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Durchlauferhitzer defekt, wer muss zahlen?

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Durchlauferhitzer defekt, wer muss zahlen?

Hallo ich hoffe ich finde hier hilfe.

Mein Problem ist ich wollte gestern meinen Durchlauferhitzer von stufe 2 auf stufe 1 zum Duschen stellen, da es im sommer einfach angenehmer ist und es auf stufe 2 ein totales glückspiel ist (mal ist das wasser zuheiss, mal zukalt, mal genau richtig^^)

Wo ich den stufenschalter auf 1 drehen wollte machte es auf einmal klack und dieser stufenregler dreht sich nurnoch durch aber bleibt auf stufe 2 stehen! Ich nehm an das da einfach nur etwas gebrochen ist was zum regulieren gehört.

Nun war ich grad bei meinen Vermieter und der kam mir direkt doof vonwegen was er nu machen soll ob er jetzt einfach mal einen neuen einbauen soll und wie ich das hingekriegt habe. Habe ihm das dann erklärt und halt gesagt das ich sowas ja melden muss oder ob ich einfach mal den Handwerker der für das Haus zuständig ist anrufen soll.

Vonihm die antwort war nur ne den brauchen sie nicht anrufen der arbeitet nichtmehr fürmich und wenn sie warm wasser haben lassen sie ihn einfach auf stufe 2 das wäre eh besser.

Nun meine frage kann der sich so einfach daraus reden? Und wer muss notfalls für den schaden aufkommen? (Sprich muss das mein Vermieter übernehmen oder kann er mir die kosten aufbrummen?)

Schonmal danke für die antworten

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von wulv257 am 02.07.2012 08:38
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 614 weitere Beiträge zum Thema "zahlen?".


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>Durchlauferhitzer defekt, wer muss zahlen?
Im Prinzip ist erst einmal der Vermieter verpflichtet, den Mangel beheben zu lassen. Also der VM muss einen Handwerker beauftragen, der die Reparatur durchführt.

Dann ist die Frage, ob die Kosten hier evtl. über eine im Mietvertrag vorhandene (gültige !!!) Kleinreparaturklausel auf den Mieter abgewälzt werden können.

Auf keinen Fall solltest Du sofort einen Handwerker beauftragen, denn wer bestellt, der zahlt.

Am bestend dem Vermieter den Mangel noch einmal schriftlich, per Einschreiben, mitteilen, ihn auffordern, den Mangel innerhalb einer Frist (hier evtl. 14 Tage) zu beseitigen. Ankündigen, nach ABlauf der Frist selber für die Behebung zu sorgen und die Kosten mit der Miete zu verrechnen.

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von Michael32 am 02.07.2012 10:22
Status: Tao (5386 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Durchlauferhitzer defekt, wer muss zahlen?
Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zuständig, das stimmt schon mal.
Wenn die Mietsache beschädigt ist, muss er also für Reparatur sorgen.
Wenn eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag sit und die Reparatur nicht zu teuer ist, kann es die Kosten für diese Reparatur wohl vom Mieter fordern, da der Schalter ja häufigem Zugriff ausgesetzt ist.
Aber auch ohne Kleinreparaturklausel oder bei zu hohen Kosten darf er schadenersatz fordern, wenn er dem Mieter nachweisen kann, dass dieser den Schalter nicht bestimmungsgemäß beient hat ("überdreht" oder Ähnliches).




von quiddje am 02.07.2012 16:00
Status: Unsterblich (1392 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 76 User(n) bewertet)

>Durchlauferhitzer defekt, wer muss zahlen?
quote:
ein totales glückspiel ist (mal ist das wasser zuheiss, mal zukalt, mal genau richtig^^)

Nur am Rande, weil ich das Problem auch mal hatte: Es gibt Thermostat-Mischbatterien, an denen man die Temperatur einstellen kann. Dann hat man nicht mehr dieses Heiss-Kalt-Problem, sondern man hat immer die gewünschte Temperatur. Kostet so im Durschnitt ca. 75,- Euro. Hatte ich mir damals selbst spendiert.

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von Anjuli123 am 02.07.2012 16:18
Status: Unsterblich (1470 Beiträge)
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