E-Mail vom Anwalt wegen Übler Nachrede erhalten

28. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mrs._Snowman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail vom Anwalt wegen Übler Nachrede erhalten

Guten Morgen,

ich habe vor einiger Zeit im Social Media eine Bewertung über eine Lokalität bei uns im Ort abgegeben. In diese Bewertung habe ich geschrieben, dass den Angestellten der Firma kein Mindestlohn gezahlt wird.

Nun habe ich eine E-Mail vom Anwalt der Lokalität erhalten, der mir bis 12.01.2017 eine Frist gesetzt hat, diesen Passus in der Bewertung zu entfernen, eine Unterlassungsklausel zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu zahlen.

Ich habe ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass ich als Täter die Beweislast trage. Ich habe auf meinem Handy einen SMS Verlauf mit der Personalchefin dieser Lokalität, in der ich ihr mitgeteilt habe, dass ich mich für das Bewerbungsgespräch bedanke, aber nicht bei dem Unternehmen anfangen möchte, da sie 0,50€ weniger als Mindestlohn zahlen, sie sich aber gerne bei mir melden darf, wenn sie mehr als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen würden. Daraufhin war ihre Reaktion "Hey. Ja natürlich das kann ich verstehen. Ich behalte erstmal deine Nummer und kann mich ja noch mal melden. Lg".

Nun zu meiner Frage ... reichen diese SMS als Beweismittel aus ... ? Habe ich Chancen, dass ich weder diese Unterlassungsklausel unterzeichnen muss, noch die Anwaltskosten tragen muss ... ? Hat hier vielleicht schon jemand Erfahrungen ... ?

Ich habe echt Magenschmerzen seit dieser E-Mail und bin jedem einzelnen jetzt schon für seine Rückmeldung dankbar ...

Euch allen eine schöne Restwoche und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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22 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Chefin hat DIR ein Angebot gemacht das unter dem Mindestlohn liegt.

Und das ist etwas ganz anderes als die von Dir pauschale Behauptung

Zitat (von Mrs._Snowman):
dass den Angestellten der Firma kein Mindestlohn gezahlt wird.

Wobei da der genaue Wortlaut der Behauptung relevant wäre, in wie weit Du da haften würdest.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Mrs._Snowman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Chefin hat DIR ein Angebot gemacht das unter dem Mindestlohn liegt.

Und das ist etwas ganz anderes als die von Dir pauschale Behauptung
Zitat (von Mrs._Snowman):
dass den Angestellten der Firma kein Mindestlohn gezahlt wird.

Wobei da der genaue Wortlaut der Behauptung relevant wäre, in wie weit Du da haften würdest.


Der genaue Wortlaut meiner Behauptung ist "und die armen Leute, die sich da die Nächte um die Ohren schlagen, bekommen nicht mal Mindestlohn". .... folgende Zitate aus den SMS mit der Personalchefin:

Ich: "Ich möchte mich vom Verdienst her nicht verschlechtern ... !"
Ihre Antwort: "Leider kann ich Dir zur Zeit keine andere Antwort wegen dem Gehalt geben. Wir haben darüber gesprochen und es sieht zur Zeit einfach so aus, dass alle erstmal das gleiche bekommen. Im Januar schauen wir noch mal." (Meine Gedanken dazu: Alle bekommen erstmal das gleiche, also die von ihr angebotenen 8€ die Stunde)
Ich: "Bei dem Gehalt werde ich nicht wechseln ... zum einen 1€ weniger, als ich jetzt verdiene, zum anderen 0,50€ bzw. ab Januar sogar 0,84€ unter dem gesetzlichen Mindestlohn, auf gar keinen Fall ... tut mir leid. Solltet ihr ab Januar 9€ zahlen und somit über Mindestlohn sein, können wir gerne noch mal drüber reden. Ich hoffe, du kannst diese Entscheidung nachvollziehen."
Sie: "Ja natürlich kann ich das verstehen."

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mrs._Snowman):
sie sich aber gerne bei mir melden darf, wenn sie mehr als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen würden.


Die Cheffin ist auf Dein Angebot Dir mehr als den Mindestlohn zu zahlen, nicht eingegangen.

Daraus - wie auch Roady - zu schließen, es würde stets weniger gezahlt, ist schon sehr verwegen. Auch in Verbindung mit dem Dir vorliegenden Angebot, denn darin kann sich auch durchaus ein Tippfehler oder Rechenfehler eingeschlichen haben.

Solange Du nicht nachweisen kannst, dass allen Angestellten kein Mindestlohn gezahlt wird, hast Du absolut schlechte Karten. Ansonsten wie HVS.

Berry

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#5
 Von 
Mrs._Snowman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mrs._Snowman):

Sie: "Ja natürlich kann ich das verstehen."


Danach kam noch "Ich behalte mal deine Nummer und kann mich ja noch mal melden. Lg" Aber das tut hier wohl nichts zur Sache .. :/

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
"Wir haben darüber gesprochen und es sieht zur Zeit einfach so aus, dass alle erstmal das gleiche bekommen."


Das bezieht sich ja auf die angebotenen 8€ - da wäre ich auch davon ausgegangen, dass der Rest der Leute auch nur 8€ bekommt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mrs._Snowman):
Danach kam noch "Ich behalte mal deine Nummer und kann mich ja noch mal melden. Lg" Aber das tut hier wohl nichts zur Sache .. :/


Vermutlich nicht, da ein Zusammenhang mit der Beschuldigung nicht erkennbar ist.

Zitat (von fb367463-2):
Das bezieht sich ja auf die angebotenen 8€ - da wäre ich auch davon ausgegangen, dass der Rest der Leute auch nur 8€ bekommt.


Kann man sicherlich. Aber: Mit nicht mehr als dieser Annahme ist man gewillt ein Gerichtsverfahren zu riskieren?

Etwas dünn, oder?

Berry

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mrs._Snowman):
Wir haben darüber gesprochen und es sieht zur Zeit einfach so aus, dass alle erstmal das gleiche bekommen.

Welche "alle"? Alle Mitarbeiter? Oder nur alle Neueinstellungen?


Wie ein Richter das auslegen würde, vermag ich ohne Glaskugel nicht zu sagen.
Ich sehe da ein hohes Risiko.



Aber dem Zoll kann man ja durchaus mal einen Hinweis zukommen lassen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Ich bemerke zunächst, dass die Frau selber mit keinem Wort etwas erwähnt, was eine widerrechtliche Unterschreitung gesetzlicher Vorgaben bestätigt. Die Frau unterlässt es nur, auf die gegnerischen Ausführungen zum Mindestlohn einzugehen und zu widersprechen. Da könnte man eine stillschweigende Bestätigung reininterpretieren (die dann ja noch immer nicht wahrheitsgemäß sein muss), aber ebenhalt nur "quasi" und "indirekt". Ein konkretes Jobangebot, das den Mindestlohn unterschreiten würde, liegt offenbar nicht vor.

Über die Beweislast bezüglich der Zahlung des Mindestlohns muss man sich wohl gar nicht lange streiten. Man sollte getrost annehmen können, dass sämtliche diesbezüglichen Vorgänge in dem Unternehmen jedenfalls jetzt dem Recht entsprechen. Alles andere wäre ein selbstmörderischer Anlauf des Unternehmens. Die riskieren wohl kaum einen (möglicherweise vor Gericht endenden) Streit, bei dem der Gegner jederzeit beliebige Behörden hinzuziehen kann, wenn die irgendwas zu befürchten hätten. Jedenfalls beim Anwalt sollte man doch davon ausgehen können, dass der seine Mandantin vor dem totalen Wahnsinn gewarnt hätte.

Von wann ist dieser Chat-Verlauf? Von wann ist der Bewertungseintrag? Was enthält der Bewertungseintrag noch alles? Was umfasst alles die Unterlassungserklärung, wie wird die Forderung danach genau begründet?

Unabhängig von der Richtigkeit dieser Mindestlohn-Vorwürfe (und damit der Berechtigung zu weiteren Verbreitung dieser Behauptung) könnte man vielleicht darüber diskutieren, ob das Unternehmen nicht insofern eine Mitverantwortung für dieses "Missverständnis" trägt. Wer hier aber kein Risiko eingehen will, der muss das zwingend mit einem Anwalt besprechen. Das kostet dann möglicherweise mehr als 250€ und vermutlich vor allem mehr als das Schreiben einfach ganz zu ignorieren (wenn man erfolgreich darauf zockt, dass hier keine Klage erhoben wird). Bringt aber ebenhalt deutlich weniger Risiko mit sich, insbesondere vermeidet man so das Risiko einer gegebenenfalls "überzogenen" Unterlassungserklärung.

Interessant wäre zu wissen, ob das Unternehmen zwischenzeitlich die Bezahlung der Mitarbeiter geändert hat und ob diese (zuvor, heute wohl nicht mehr) tatsächlich den Mindestlohn unterlaufen hat. Besteht vertraulicher Kontakt zu einem (ehemaligen?) Angestellten des Unternehmens?

-- Editiert von Rechtschreibung am 28.12.2016 22:42

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Mrs._Snowman):
Danach kam noch "Ich behalte mal deine Nummer und kann mich ja noch mal melden. Lg" Aber das tut hier wohl nichts zur Sache .. :/


Vermutlich nicht, da ein Zusammenhang mit der Beschuldigung nicht erkennbar ist.

Zitat (von fb367463-2):
Das bezieht sich ja auf die angebotenen 8€ - da wäre ich auch davon ausgegangen, dass der Rest der Leute auch nur 8€ bekommt.


Kann man sicherlich. Aber: Mit nicht mehr als dieser Annahme ist man gewillt ein Gerichtsverfahren zu riskieren?

Etwas dünn, oder?

Berry


Absolut - ich würde mich mit Sicherheit da raushalten.

Allerdings ist mein Robin-Hood-Gen im allgemeinen nicht so stark ausgeprägt, dass ich mich öfter um Dinge kümmern müsste, die mich letztlich nichts angehen (außer in Foren ;) ). Vor meiner eigenen Haustür hab ich genug zu kehren :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Allerdings ist mein Robin-Hood-Gen im allgemeinen nicht so stark ausgeprägt, dass ich mich öfter um Dinge kümmern müsste, die mich letztlich nichts angehen
Ich bezweifel, dass die TE hier Robin Hood gespielt hat. Da Zitat aus der Bewertung zur Bezahlung der Mitarbeiter scheint mir nur ein Auszug zu sein. Außerdem war der TE doch seit dem ebenfalls zitierten Chat (vermeintlich) bekannt, wie die Mitarbeiter angeblich bezahlt werden. Da hatte sie die Chance zur Entrüstung (ebenso zur Einschaltung der Behörden), hat aber auch nach der Absage noch Höflichkeiten ausgetauscht.

Daher meine Frage nach dem vollen Umfang der Bewertung und den Umfang des Unterlassungsbegehrens. Nimmt der Anwalt in dem Schreiben eigentlich Stellung zu dem Vorwurf und bezeichnet den als unzutreffend oder sowas?

Wie gesagt, ich würde hier davon ausgehen, dass die Bezahlung in Ordnung ist. Zum einen sagt das (möglicherweise such missverständliche) Angebot nichts über die anderen Mitarbeiter aus, die möglicherweise schon lange dabei sind und jedenfalls jetzt mehr als den Mindestlohn bekommen, womöglich aber schon bei dessen Einführung eine Gehaltserhöhung hatten. Zum anderen wäre ein rechtliches spätestens vor Gericht purer Selbstmord, wenn an der Behauptung tatsächlich etwas dran wäre.
Jedenfalls lässt sich deren Bezahlung doch vor Gericht ohne Probleme feststellen. Ein Problem bei der Beweislast sehe ich damit nicht.

Die Frage scheint mir nur zu sein, wie es sich mit dem Schadenersatzanspruch verhält, wenn das Unternehmen durch das fragliche Angebot zu diesem "Missverständnis" beigetragen hat. Aber auch hier muss man wohl sehen, dass die TE von dem Angebot an sich selber hin zu der Bezahlung der anderen Mitarbeiter doch etwas hinzugedichtet hat, was sich weder logisch zwingend aus dem fraglichen Angebot ergibt, noch unbedingt besonders naheliegend ist. Immerhin soll das Startgehalt nur knapp unter dem Mindestlohn liegen, sind die anderen Mitarbeiter vielleicht schon länger (und vor MiLo-Zeiten) dabei und gibt/gab es eine Gehaltsteigerung vielleicht schon sehr bald nach Stellenantritt.

Hat sich in der Zwischenzeit eigentlich irgendwas ereignet, das die Stimmung gekippt hat? Immerhin liegt doch großer Unterschied zwischem den eher höflichen Formulierungen im Chat und der recht deutlichen Kritik in der Bewertung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mrs._Snowman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

zunächst ein riesengroßes Dankeschön an alle, die ihre Meinung zu dem Thema geäußert haben ...

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:
Allerdings ist mein Robin-Hood-Gen im allgemeinen nicht so stark ausgeprägt, dass ich mich öfter um Dinge kümmern müsste, die mich letztlich nichts angehen
Ich bezweifel, dass die TE hier Robin Hood gespielt hat. Da Zitat aus der Bewertung zur Bezahlung der Mitarbeiter scheint mir nur ein Auszug zu sein. Außerdem war der TE doch seit dem ebenfalls zitierten Chat (vermeintlich) bekannt, wie die Mitarbeiter angeblich bezahlt werden. Da hatte sie die Chance zur Entrüstung (ebenso zur Einschaltung der Behörden), hat aber auch nach der Absage noch Höflichkeiten ausgetauscht.

Daher meine Frage nach dem vollen Umfang der Bewertung und den Umfang des Unterlassungsbegehrens. Nimmt der Anwalt in dem Schreiben eigentlich Stellung zu dem Vorwurf und bezeichnet den als unzutreffend oder sowas?

Hat sich in der Zwischenzeit eigentlich irgendwas ereignet, das die Stimmung gekippt hat? Immerhin liegt doch großer Unterschied zwischem den eher höflichen Formulierungen im Chat und der recht deutlichen Kritik in der Bewertung.


Das Gespräch war am 20. August. Der SMS Verlauf ging vom 19. August (Einladung Gespräch) bis zum 11. September (Absage meinerseits und ihr Verständnis). Die Bewertung ist vom 23.10.

Nach diesem SMS Verlauf im September war ich noch ein- oder zweimal zum feiern dort. Die Erfahrungen habe ich ebenfalls in der Bewertung vermerkt. Ausschlaggebend für diese Bewertung war ein Vorfall am 22. Oktober. Daraus entstand am nächsten Tag, dem 23.10. diese Bewertung.

Zitat:
Ich bin früher wirklich gerne ins ************ gegangen, aber in den letzten Jahren scheint der Schuppen mehr und mehr an Qualität verloren zu haben. Vor einiger Zeit war ich auf der Party, wo Fanta-Korn Karaffen im Angebot waren (laut Facebook). Wir haben an der ersten Theke gefragt, ob und wenn ja, welche Angebote es an dem Abend gibt und bekamen als Antwort "keine." ... nachdem wir mehrere Karaffen Korn zum Normalpreis gekauft haben und für eine Karaffe Passoa-O 23€ + Pfand zahlen mussten (in meinen Augen nicht gerechtfertigt, in dem umliegenden Discotheken kostet Passoa-O auch nicht mehr, also Fanta-Korn oder Bacardi-Cola), sind wir mit der Facebook Veranstaltung auf dem Handy zur gleichen Theke gegangen und haben gefragt, wo es denn diese Angebote geben würde - im xxxxxxxxxx. Gut, unsere letzte Karaffe des Abends gab es dann zum Angebotspreis. :D Aber unterm Strich war dieser Abend auch nicht besser, als zweieinhalb Sterne. Viel zu laute, eher durchschnittliche Musik ohne qualitativ gute Übergänge und viel zu viele Glasscherben, insbesondere auf der Tanzfläche.

Nun wollten wir gestern nach einem Geburtstag mit einer kleinen Gruppe wieder hin. Einer unserer Freunde hatte eine schwarze Hose an. Die Türsteher haben nicht mal 'Hallo' gesagt, sondern gleich in einem unfreundlichen Ton gesagt "er kommt hier nicht rein, er hat eine Arbeitshose an!" ... wir haben dann gefragt, was an der Hose nicht okay wäre, sie ist schwarz, hat zwar ein paar mehr Taschen als eine Jeans oder Chino, aber sie ist sauber und auch keine Jogginghose. Der eine Türsteher wurde gleich bratzig und meinte 'Wir haben hier eine Kleiderordnung und er kommt hier nicht rein. Punkt. Wir sind doch keine Dorfdiscothek." Daraufhin sagte einer der Jungs, dass sie bei yyyyyyyyyy auch mit solchen Hosen reinkommen und dass sich dort niemand beschwert. Plötzlich sagt der Türsteher "ihr ****** Bauern!" und dreht sich um und geht. Ehm, okay? Ist Nachfragen beim zzzzzzzzzzzz nicht erlaubt? Und ist das ein qualifiziertes Verhalten eines Türstehers? Kompetenz sieht in meinen Augen anders aus. Und die armen Leute, die sich hinter der Theke die Nacht um die Ohren schlagen, bekommen nicht mal Mindestlohn ... Daher hat dieser Laden in meinen Augen nicht mehr als einen Stern verdient. Schade eigentlich.


Das ist die ganze Bewertung, wie sie im Internet steht.

Der Anwalt hat in seiner E-Mail und seinem Brief geschrieben:
Sie führen u.a. aus, dass

[......] und die armen Leute, die sich hinter der Theke die Nacht um die
Ohren schlagen, bekommen nicht mal Mindestlohn [......]

Sie unterstellen damit meinem Mandanten, Mitarbeiter nicht dem Mindestlohn entsprechend zu bezahlen. Damit unterstellen Sie meinem Mandanten eine Ordnungswidrigkeit, da die Beschäftigung unterhalb des Mindestlohnes hier nicht zulässig ist. Selbstverständlich entspricht dies nicht den Tatsachen. Selbstverständlich werden die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen entlohnt.

Neben der geschäftsschädigenden Wirkung derlei Aussagen stellt eine solche Aussage zudem eine üble Nachrede dar, welche somit sogar strafrechtliche Relevanz besitzt.

Meinem Mandanten stehen daher Unterlassungsansprüche zur Seite.

Diese Unterlassungsansprüche werden hiermit geltend gemacht.

(dann kommen Textpassagen zu den Kosten und dass die Frist bis 12. Januar gesetzt wurde) und dann das:

Sollte die streitgegenständliche Passage binnen der o.g. Frist nicht entfernt worden sein und sollte uns die entsprechende Unterlassungserklärung unterschrieben und im Original nicht vorliegen und sollten Sie auch die hier entstandenen Gebühren nicht beglichen haben, so weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ich meinem Mandanten empfehlen werde, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen, was mit weiteren Kosten für Sie, sehr geehrte Frau *****, verbunden wäre.

Zitat:
Ich bezweifel, dass die TE hier Robin Hood gespielt hat. Da Zitat aus der Bewertung zur Bezahlung der Mitarbeiter scheint mir nur ein Auszug zu sein. Außerdem war der TE doch seit dem ebenfalls zitierten Chat (vermeintlich) bekannt, wie die Mitarbeiter angeblich bezahlt werden. Da hatte sie die Chance zur Entrüstung (ebenso zur Einschaltung der Behörden), hat aber auch nach der Absage noch Höflichkeiten ausgetauscht.


Ehrlich gesagt verstehe ich den Satz mit dem Robin Hood nicht ... klar war mir das bekannt, dass die so wenig zahlen ... ich habe aber keine Behörden oder ähnliches eingeschaltet, sondern war einfach dankbar, dass ich einen Nebenjob habe, bei dem ich mehr verdiene als dort ...

-- Editiert von Moderator am 29.12.2016 20:19

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

viel Text, aber kein wirklich neuer das Problem betreffender Inhalt.

Der Anwalt greift nur eine Passage gezielt an.

Die Frage an Dich bleibt: kannst Du beweisen dass die Aussage alle Mitarbeiter dort würden weniger als den Mindestlohn erhalten, beweisen. Alternativ, worauf Rechtschreibung in Antwort 9 am Ende hinweist, dass die Aussage zu dem Zeitpunkt stimmte?

Falls ja, kannst Du dem angekündigten Gerichtsverfahren beruhigt entgegen sehen.

Falls nein, war die aus der Verärgerung gemachte Aussage überzogen und ich würde über das Angebot des Anwalts intensiv nachdenken.

Hier ist sicher auch entscheident, wer die besseren Karten hat oder besser bluffen kann.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

nur mal ein paar Anmerkungen zu einigen Aussagen:

Zitat:
Die Chefin hat DIR ein Angebot gemacht das unter dem Mindestlohn liegt.
Ist denn nicht schon ein solches Angebot ordnungswidrig?
Die Beweisbarkeit dürfte aber eh' nicht gegeben sein (wie übrigens auch bei den ganzen SMS-Kontakten).

Zitat:
Solange Du nicht nachweisen kannst, dass allen Angestellten kein Mindestlohn gezahlt wird, hast Du absolut schlechte Karten.
Nein, alle ist gar nicht nötig, es reicht wohl einen einzigen Fall zu finden (könnte auch eine - ehemalige - Aushilfe sein).

Zitat:
Aber dem Zoll kann man ja durchaus mal einen Hinweis zukommen lassen...
Kann man tun, hilft aber nichts bei dem Problem (sofern der Zoll dann nichts findet, oder der TS davon nichts erfährt, was die Regel ist).

Noch was zu dem Vollzitat der Bewertung hier bei 123recht: Das sollte unbedingt wieder entfernt werden (Admin anschreiben). Gründe:

1. Ist es eine weitere Veröffentlichung (zum Glück wurde noch keine Unterlassungserklärung unterschrieben).

2. Kann die Gegenseite nun diesen Thread auch ganz leicht finden. Und es gibt hier auch gewisse Mitleser, die sich einen Spaß daraus machen, den Fragestellern eher zu schaden und insofern mal einen Link verschicken.
Wenn der Tenor hier wäre, dass die Bewertung OK war dann könnte es vielleicht vorteilhaft sein den Thread zu präsentieren - aber das ist ja nicht der Fall.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Zitat:
Nein, alle ist gar nicht nötig, es reicht wohl einen einzigen Fall zu finden (könnte auch eine - ehemalige - Aushilfe sein)
Aber diese ehemalige Aushilfe müsste zu Zeiten des Mindestlohns dort gearbeitet haben und auch zu dieser Zeit noch weniger als 8,50€ bekommen haben. Dass es da auch nur einen einzigen Fall gibt, ist nicht gesagt und neines Erachtens auch zweifelhaft. Das Unternehmen mag seit jeher den Neulingen nur 8,00€ zahlen, es mag an dieser Praxis festhalten wollen und das rechtswidrig sein. Aber vielleicht gab es dort seit längerem (also seit dem Mindestlohn) einfach keine Neulinge?

Davon abgesehen impliziert die TE in der Bewertung doch, dass dort zur Zeit gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Selbst wenn das in der Vergangenheit mal der Fall war, halte ich doch für fragwürdig, ob das heute noch eine solche Behauptung zulässt, die eine etwaige zwischenzeitliche Änderung nicht erwähnt.

Ich würde auf jeden Fall diese Bewertung löschen. Den Rest würde ich einen Anwalt klären lassen oder mich für eine Strategie entscheiden. Aber ich würde mich von der Idee verabschieden, dass an dieser Behauptung noch irgendwas wahrheitsgemäßes dran sein könnte.

Selbst wenn man ein Geeicht von dem 8€-Angebot überzeugt, sehe ich nicht, wie das die Schlussfolgerung auf die Bezahlung der anderen Mitarbeiter zur heutigen Zeit erlauben soll. Aber darauf spielt die Bewertung an, wenn man sie unvoreingenommen liest. Insbesondere beschreibt die TE einen vor kurzem ereigneten Besuch und deutet an, dabei auf unterbezahlte Mitarbeiter gestoßen zu sein. Ob das wirklich zutreffend war?

-- Editiert von Rechtschreibung am 29.12.2016 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nicht zu vergessen, daß es auch Mindestlohnausnahmen gibt - z. B. bei Langzeitarbeitslosen in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nein, alle ist gar nicht nötig, es reicht wohl einen einzigen Fall zu finden (könnte auch eine - ehemalige - Aushilfe sein).

Nein reicht nicht, denn sie spricht von den Mitarbeitern in der Mehrzahl.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber diese ehemalige Aushilfe müsste zu Zeiten des Mindestlohns dort gearbeitet haben und auch zu dieser Zeit noch weniger als 8,50€ bekommen haben.
Natürlich. Ich wollte auch nur darauf hinweisen, das es u.U. reicht einen Fall aufzuzeigen.

Zitat:
Nicht zu vergessen, daß es auch Mindestlohnausnahmen gibt - z. B. bei Langzeitarbeitslosen in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung.
Na und? Trotzdem darf man über solche Unternehmen doch sagen, dass sie weniger als den Mindestlohn bezahlen. Was soll daran nicht der Wahrheit entsprechen?

Zitat:
Nein reicht nicht, denn sie spricht von den Mitarbeitern in der Mehrzahl.
Doch, das würde reichen, die Mehrzahl ist sicher zulässige Rhetorik (siehe die tägliche Zeitung).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Na und? Trotzdem darf man über solche Unternehmen doch sagen, dass sie weniger als den Mindestlohn bezahlen. Was soll daran nicht der Wahrheit entsprechen?
Was ist "Mindestlohn"? Sind das 8,50€, dann wird der Mindestlohn mit den Ausnahmen tatsächlich unterschritten. Genau wie dann in jedem anderen Unternehmen, dass Ausnahmen beschäftigt. Oder ist das der jeweilig für den Arbeitnehmer geltende Betrag? Der Anwalt jedenfalls versteht es sonwie letztere Auslegung und ich wäre geneigt, dem zuzustimmen. Die Bewertung als "unter Mindestlohn" bezeichnet (heute) nicht (mehr) nur schlechte Bezahlung, sondern rechtswidrige Arbeitsbedingungen und unzulässiges Wettbewerbeverhalten. Darin liegt der behauptete Unwert. Und dafür kommt es dann entscheidend darauf an, ob es Ausnahmen gibt oder nicht.

Aber Gedanken darüber sind wohl Verschwendung, weil ich befürchte, dass das Unternehmen gar nicht mit Ausnahmen argumentieren muss (und schlichtweg jeder die 8,50€ bekommt).

Zitat:
Doch, das würde reichen, die Mehrzahl ist sicher zulässige Rhetorik (siehe die tägliche Zeitung).
Da stimme ich zu. Mit solchen hanebüchenen Spitzfindigkeiten gibt sich kein Gericht ab. Was will die Arbeitgeberin vor Gericht erklären, "Wir bezahlen zwar weniger als den Mindestlohn, aber nur bei einem Mitarbeiter und nicht bei zwei!!!", oder was? Abgesehen davon, dass das völlig unrealistisch ist, müsste man der Arbeitgeberin entgegnen, dass es dich allenfalls um eine zulässige Überspitzung handelt. In dem Unterschied zwischen einem oder zwei MiLo-Verstößen liegt ganz sicher nicht der Unwertgehalt, der den Unterlassungsanspruch begründet. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass eine zweite Mitarbeiterin unter dem MiLo angeworben werden sollte (was dann deutlich glaubwürdiger wäre).

Wie ist das Unternehmen auf die Bewertung aufmerksam geworden? Gab es vor der anwaltlichen Auforderung noch Kontakt (eventuell im Spam-Filter)? Hat die Arbeitgeberin (noch wegen der Bewerbung) Ihre Postanschrift? Ich frage nur, weil die Abmahnung per Mail nicht der üblichste Weg zu sein scheint, insbesondere nicht bei anschließend geplantem Rechtsweg, dessen Kosten man der Unterlassungsschuldnerin möglichst vollständig aufhalsen will.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mrs._Snowman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:
Na und? Trotzdem darf man über solche Unternehmen doch sagen, dass sie weniger als den Mindestlohn bezahlen. Was soll daran nicht der Wahrheit entsprechen?
Was ist "Mindestlohn"? Sind das 8,50€, dann wird der Mindestlohn mit den Ausnahmen tatsächlich unterschritten. Genau wie dann in jedem anderen Unternehmen, dass Ausnahmen beschäftigt. Oder ist das der jeweilig für den Arbeitnehmer geltende Betrag? Der Anwalt jedenfalls versteht es sonwie letztere Auslegung und ich wäre geneigt, dem zuzustimmen. Die Bewertung als "unter Mindestlohn" bezeichnet (heute) nicht (mehr) nur schlechte Bezahlung, sondern rechtswidrige Arbeitsbedingungen und unzulässiges Wettbewerbeverhalten. Darin liegt der behauptete Unwert. Und dafür kommt es dann entscheidend darauf an, ob es Ausnahmen gibt oder nicht.

Aber Gedanken darüber sind wohl Verschwendung, weil ich befürchte, dass das Unternehmen gar nicht mit Ausnahmen argumentieren muss (und schlichtweg jeder die 8,50€ bekommt).

Zitat:
Doch, das würde reichen, die Mehrzahl ist sicher zulässige Rhetorik (siehe die tägliche Zeitung).
Da stimme ich zu. Mit solchen hanebüchenen Spitzfindigkeiten gibt sich kein Gericht ab. Was will die Arbeitgeberin vor Gericht erklären, "Wir bezahlen zwar weniger als den Mindestlohn, aber nur bei einem Mitarbeiter und nicht bei zwei!!!", oder was? Abgesehen davon, dass das völlig unrealistisch ist, müsste man der Arbeitgeberin entgegnen, dass es dich allenfalls um eine zulässige Überspitzung handelt. In dem Unterschied zwischen einem oder zwei MiLo-Verstößen liegt ganz sicher nicht der Unwertgehalt, der den Unterlassungsanspruch begründet. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass eine zweite Mitarbeiterin unter dem MiLo angeworben werden sollte (was dann deutlich glaubwürdiger wäre).

Wie ist das Unternehmen auf die Bewertung aufmerksam geworden? Gab es vor der anwaltlichen Auforderung noch Kontakt (eventuell im Spam-Filter)? Hat die Arbeitgeberin (noch wegen der Bewerbung) Ihre Postanschrift? Ich frage nur, weil die Abmahnung per Mail nicht der üblichste Weg zu sein scheint, insbesondere nicht bei anschließend geplantem Rechtsweg, dessen Kosten man der Unterlassungsschuldnerin möglichst vollständig aufhalsen will.


Ich bin noch nicht so gut im Umgang mit diesen ganzen Zitat-Funktionen, mal gucken ob das so richtig ist ...

Also - zu dem zulässigen Mindestlohn und den Langzeitarbeitslosen: Dass ich nicht als Langzeitarbeitslos gelte, würde ich als Laie anhand der SMS "Ich würde dann 1€ weniger als jetzt verdienen" herauslesen ...

Ich denke mal, dass sie die Bewerbung schlichtweg auf ihrem Profil entdeckt haben? Da ich keinen Allerweltsnamen habe, haben sie sich vielleicht schlichtweg gedacht "das ist bestimmt die von der Bewerbung!" (beworben habe ich mich per E-Mail). Nein, kein weiterer Kontakt per Mail oder ähnliches, SPAM Ordner habe ich durchgeguckt und auch meine private Adresse habe ich in der E-Mail nicht angegeben. Wo der Anwalt die her hat (der Brief kam am 28. per Post), weiß ich nicht. Aber die kann man ja scheinbar ganz einfach beim Einwohnermeldeamt erfragen ...

Ich habe jetzt auf die E-Mail vom Anwalt reagiert und ihm meine Sicht der Dinge geschildert, sowie den Ablauf des Bewerbungsgespräches und den SMS - Verlauf geschildert ... vielleicht war das dumm von mir, aber nicht mehr zu ändern. Mein eigenes Profil habe ich "deaktiviert", sodass man mich weder finden, noch meine Bewertung sehen kann oder ähnliches. Das wird mir sicherlich auch nicht helfen. Aber zumindest ist so über den Jahreswechsel mal Ruhe für mich in den Social Media.

Wenn eine Rückmeldung kommt (wo ich von ausgehe) werde ich mir wohl einen Anwalt suchen müssen ... naja, bis dahin hat sich ja vielleicht jemand gefunden, dem auch nur 8€ geboten wurden ...

Gestern habe ich mit einem Mitarbeiter geschrieben, der in einer Nachricht meinte "Wir kriegen Mindestlohn + Trinkgeld." ... daraufhin habe ich ihm dann geschrieben "echt? Mir wurden im August nur 8€ / Stunde geboten und ich verdiene aktuell 9€ / Stunde, muss aber etwas weiter fahren zur Arbeit" ... daraufhin kam nur "ja, das mit den 8€ und den 8,50€ habe ich auch noch nicht ganz verstanden. Mal rundet er auf, mal rundet er ab, aber das finde ich in Ordnung. Sind im Schnitt zwar 8-10€, die man liegen lässt, aber du hast keine Fahrerei mehr." ... das wurde mir in dem Bewerbungsgespräch auch gesagt. Wenn man "gut gearbeitet" hat, würde aufgerundet werden, wenn man "nicht so gut gearbeitet hat", dann würde abgerundet werden bei der Bezahlung ...

Naja ... mir bleibt wohl nur die Möglichkeit, zu warten ... diese Passage aus dem Kommentar zu entfernen stellt für mich jetzt nicht das riesengroße Problem dar. Nur die ganze Bewertung zu löschen (was laut Unterlassungserklärung gefordert wird), sehe ich nicht ein ... 3/4 davon schildern meine persönliche Meinung zu zwei Abenden dort und das fällt dann doch unter freie Meinungsäußerung oder nicht ... ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Bewertung als "unter Mindestlohn" bezeichnet (heute) nicht (mehr) nur schlechte Bezahlung, sondern rechtswidrige Arbeitsbedingungen und unzulässiges Wettbewerbeverhalten.
Das ist doch Quatsch, von unzulässig war doch in der Bewertung gar keine Rede. Oder ist die Aussage "vielen Selbstständigen bleibt am Ende weniger als der Mindestlohn" [die übrigens korrekt ist] auch schon ein Verweis auf etwas Illegales?
Der Begriff "Mindestlohn" wird imho landläufig als "8,50 Euro" verstanden (bzw. der aktuell gültige Betrag), nicht mehr und nicht weniger. Was sich dann ein Leser dieser Bewertung denkt spielt keine Rolle mehr, auch das fällt in den Bereich der Rhetorik.

Noch ein Beispiel: Ein Unternehmen welches regelmäßig die oben erwähnten Langzeitarbeitslosen einstellt (und dann nach 6 Monaten wieder entlässt ;) ), darf man sicher dementsprechend kritisieren ("nutzt systematisch die Sonderregelungen der Mindestlohngesetze aus", oder aber "zahlt weniger als den Mindestlohn").
Anmerkung: Ich hab' das mit den Langzeitarbeitslosen und den 6 Monaten jetzt mal ungeprüft übernommen.

Stefan

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#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich hab' das mit den Langzeitarbeitslosen und den 6 Monaten jetzt mal ungeprüft übernommen. Nett, daß Sie soviel Vertrauen zu mir haben. Man kann es übrigen in § 22(4) MiLoG nachlesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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