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Die Zwangsmaßnahmen im Strafprozess

AFP VOM 21.11.2000 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 33005 Aufrufe
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Zwangsmittel, StPO, Strafverfahren

Die Durchsuchung von Personen durch die Polizei kann erforderlich sein, wenn der Verdacht besteht, dass am Körper des Beschuldigten Beweise für eine Straftat gegeben sind (z.B. Diebesgut am Körper). Die Anordnung dieser Maßnahme steht unter Richtervorbehalt .
Für die Durchsuchung von natürlichen Körperöffnungen, z.B. Mundhöhle oder After ist im Gegensatz zu Untersuchungen keine ärztliche Mitwirkung erforderlich, da es sich hier lediglich um Suchen in vorhandenen Körperöffnungen und nicht um einen körperlichen Eingriff handelt.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Zwangsmittel - Worum es geht
Seite 2: Durchsuchung von Personen
Seite 3: Untersuchung verdächtiger Personen
Seite 4: Hausdurchsuchungen
Seite 5: Fahndung und Überwachung
Seite 6: Überwachung und Aufnahme des Fernmeldeverkehrs auf Tonträger
Seite 7: Observierungsmaßnahmen
Seite 8: Vorläufige Festnahme
Seite 9: Untersuchungshaft

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