E-bike vs Radfahrer aufm Radweg

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
skilla81
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
E-bike vs Radfahrer aufm Radweg

Moinsen,


mal eine objektive Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.

Erstmal die Örtlichkeit, ein Radweg ca. 1,00m breit mit angrenzendem Gehweg. Eine Fahrtrichtung.

So, zwei Radfahrer fahren den Radweg nebeneinander, wobei einer mehr oder weniger auf dem Gehweg fährt.
Von vorne kommen ebenfalls 2 Radfahrer entgegen, die jedoch in falscher Richtung den Radweg befahren. Jedenfalls sind die beiden in richtiger Richtung fahrenden Radfahrer gezwungen, die Geschwindigkeit etwas zu verringern.

Fast im gleichen Moment klingelt ein E-Bike Fahrer ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren und fährt links an dem Radfahrer auf dem Radweg vorbei, berührt bzw. haut dabei aber gegen den Lenker des Radfahrers, worauf dieser stützt. Das Fahrrad wird durch den Sturz erheblich beschädigt und der Radfahrer zieht sich leichte Verletzungen zu.

Der E-Bike Fahrer streitet jegliche Schuld ab, da er vorschriftsmässig geklingelt hat und links überholt hat. Der Radfahrer hingegen sagt, er habe die Fahrspur nicht verändert, allerhöchstens durch die Reduzierung der Geschwindigkeit geschwankt. Dies hätte der E-Bike Fahrer wahrnehmen müssen.

Wer hat den nun Recht, und wer trägt den Schaden?

-- Editier von skilla81 am 06.06.2017 20:22

-- Editier von skilla81 am 06.06.2017 20:22

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Nach deiner Schilderung, würde ich dem E-Bike Fahrer die volle Schuld geben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Würde ich nach der Beschreibung auch so sehen. Nur das Klingeln bedeutet ja nicht, dass ein Fahrradfahrer einen anderen Fahrradfahrer ohne jegliche Reduzierung der Geschwindigkeit oder sonstige Vorsichtsmaßnahmen einfach überholen darf. Er kann mit dem Klingeln auf sich aufmerksam machen, darf aber bei beengten Verhältnissen sich nicht blind darauf verlassen, dass der andere sofort den Weg freimachen wird, sondern er muss sich vergewissern, dass er gefahrlos überholen kann.

Wie die Geschichte ausgeht kann man allerdings schlecht sagen, ich würde mal auf fifty-fifty tippen weil jeder seinen Zeugen dabei hat und sich wahrscheinlich sowieso nicht genau klären lässt, was tatsächlich vorgefallen ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
skilla81
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Der E-Bike Fahrer gibt ja zu, das der zu überholende und gestürzte Radfahrer vorschriftsmässig gefahren ist. Er will aber keinerlei Schuld daran haben. Somit auch keinerlei Schaden übernehmen. Da widerspricht er sich quasi selber.

Er beruft sich darauf, das der zweite Radfahrer hätte nicht auf dem Gehweg fahren dürfen. Stimmt ja, hat aber mit dem Zusammenstoß nichts zu tun. Dann sind die entgegenkommenden Radfahrer Schuld, weil die in verkehrter Richtung gefahren sind, und somit den Radweg weiter verengt haben. DIe waren aber noch einige Meter vor dem Zusammenstoß entfernt.

Ich sehe die Schuld klar bei dem E-Bike Fahrer. Aufgrund des schmalen Radweges ist kaum ein seitlicher Abstand zu dem Radfahrer möglich gewesen. Das ein Radfahrer durch die Fahrbewegung auch nicht genau gerade fährt und schwankt, ist normal. Somal der Radfahrer nicht die Spur gewechselt hat.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Auch ich sehe hier die volle Schuld beim überholenden Radfahrer.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Der E-Biker hat quasi geschnitten.

Sehe volle schuld beim E-Biker.

Ist wie mitm Auto: Ich kann mich nicht nur auf mein Recht verlassen und denken, alles auf der Straße richtet sich nach mir.

Er hätte schlichtweg bremsen können.

Soll er mal erklären, warum er das nicht gemacht hat!

Hat der Typ nen Führerschein?

Wäre mal interessant, ob man ihm den dafür entziehen könnte weil er "Zum führen eines Fahrzeugs nicht geeignet ist".

Ich wünsche ja keinem was schlechtes, nur, dass sich solche Menschen mal selbst begegnen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der E-Biker hat doch klar gegen § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO verstoßen. Außerdem hat er wahrscheinlich auch gegen § 5 Abs. 4 Satz 4 StVO verstoßen. Beide Vorschriften gelten auch für Radfahrer.

Dem überholten Radfahrer ist dagegen kein Vorwurf zu machen.

Wenn von zwei Radfahrern nur einer gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat, dann trägt derjenige die Alleinschuld.

Zitat:
Wäre mal interessant, ob man ihm den dafür entziehen könnte weil er "Zum führen eines Fahrzeugs nicht geeignet ist".


Kann man, aber das Verhalten in diesem Fall ist weit von einem Führerscheinentzug entfernt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallöle!

Eine wichtige Frage wäre hier vielleicht auch: war es wirklich ein E-Biker oder ein Pedelec-Fahrer (also auch kein S-Pedelec-Fahrer!)?
Falls es nämlich wirklich ein E-Biker war, sollte man sich noch mal die Beschilderung vor Ort angucken, denn E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei" oder "E-Bike frei" erlaubt!

Wohlgelaunte Grüße,

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Völlig unabhängig davon, ob der da fahren durfte oder nicht:
Der Überholer soll doch bitte erklären, wie er auf einem

Zitat:
ca. 1,00m breit
en Radweg den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand beim Überholen eingehalten hat?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
skilla81
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin,

also der E-bike Fahrer verweigert die Schadensübernahme, somit wir den Unfallhergang nun angezeigt haben.

Da es quasi vor dem Polizeigebäude passiert ist und die Örtlichkeiten somit aus der Tür heraus sind, wurde der radweg nachgemessen. Eine Breite von 1,10m hat der Radweg mit Bordsteinkante. Der Lenker des Hollandrades hat etwa 55-58cm breite. Da bleibt nicht wirklich viel Platz. Lt. Polizei hätte der E-Bike Fahrer auf sein Klingeln hin nicht überholen dürfen, da die Situation mit dem Gegenverkehr unübersichtlich war. Man kann mutmassen, das der wesentlich ältere Herr die sitaution gegenüber den Kindern "ausgenutzt" hat und sich ohne Angabe der Personalien aus dem "Staub" gemacht hat, in der Hoffnung es kommt nichts nach. Die Schuld an dem Unfall kann er ja von sich weisen, dies steht ihm ja zu. Aber der Polizist sagte, das er damit wohl kaum durchkommen wird.

Da er eine Kostenübernahme seinerseits strikt ablehnt, blieb auch der Gang zum Anwalt nicht erspart. Ich verstehe nicht, warum man ein Drama drum machen muß, er ist versichert, wir wären im Falle versichert. Personenschaden mal hingestellt, es wird ja alles wieder verheilen. Wenn meine Tochter ihm ins E-bike gefahren wäre, und er gestürzt wäre, ich glaube nicht, das er sie hätte wegfahren lassen. Dann wäre es eine andere Situation und er wäre sicher direkt zur Polizei gegangen. Naja, wäre und hätte.....

Gut, dann beschäftigen wir jetzt die Justiz, als hätte diese nicht genug zu tun. Ich find es schade,.man hätte sich auch so einigen können.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Bitte teil uns den Ausgang des Verfahrens mit, wenn es so weit ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
skilla81
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Mal ein kleines Update: Inzwischen kommunizieren die Anwälte miteinander. Er hat sich ebenfalls einen Anwalt genommen und über diesen lehnt er die Schadensregulierung weiterhin ab. Seine durch den Anwalt niedergeschriebene Auslegung des GEschehens widerspricht sich allein schon in mehreren Punkten. Diese wird durch meine Tochter und ihre Begleitung einstimmig widerlegt. Nun abwarten, ich denke es wird dann wohl auf den Klageweg hinauslaufen.

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