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E-bay, Privatverkauf, Rücknahme

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E-bay, Privatverkauf, Rücknahme

Hallo, mein Freund hat seine Gitarre als Privatverkäufer (ohne Rücknahme und Garantie) per e-bay für 700 Eur verkauft. Nach 2 Monaten bekommen wir e-mail, das von uns angegeben Baujahr nicht richtig war, statt 1991- stand bei uns in der Beschreibung 1987. (praktisch 2 Monate genutzt, gespielt, jetzt gefällt mir nicht mehr, schicke ich zurück). Es war wirklich ohne Absicht gemacht, mein Freund hat sich verrechnet. Die Gitarre war in einem perfekten Zustand, dazu haben wir zusetzlich ein Gitarrenkoffer und neue Seiten geschenkt. Auf das e-mail vom Käufer haben wir geantwortet, das wir für 600 Eur die Gitarre zurücknehmen, was ihm nicht gelungen hat, er will 650 Eur haben.
Es passt uns nicht, weil wir nicht wissen in welchem Zustand nach 2 Monaten Nutzung das Instrument zu uns kommt (Musikinstrumente sind sehr empfindlich, vor allem zu Kälte usw., die Gitarre wurde im April verkauft). Jetzt droht der Käufer mit dem Anwalt und Anzeige. Was für Rechte haben wir? Sollen wir 650 Eur überweisen?

Bitte helfen Sie mir!
Vielen Dank in Voraus

-- Editiert am 11.07.2011 08:28


von Annm am 11.07.2011 08:21
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>E-bay, Privatverkauf, Rücknahme
Frage ich vorab, da das nicht ganz ersichtlich wird:

Haben Sie konkret die Rücknahme ausgeschlossen?

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von creativs am 11.07.2011 09:23
Status: Senior (116 Beiträge)
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>E-bay, Privatverkauf, Rücknahme
Hallo

quote:
Was für Rechte haben wir?
Also ihr hättet das Recht auf Nachbesserung, sprich ihr könntet dem Käufer eine Gitarre aus dem Jahr 1987 liefern.

quote:
Sollen wir 650 Eur überweisen?
Ehrlich gesagt würde ich das so machen, denn dann seit ihr den Stress los und müsst nur noch hoffen, dass er keien Schadensersatz von Euch verlangt.

Es spielt keine Rolle ob die Jahresangabe absichtlich oder unabsichtlich falsch gemacht wurde, ihr seit zur Lieferung einer solchen Gitarre aus 1987 verpflichtet. Könnt ihr das nicht liefern, solltet ihr versuchen so kostengünstig wie möglich aus der Sache rauszukommen...

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von lesen-denken-handeln am 11.07.2011 11:42
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>E-bay, Privatverkauf, Rücknahme
Wenn eine Gitarre Baujahr 1987 angeboten wurde, ist das eine ausdrückliche Zusicherung, für die ein Gewährleistungsausschluß nicht greift.

quote:
Es passt uns nicht, weil wir nicht wissen in welchem Zustand nach 2 Monaten Nutzung das Instrument zu uns kommt

Wenn das Instrument mehr verschlechtert ist als für 2 Monate Nutzung üblich, wird man schauen müssen, was da machbar ist. Bloße Spekulation befreit den VK aber nicht von seinen Verpflichtungen (Lieferung einer Ware wie beschrieben).

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von Snoop Pooper Scoop am 11.07.2011 12:58
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>E-bay, Privatverkauf, Rücknahme
quote:
Es passt uns nicht, weil wir nicht wissen in welchem Zustand nach 2 Monaten Nutzung das Instrument zu uns kommt (Musikinstrumente sind sehr empfindlich, vor allem zu Kälte usw., die Gitarre wurde im April verkauft).

Da könnte man die Gitarre ja vor Übergabe des Geldes in Augenschein nehmen?



quote:
Jetzt droht der Käufer mit dem Anwalt und Anzeige.

DANN wird es in der Regel wirklich teurer ...



Was für Rechte haben wir?
1. Das leifern was ihr verkauft habt.

2. Das Geld zu erstatten (die beste Variante, selbst wenn nur noch Späne bei euch ankommen)

3. Das ganze vor Gericht ausfechten. (Die wohl teuerste Variante)



Im übrigen frage ich mich was so schlimm daran ist, wenn ich eine Ware bekomme die jünger/neuer/unverbrauchter ist als angegeben?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 11.07.2011 22:54
Status: Tao (17168 Beiträge)
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