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E-Mail Rechnung nicht angekommen.

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E-Mail Rechnung nicht angekommen.

Hi,

Ich habe ein kleines Problem und hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben.

Ich bin Kunde eines Unternehmens im Internet zwecks Domain und Webspace.
Bei der damaligen Anmeldung hatte ich noch eine E-Mail-Adresse, die ich wegen eines Providerwechsels nun nicht mehr besitze.
Nun hat mir diese Firma anscheinend eine Rechnung per E-mail an meine alte E-Mail-Adresse geschickt, die bei mir natürlich nicht angekommen ist.
Das haben Sie vor 3 Monaten schon einmal gemacht und in dem Fall habe ich eine Mahnung per Post bekommen und ich habe dem Unternehmen damals darauf hingewiesen, dass ich diese E-mail-Adresse nicht mehr besitze. Diese Rechnung habe ich natürlich sofort ausgeglichen.
Wie dem auch sei, diesesmal habe ich keine Mahnung per Post bekommen, sondern direkt ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Wegen Inkassogebühren ist der Rechnungsbetrag etwa verdreifacht.
Da ich den ähnlichen Fall schon einmal hatte, müsste dieses Unternehmen meine neue E-Mail-Adresse kennen.
Meine Frage nun, muss ich die Inkassogebühren zahlen oder reicht es die Hauptforderung an den Gläubiger zu überweisen?
Bzw. müsste der Gläuiger im Rechtsfall nicht beweisen, dass eine E-Mail-Rechnung bei mir angekommen ist?

Ich habe an den Gläubiger folgendes geschrieben:

Sehr geerhte Damen und Herren,

ich habe heute ein Schreiben eines Inkassounternehmens bekommen.
Ich habe mal wieder keine Rechnung von Ihnen bekommen, obwohl ihnen nach meiner letzten E-Mail (siehe unten) meine neue E-Mail-Adresse bekannt war.
Ich werde die Hauptforderung von 28,58€ am 28.11. auf Ihr Konto überweisen und danach erhalten sie eine schriftliche Kündigung von mir.
Die Inkassogebühren von 46,41€ werde ich nicht bezahlen.
Über eine Kulanz in diesem Fall wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Desweiteren würde ich bitten, dieses dem Inkassounternehmen mitzuteilen.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Als Antwort kam folgendes:


Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe Ihre Email und eine Stellungnnahme an das Inkassounternehmen gesendet. Setzen Sie sich mit diesem in Verbindung dann werden Sie meine Stellungnahme dazu in Empfang nehmen dürfen. Da Sie hier bereits die Kündigung anzeigen, sehe ich eine Kulanzregelung hier nicht gegeben.


Wie soll ich mich nun verhalten?

-- Editiert von gries am 19.11.2007 16:24:21


von gries am 19.11.2007 16:07
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Zahl unangekündigt - ohne lange auf Antwort des Inkassoladens zu warten - jetzt die Hauptforderung plus 3 € Mahngebühren direkt auf das Konto des Hauptgläubigers (nicht aufs Inkassokonto) !
Poste wieder wenn sich das Inkassobüro nochmal meldet

lg



von thehellion am 19.11.2007 21:14
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Zu überlegen wäre auch einmal ob hier überhaupt ein Verzug besteht.

Denn Rechnung per Mail müssen ein Zertifikat enthalten damit Sie als gültig anerkannt werden.

Eine normale Mail mit PDF wie es die meisten machen reicht nicht. Denn Sie könnte vor dem Empfangen verändert worden sein.

Dadurch entsteht keine gültige Rechnung und somit auch kein Verzug. Damit kann eigentlich kein Inkassobüro eingeschaltet werden.

Will das hier nur mal als Denkanstoss geben und euere Meinung dazu hören.


von SilentDeath am 20.11.2007 10:48
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
@SilentDeath: ich denke dass ist hier une4r5heblich, da das der Frager (hat kein zugriff auf diese Mail) nicht beantworten könnte.

@thehellion hat wie immer recht!

Was mache ich hier eigentlich, wenn @thehellion doch immer recht hat??


von murgab123 am 20.11.2007 11:51
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Nein interresiert mich auch nur mal ganz allgemein. Wie das die Rechtslage wäre.


von SilentDeath am 20.11.2007 19:22
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
@thehellion hat wie immer recht!
--------------------------------
murgab wo Du Recht hast hast Du recht

http://thehellion.gratis-webspace.de/000_0005.JPG


von thehellion am 20.11.2007 22:21
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Danke für die Antworten.
Ich kann den Betrag erst am 28.11. begleichen.
Ich habe heute vom Inkassoverein die Stellungsnahme von dem Gläubiger erhalten.
Es wurde geschrieben:

Es wurde dem Schuldner die Rechnung per EMAIL zugestellt und zwar an die gleiche Emailadresse wie er uns die Emailnachricht oben hat zukommen lassen. Des weiteren wurde eine Zahlungserinnerung per Email sowieo auch eine Mahnung per Email ebenfalls ignoriert.Ich unterstelle dem Schuldner das er die Emails einfach ignoriert hat oder in den Spamordner verschoben hat.

Das ist totaler Schwachsinn, ich habe keine einzige EMail erhalten.
Habe grad selbst nochmal nachgeschaut.


von gries am 23.11.2007 10:57
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Ich habe dem Gläubiger nun folgendes gemailt.

Ich habe heute die Stellungsnahme von dem Inkassounternehmen erhalten.
Dort ist erklärt, dass Sie mir die Rechnungen/Mahnungen an "...@....net" geschickt haben.
Sorry, aber das ist nicht richtig, ich habe keine einzige EMail erhalten.
Ich habe gerade selbst nocheinmal meinen gesamten Posteingang abgesucht.
Mal im Ernst, ich hätte diese Rechnung doch bezahlt, wenn ich eine E-mail bekommen hätte.
Sonst wäre ich doch nicht bereit die Hauptforderung auszugleichen und ich habe bis jetzt immer alle Rechnungen bezahlt.
Ich bitte darum, dass Sie mir nachweisen, dass diese EMails (Rechnung und Mahnung) bei mir angekommen sind.
Aber da keine Mahnung bei mir eingegangen ist, können Sie dieses gar nicht beweisen.
Somit gilt, dass ich nicht im Verzug bin und Inkassogebühren und Zinsen nicht rechtens sind.
Ich bleibe dabei, dass ich die Hauptforderung bis zum 28.11. begleiche.
Ich werde nicht auf Inkasoschreiben reagieren und einen Mahnbescheid würde ich widersprechen.
Somit bleibt Ihnen nur der Gang vors Gericht, wo Sie unter Beweispflicht stehen würden.
Ich hoffe auch in Ihrem Interesse, dass wir diese Sache aussergerichtlich klären können.
Für einen Vergleich wäre ich auch offen.



von gries am 23.11.2007 11:56
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Sorry für die meine flapsige direkte Art :
Du hast viel zu demütig und lang formuliert
Insbesonders in den letzten 2 Sätzen signalisierst Du ein gewisses Nervenflattern.
Hier nicht rumeiern sondern die HF plus 3 € Mahngebühr an den Gläübiger überweisen und gut ist..

lg


von thehellion am 23.11.2007 22:21
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
In anderen Foren wird immer empfohlen, mit Inkassobüros keine Brieffreundschaften zu pflegen.
Nicht unbedingt meine Meinung, aber doch nett formuliert.


-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 24.11.2007 13:21
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>E-Mail Rechnung nicht angekommen.
Das Inkassounternehmen hat mir geschrieben, nachdem ich die Hauptforderung + 3 € MahngebÜhr beglichen habe und fordert nun den Restbetrag (InkassogebÜhren) von mir:


"Sehr geehter Herr ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Teilzahlungsmitteilung unseres Auftraggebers XYZ. Ausweichlich der anliegenden Forderungsaufstellung wurde ihre Teilzahlung ordnungsgemäß verbucht.

Die Einschaltung unseres InkassobÜros wurde aufgrund ihres Zahlungsverzuges ausgelöst. Gemäß den Verzugsvorschriften des BÜrgelichen Gesetzbuches (§§ 280,286 BGB) sind sie verpflichtet , dem Gläubiger den gesamten durch ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten unserer Beauftragung.
Dies wurde in diversen Gerichtsurteilen bestätigt:
OLG Köln 2 U 111/71
OLG MÜnchen 23 U 2346/90
OLG KArslruhe 13 U 352/89
OLG Frankfurt / Main 13 U 178/88
OLG Dresden 13 U 1515/93

Wir sehen nunmehr dem Ausgleich der offenstehenden Restforderung Über 54,05 € bis zum 7.12.2007 entgegen.

Bitte Übeweisen sie den Betrag unter Angabe des Aktenzeichens XYZ auf das Konto XYZ..."

-- Editiert von gries am 04.12.2007 15:44:43


von gries am 04.12.2007 15:43
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