E-Mail von Kollegen ausgespäht
Hallo,
weiß jemand, wie es sich verhält, wenn ein Kollege einem anderen Kollegen eine private E-Mail schreibt bzw. hin und her "chattet" und dabei über einen Kollegen schimpft (ob berechtigt oder nicht, sei mal dahingestellt)?
In dem Betrieb werden sog. Stellvertretungen eingerichtet,die den Zweck haben, im Falle von Urlaub oder akuter Erkrankungen die Beantwortung dienstlicher Mails sicherzustellen (Anm.: Privater Mailverkehr ist ausdrücklich verboten).
Nun ist es so, dass der (private) E-Mail Verkehr zwischen zwei Mitarbeitern von einem zugriffsberechtigten Kollegen (also Einrichtung unter Stellvertreter")
in Anwesenheit des Empfängers regelrecht ausspioniert wurde und die betreffenden Mails über einen längeren Zeitraum ausgespäht und auch von dem "Spitzel" ausgedruckt bzw. bei sich selbst gespeichert wurden. Nun kam es zum Eklat, da der "Spitzel", teilweise auch noch der Betroffene war (selbst aber cleverer, da immer nun mündlich gelästert), die gesammelten Werke ausgedruckt und dem Chef übergeben hat.
Nun kam es natürlich zu Sanktionen. Interner Arbeitsplatzwechsel, angedrohte Kündigung usw. Klar, das "herziehen" war im nachhineinen dumm, mit nichts zu entschuldigen und nicht ok. So etwas sollte man halt unter vier Augen machen oder gar nicht oder halt so, dass es derjenige nicht mitbekommt (oder noch besser, ein klärendes Gespräch).
Kann man sich wehren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen? Den Arbeitsplatz wollen natürlich alle behalten. Vom Gewissen her kann man es nicht mehr gut machen. Aber kann man es sozusagen "rückgängig2 machen? Sozusagen, dass diese Beweise nicht anerkannt oder gegen einen verwendet werden dürfen (z. B. wenn man es wirklich zu einem Prozess kommen lassen würde), da kein Anlaß bestanden hat, die Zugriffsberechtigung auszunutzen, da ja der eigentliche Empfänger immer anwesened war?
Unabhängig davon, ob dieses herziehen berechtigt war oder nicht und was vorausgegangen ist, frage ich mich nun, ob diese Mails tatsächlich ohne weiteres als Beweis und Druckmittel verwendet werden dürfen.
Unbestritten ist das Herziehen ein leichtsinniger und wirklich dummer Fehler gewesen. Was aber doch auch nicht sein kann, ist, dass jemand UNBERECHTIGT (weil ja der andere anwesend war) alles auspioniert, sammelt und dann entsprechend gegen die anderen verwendet und damit ungeschoren davonkommt oder?
Ich bin einfach ratlos, platt und verunsichert.
Bitte keine bloßen Mutmaßungen, sondern wenn möglich fundierte(re) Begründungen.
Danke
-- Editiert am 02.12.2010 19:13
von MILCHBUBI am 02.12.2010 19:08
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>E-Mail von Kollegen ausgespäht
Grundsätzlich darf man auch unter den Kollegen über den eigenen Chef lästern. Voraussetzung ist, dass man davon ausgehen kann, dass der Kollege es nicht weiter erzählt.
Entsprechendes muss das natürlich auch dann gelten, wenn man sich über einen anderen Kollegen in negativer Weise unterhält.
Bei EMail-Verkehr ist es evtl. schwieriger. Aber wenn die Mailer davon ausgehen können, dass kein dritter Ihren Mailverkehr mitliest, vermute ich, gilt das gleiche. Hier könnte jedoch ein Problem entstehen. Wenn die EMail-Konten nur für den beruflichen Schriftverkehr gedacht sind, muss der AN damit rechnen, dass die Mails vom Chef o.ä. gelesen werden.
Wenn aber der Chef privaten EMail-Verkehr zumindest wissentlich geduldet hat, sind die Mailkonten tabu und dürfen nicht eingesehen werden. Dann dürfte das gleiche wie für ein Gespräch unter Kollegen gelten.
In Ihrem Fall ist es wohl so, dass Sie nur dann damit rechnen mussten, wenn jemand Sie vertritt. Somit konnten Sie - auch wenn Privat-Mails nicht erlaubt sind - damit rechnen, dass diese nicht gelesen werden. Aber hier wäre man schon in einem Graubereich, denn Sie hätten ja auch damit rechnen müssen, dass Sie krank werden und der Vertretungsfall eintritt. Dieser Fall wäre dann reines Richterlatein und die Entscheidung nicht vorhersehbar.
quote:
Kann man sich wehren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen? Den Arbeitsplatz wollen natürlich alle behalten.
Momentan haben Sie doch noch keine Kdg. erhalten. Der Arbeitsplatzwechsel unterliegt meist dem Weisungsrecht des AGs. Hier kann man kaum etwas machen.
Außerdem würde eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung die Chancen deutlich verringern, dass alles wieder ins rechte Lot kommt. Lassen Sie lieber Gras über die Sache wachsen.
Etwas anderes wäre natürlich, wenn eine Kdg. schriftlich ausgesprochen wird. Dann sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
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von MitEtwasErfahrung am 02.12.2010 21:24
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>E-Mail von Kollegen ausgespäht
quote:
Die E-Mails wurden nicht vom Chef sondern von einem mir gleichgestellten Kollegen gelesen, der weder mir gegenüber weisungsbefugt war noch mir etwas zu sagen hätte.
Es spielt hier m.E. keine Rolle von wem sie gelesen wurde, sondern die Frage wäre hier mehr, konnten Sie davon ausgehen,dass diese nicht gelesen wird.
Wie ich schon schrieb, wenn private EMails erlaubt sind, darf das Postfach nicht von anderen gelesen werden. In diesem Fall müssten Vertretungen auch anders gelöst werden.
Aber wie gesagt, auch wenn Sie im Recht wären, ein Rechtsstreit werden hier die Wogen nicht glätten, ganz im Gegenteil.
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von MitEtwasErfahrung am 02.12.2010 23:00
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