachweis).
4) Bis zu welchem Tag ich es will (z.B. 12.10.2026).
5) Konsequenzen falls die Frist verstreicht(z.B. Gang zum Anwalt), ist aber nicht nötig.
6) Ort, Datum Unterschrift
Hat bei mir bis dato immer genügt.

Tom


von tomPA am 30.08.2006 00:57
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>EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten
Hallo! Habe ein anders Problem, bin aber neu hier und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Es geht um folgendes: Im Augsut letzten Jahres erstattete ich Anzeige gegen einen Ebay-Verkäufer, da er mir das ersteigerte Gerät im Wert von 250 EUR trotz Bezahlung nicht auslieferte. Nun habe ich diese Woche Post vom Amtsgericht bekommen. Dieses teilte mir mit, dass der Verkäufer rechtkräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Wie hoch wirde diese liegen??? Und zu meiner zweiten Frage: Die strafrechtliche Anzeige ist nun abgeschlossen. Mein Geld oder das Gerät habe ich aber noch immer nicht. Im Schreiben steht, dass ich mich wegen meiner zivilrechtlichen Ansprüche mit dem Verkäufer in Verbindung setzen müsste oder einen Rechtsanwalt kontakieren möchte. Lohnt sich dieser Aufwand überhaupt? Was würde mich das alles kosten? Meine Eltern haben zwar einen Rechtsschutz ohne SB, aber zähle ich als 24jähr. Sohn noch dazu? Bin für jeden Tipp dankbar! Gruß & tschüß


von anauhardt am 17.09.2006 16:15
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>EBAY : Artikel bezahlt aber nicht erhalten
hallo

ich habe eine mp4 player von HONGKONG in ebay gekauft er sieht aus wie der i pot und ich warte schon seit 6 wochen drauf ebay hielft mir net und wie ich von einen anderen käufer erfahren habe wirt es vom zoll BESCHLAGTNAHMT weil es so aus sieht wie der i pot was soll ich nun machen also ich will mein geld wieter oder denn player :S

hielfe währe seher net

mfg imiii


von imiii am 24.10.2006 18:39
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