Duschwand bei Übergabe defekt - Anspruch auf eine neue? Wer zahlt was?

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb455127-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Duschwand bei Übergabe defekt - Anspruch auf eine neue? Wer zahlt was?

Hallo,

bei der Übergabe meiner Wohnung war die Duschkabine/Duschwand defekt. An einer Stelle tritt viel Wasser aus und setzt das Badezimmer unter Wasser. Zusätzlich sind die Fugen zum Teil schwarz geworden (aufgrund mangelnder Reinigung/ Lüftung). Das ist wahrscheinlich auch der Grund, dass die eine Stelle durchlässig wurde. Die Stelle ist allerdings schwer zu erreichen und instand zu halten (hinter einem Wandvorsprung).

Der Vermieter räumte ein, dass eine Erneuerung notwendig wäre. Daraufhin kam ein Sanitärunternehmen und erstellte einen Kostenvoranschlag.

Der Vermieter schrieb mir nun, dass er eine Demontage der Duschkabine und eine Montage einer Duschstange bezahlen würde (ca. 450€). Sollte ich wieder eine Duschwand wollen, kostet dies wohl 1500€ und ich solle dann die Differenz übernehmen. Der Preis ist so hoch, da die Duschwand an den Wandvorsprung angepasst werden würde, damit es leichter instand zu halten ist.

Nun sind meine Fragen:
- Da die Duschwand bei Übergabe vorhanden war, habe ich dann Anspruch auf eine Duschwand? Das war für mich schließlich ein Grund die Wohnung zu mieten.
- Sollte ich keinen Anspruch haben, ist dann nicht der Vormieter zur Zahlung verpflichtet (der den Schaden quasi verursacht hat)?
- Habe ich noch andere Optionen?

Viele Grüße

Max

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von fb455127-12):
Sollte ich keinen Anspruch haben, ist dann nicht der Vormieter zur Zahlung verpflichtet (der den Schaden quasi verursacht hat)?

Der Vormieter hat mit dir nichts zu tun. Du hast auf jeden Fall keinen Anspruch ihmgegenüber. Ob der Vermieter einen Anspruch gegenüber dem Vormieter hat, ist für dich auch nicht wirklich relevant. Selbst wenn der Vermieter 1500 Euro vom Vormieter erhalten würde (was ich für utopisch halte), begründet das alleine noch keine Verpflichtung des Vermieters, sie wieder in eine Duschwand zu investieren.

Zitat (von fb455127-12):
Da die Duschwand bei Übergabe vorhanden war, habe ich dann Anspruch auf eine Duschwand?

Du hast Anspruch auf eine Duschwand wie bei Wohnungsbesichtigung. Zudem muss sie funktionieren und halbwegs sauber sein. Mehr nicht. Einen Anspruch auf eine brandneue, leichter sauber zu haltende Duschwand hast du nicht.

Bleibt die Frage, ob es wirklich klug wäre, genau das vom Vermieter zu fordern. Wenn der dann dichtmacht und gar nichts investiert, dann müsstest du erstmal klagen. Und das ist ein super Anfang für ein Mietverhältnis. 1000 Euro würde ich als Mieter aber mit Sicherheit auch nicht in die Duschwand stecken. Die bekommst du bei einem Auszug nie wieder.

Zitat (von fb455127-12):
Habe ich noch andere Optionen?

Du kannst dem Vermieter mitteilen, dass du sein Angebot nicht annimmst und auf eine Duschwand wie bei Anmietung bestehst. Das ist der vertragsgemäße Zustand. Eine einfache Duschstange hat nicht den gleichen Komfort wie eine Duschwand und muss nicht akzeptiert werden. Wie der Vermieter reagieren wird, kann keiner beurteilen. Vielleicht installiert er wie gewünscht eine neue Duschwand, vielleicht dichtert er nur die alte mit Silikon ab oder tut gar nichts. Überlege selbst, ob du das Risiko eingehen willst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb455127-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Du kannst dem Vermieter mitteilen, dass du sein Angebot nicht annimmst und auf eine Duschwand wie bei Anmietung bestehst. Das ist der vertragsgemäße Zustand. Eine einfache Duschstange hat nicht den gleichen Komfort wie eine Duschwand und muss nicht akzeptiert werden. Wie der Vermieter reagieren wird, kann keiner beurteilen. Vielleicht installiert er wie gewünscht eine neue Duschwand, vielleicht dichtert er nur die alte mit Silikon ab oder tut gar nichts. Überlege selbst, ob du das Risiko eingehen willst.


Vielen Dank für Deinen Beitrag cauchy! Dass er eine Duschwand wie bisher installiert ist unwahrscheinlich, da er vermutet, dass diese wie vorher wieder vergammelt und undicht wird (aufgrund der schwierigen Lage). Ich werde dies trotzdem Mal mit ihm diskutieren, da das Verhältnis (bis jetzt) sehr gut ist. Dank Deiner Einschätzung weiß ich nun aber woran ich bin. Gibt es für Deine Aussage eine rechtliche Grundlage, also einen §?

-- Editiert von fb455127-12 am 05.12.2016 22:05

-- Editiert von fb455127-12 am 05.12.2016 22:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von fb455127-12):
Dank Deiner Einschätzung weiß ich nun aber woran ich bin.
Du sagst es, das ist meine Meinung und ich bin kein Anwalt. Verantwortlich für dein Handeln bist du selber. Mach mich nicht verantwortlich, wenn sich das bisher gute Verhältnis zum Vermieter urplötzlich abkühlt. Du solltest auf jeden Fall vermeiden, dem Vermieter irgendwie unter Druck zu setzen.

Zitat (von fb455127-12):
Gibt es für Deine Aussage eine rechtliche Grundlage, also einen §?
Letztlich § 535 BGB . Der vertragsgemäße Zustand ist der Zustand, welcher bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde. In der Regel ist das also der Zustand und die Ausstattung bei Besichtigung der Wohnung. Wobei da auch genau das Problem liegt, denn die aktuelle Duschwand war doch wohl schon so bei Anmietung. Meiner Meinung nach muss sie aber mindestens mal ihre Funktion erfüllen, sprich dicht sein. Aber selbst das werden andere hier im Forum vermutlich anders sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb455127-12):
bei der Übergabe meiner Wohnung war die Duschkabine/Duschwand defekt. An einer Stelle tritt viel Wasser aus und setzt das Badezimmer unter Wasser.


Wie muss man sich das vorstellen? Hat die Duschwand ein Loch oder einen Sprung oder ist lediglich die Fuge undicht?

Zitat (von fb455127-12):
Zusätzlich sind die Fugen zum Teil schwarz geworden (aufgrund mangelnder Reinigung/ Lüftung). Das ist wahrscheinlich auch der Grund, dass die eine Stelle durchlässig wurde. Die Stelle ist allerdings schwer zu erreichen und instand zu halten (hinter einem Wandvorsprung).


Wenn es nur die Fuge ist, auswechseln (lassen) und gut ist.

Zitat (von fb455127-12):
Demontage der Duschkabine und eine Montage einer Duschstange bezahlen würde (ca. 450€).


Was kostet daran denn 450 Euro?

Zitat (von cauchy):
Du hast Anspruch auf eine Duschwand wie bei Wohnungsbesichtigung. Zudem muss sie funktionieren und halbwegs sauber sein. Mehr nicht. Einen Anspruch auf eine brandneue, leichter sauber zu haltende Duschwand hast du nicht.

Richtig. Die Fugen sollten auch nicht schwarz sein (und in Zukunft auch nicht schwarz werden). Vielleicht könnte man die Fugen auswechseln (Silikon mit Schimmelschutz) und zusätzlich einen Duschvorhang innen davor hängen (Duschstange zum Einspreizen).

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