E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Hi,
Ich habe ein kleines Problem und hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben.
Ich bin Kunde eines Unternehmens im Internet zwecks Domain und Webspace.
Bei der damaligen Anmeldung hatte ich noch eine E-Mail-Adresse, die ich wegen eines Providerwechsels nun nicht mehr besitze.
Nun hat mir diese Firma anscheinend eine Rechnung per E-mail an meine alte E-Mail-Adresse geschickt, die bei mir natürlich nicht angekommen ist.
Das haben Sie vor 3 Monaten schon einmal gemacht und in dem Fall habe ich eine Mahnung per Post bekommen und ich habe dem Unternehmen damals darauf hingewiesen, dass ich diese E-mail-Adresse nicht mehr besitze. Diese Rechnung habe ich natürlich sofort ausgeglichen.
Wie dem auch sei, diesesmal habe ich keine Mahnung per Post bekommen, sondern direkt ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Wegen Inkassogebühren ist der Rechnungsbetrag etwa verdreifacht.
Da ich den ähnlichen Fall schon einmal hatte, müsste dieses Unternehmen meine neue E-Mail-Adresse kennen.
Meine Frage nun, muss ich die Inkassogebühren zahlen oder reicht es die Hauptforderung an den Gläubiger zu überweisen?
Bzw. müsste der Gläuiger im Rechtsfall nicht beweisen, dass eine E-Mail-Rechnung bei mir angekommen ist?
Ich habe an den Gläubiger folgendes geschrieben:
Sehr geerhte Damen und Herren,
ich habe heute ein Schreiben eines Inkassounternehmens bekommen.
Ich habe mal wieder keine Rechnung von Ihnen bekommen, obwohl ihnen nach meiner letzten E-Mail (siehe unten) meine neue E-Mail-Adresse bekannt war.
Ich werde die Hauptforderung von 28,58€ am 28.11. auf Ihr Konto überweisen und danach erhalten sie eine schriftliche Kündigung von mir.
Die Inkassogebühren von 46,41€ werde ich nicht bezahlen.
Über eine Kulanz in diesem Fall wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Desweiteren würde ich bitten, dieses dem Inkassounternehmen mitzuteilen.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
Als Antwort kam folgendes:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe Ihre Email und eine Stellungnnahme an das Inkassounternehmen gesendet. Setzen Sie sich mit diesem in Verbindung dann werden Sie meine Stellungnahme dazu in Empfang nehmen dürfen. Da Sie hier bereits die Kündigung anzeigen, sehe ich eine Kulanzregelung hier nicht gegeben.
Wie soll ich mich nun verhalten?
-- Editiert von gries am 19.11.2007 16:24:21
von gries am 19.11.2007 16:07
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Das Inkassounternehmen hat mir geschrieben, nachdem ich die Hauptforderung + 3 € MahngebÜhr beglichen habe und fordert nun den Restbetrag (InkassogebÜhren) von mir:
"Sehr geehter Herr ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Teilzahlungsmitteilung unseres Auftraggebers XYZ. Ausweichlich der anliegenden Forderungsaufstellung wurde ihre Teilzahlung ordnungsgemäß verbucht.
Die Einschaltung unseres InkassobÜros wurde aufgrund ihres Zahlungsverzuges ausgelöst. Gemäß den Verzugsvorschriften des BÜrgelichen Gesetzbuches (
§§ 280,286 BGB) sind sie verpflichtet , dem Gläubiger den gesamten durch ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten unserer Beauftragung.
Dies wurde in diversen Gerichtsurteilen bestätigt:
OLG Köln 2 U 111/71
OLG MÜnchen 23 U 2346/90
OLG KArslruhe 13 U 352/89
OLG Frankfurt / Main 13 U 178/88
OLG Dresden
13 U 1515/93Wir sehen nunmehr dem Ausgleich der offenstehenden Restforderung Über 54,05 € bis zum 7.12.2007 entgegen.
Bitte Übeweisen sie den Betrag unter Angabe des Aktenzeichens XYZ auf das Konto XYZ..."
-- Editiert von gries am 04.12.2007 15:44:43
von gries am 04.12.2007 15:43
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