Durch die Wand zum Nachbarn gebohrt, nun überzogene Rechnung erhalten

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457371-26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch die Wand zum Nachbarn gebohrt, nun überzogene Rechnung erhalten

Liebe Forumgemeinde,

ich wende mich heute an euch in der Hoffnung einen Rat zum weiteren Vorgehen zu erhalten.

Zum Sachverhalt:

Im Mai des letzten Jahres bezoge ich eine neue Mietwohnung. Während des Einzuges wollte ich einen Spiegel im Flur mit zwei Schrauben befestigen, dafür bohrte ich mit einem 6er Bohrer zwei Löcher in die Wand. Wie ich zu meinem Entsetzen feststellen musste, reichte dieser kurzer Bohrer aus um durch die Wand zu bohren und beim Nachbarn zu landen. Dass erstaunte mich sehr, da ich vorher bereits in andere Wände innerhalb der Wohnung wesentlich größere Löcher bohrte um zum Beispiel Küchenschränke und Ähnliches zu befestigen.

Der Schaden belief sich auf 2 kleine Löcher, einschließlich der Beschädigung der hochwertigen Tapete.

Da die Wohnung nur durch einen Untermieter bewohnt wird konnte zu diesem Zeitpunkt noch keine Einigung über die Schadensregulierung getroffen werden.
Somit informierte ich den Immobilienverwalter des Hauses. Dieser begutachtet und dokumentierte den Schaden ein paar Tage später und wollte das weitere Vorgehen mit dem Eigentümer der Wohnung besprechen. Ich bat ihn um schnellstmöglich Information, da ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung unverzüglich melden wollte.

Seit diesen Tag habe ich weder etwas vom Eigentümer noch vom Immobilienverwalter gehört.

Heute erhielt ich hier dann von unserem Immobilienverwalter ein Anschreiben mit beiliegender Rechnung einer Malerfirma vom Oktober 2016 mit der Bitte um Begleichung der Instandsetzungskosten bis zum 27.01.17.

Die Rechnung weist folgende Punkte auf:

An. - und Abfahrt (2Stk.) je 35€, gesamt 70€
entfernen der Tapete und verspachteln der Löcher, zuschneiden und tapezieren der vorhanden Tapete (4 Stunden) je 38€, gesamt 152€
Kleinmaterial (1Stk.) 12,50 €

Netto-Warenwert 234,50 zuzüglich MwSt 19% (44,56€) = Gesamt 279,06€.

Die Rechnung ist durch den Immobilienverwalter unterschrieben und mit dem Stempel "Rechnung geprüft und anerkannt" versehen.

Nun stoßen mit folgende Punkte auf:

1. Ich wurde vor vollendet Tatsachen gestellt, hatte keine Chance den Fall über meine Versicherung zu regeln.
2. Trifft mich vllt nur eine Teilschuld, da ich bei der Wohnungsübergabe nicht über die meines Erachtens sehr dünne Wand in Kenntnis gesetzt wurde?
3. Der Anfahrtsweg der Malerfirma, ausgehend von der Anschrift beträgt 2,3 km. Sind da 70€ nicht etwas hochgegriffen?

Ich bin für jede guten Rat dankbar.

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

1. Wie lang war denn der Bohrer? Wie dick die Wand?
2. Wurde der geamte Raum tapeziert? Falls ja, wurde ein Abzug "alt-für-neu" vorgenommen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go457371-26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu 1. Der Bohrer ist 87 mm lang, wenn er in der Bohrmaschine eingespannt ist schauen noch 60 mm heraus.

Zu 2.Die Rechnung enthält leider nur die oben genannten Punkte, aus denen hervorgeht, dass 4 Std gearbeitet wurde.
Die Wand die es betrifft ist 1,60 m lang und 2,50 m hoch, also insgesamt 4 qm.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von go457371-26):
1. Ich wurde vor vollendet Tatsachen gestellt, hatte keine Chance den Fall über meine Versicherung zu regeln.


Wieso nicht? Wenn du den Schaden damals gemeldet hast (was ja erforderlich war), dann ist jetzt der Moment, die Rechnung bei der Versicherung einzureichen. Wenn du den Schaden natürlich nicht gemeldet hast, könnte es zu spät sein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go457371-26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verwalter meinte bei der Besichtigung des Schaden, dass es ja nicht so schlimm ist.
Er wollte sich dann mit dem Eigentümer der Wohnung in Verbindung und setzen und mich anschließend über das weitere Vorgehen informieren.
Nur leider tat er dies nie.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von go457371-26):
Der Verwalter meinte bei der Besichtigung des Schaden, dass es ja nicht so schlimm ist.


Ist es ja auch nicht. Es wurde niemand verletzt und der Schaden ist deutlich im unteren dreistelligen Bereich.

Zitat (von go457371-26):
Er wollte sich dann mit dem Eigentümer der Wohnung in Verbindung und setzen und mich anschließend über das weitere Vorgehen informieren.


Da hätte man nach einiger Zeit mal nachfragen können. Außerdem haben die meisten Versicherungen in den Bedingungen stehen, dass ein Schaden unmittelbar zu melden ist, nicht nachdem sich irgendein Unbeteiligter zurück gemeldet hat.

Also bleibt nur den Schaden bei der Versicherung einreichen und hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ein Mieter darf ohne besondere Hinweise durch den Vermiter durchaus erwarten, das die Wände der üblichen Gebrauchstauglichkeit entsprechen.
Also auch ein Standardbohrer und Standdarddübel zum aufhängen eines Spiegels im Flur eingesetzt werden kann.

Ich persölich würde daher die Rechnung unter Verweis auf die fehlende Warunung verweigern.
Und dich würde den Vermieter auch auffordern unverzüglich weitere Abweichungen von der üblichen Gebrauchstauglichkeit zu benennen.



Zitat (von go457371-26):
Ich bat ihn um schnellstmöglich Information, da ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung unverzüglich melden wollte.

Die Meldung "ich habe eine Wand kaputt gemacht" hätte doch erfolgen können, dazu benötigt es keiner weiteren Information durch den Vermieter?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go457371-26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmals für die hilfreichen Antwort.

Habe den Schaden nun mittlerweile meiner Haftpflichtversicherung gemeldet und diese hat mir bestätigt die entstandenen Kosten zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

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