Durch andere Person Schufaeintrag?

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Libelle84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch andere Person Schufaeintrag?

Hallo. Habe folgendes Problem: im Dezember letztes Jahr bestellte meine Cousine per online etwas. Dummerweise bestellte sie mit meinen Namen, aber lies es an sich senden. Um ein Beispiel zu nennen. Sie heißt bsp. Deckel und ich bsp. Kerzen Ständer und zusammen gefasst bestellte sie auf den Namen Kerzen Ständer Deckel. Ohne das ich es wusste. Nun wollte ich mir etwas größeres anschaffen und erhielt Auskunft das ich ein Schufaeintrag habe. Genau aus dieser Firma wo meine Cousine das bestellte, wie sie nun zugegeben hat. Kann es sein das ich nun deswegen den Eintrag habe in der schufa, weil sie das nicht beglichen hat oder ist das Zufall? Bin bei der Firma auch Kundin, aber habe niemals ein Brief erhalten oder Anruf. Habe auch bei der Firma dort angerufen und keinen negativen Eintrag. Verstehe das nicht. Habe mir nun Auskunft von der schufa erteilen lassen für 30 Euro, aber das kann noch dauern. Der Kaufpreis liegt an die 300 Euro. jedoch stehe ich mit über 400 Euro in die schufa. Verstehe das nicht. Ist das aber möglich?
Mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Libelle84):
Habe mir nun Auskunft von der schufa erteilen lassen für 30 Euro,

Einmal pro Jhar ist die kostenfrei zu bekommen.



Zitat (von Libelle84):
Ist das aber möglich?

Irgendwie unverständlich die Frage, denn ganz offenbar ist es ja schon geschen ...



Ansonsten malabwarten, was genau da nun drinn steht.
Ich vermute mal das da ein Inkasso was gemeldet hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Viewer293
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

bei der Abfrage handelt es sich wohl um eine Identitätsprüfung, welche einige Online-Versender automatisch machen. Wenn TEILE des Namens und die Adresse mit vorhandenen Daten der Schufa übereinstimmt, wird ein OK gegeben und das ganze in der Schufa eingetragen. Das ganze hat normalerweise weder negative noch positive Auswirkungen und wird nach 12 Monaten wieder gelöscht.

Bevor du die Schufa kontaktierst: die können da nichts machen. Lediglich der, der diesen Eintrag fabriziert hat, kann ihn auch wieder löschen.

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#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Die Schufa kann nichts daran ändern, dass sie falsche Informationen über andere Leute verbreitet?

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Doch natürlich, aber natürlich nicht auf einfachen Zuruf dieser betreffenden Person. Das wäre ja noch schöner wenn jeder Schuldner auf Zuruf seine Daten aus der Schufa würde löschen können einfach weil er sagt: War ich nicht.
Manchmal gibt es Probleme, aber die muss man halt mit dem Verursacher klären.

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#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Doch natürlich, aber natürlich nicht auf einfachen Zuruf dieser betreffenden Person. Das wäre ja noch schöner wenn jeder Schuldner auf Zuruf seine Daten aus der Schufa würde löschen können einfach weil er sagt: War ich nicht.
Manchmal gibt es Probleme, aber die muss man halt mit dem Verursacher klären.

Ich denke, man der Schufa auch gerichtlich erklären lassen, besser darauf zu achten, vom wem sie sich Quatsch eintragen lässt. Oder gibt's da irgendwelche Sonderrechte für die Schufa?
Wäre ja noch schöner, wenn man irgendeinen Dödel hinter einer Briefkastenadresse herlaufen müsste, während die Schufa einem mit strittigen Behauptungen die Kreditwürdigkeit versaut.

-- Editiert von Methadir am 13.06.2017 16:47

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Ich denke, man der Schufa auch gerichtlich erklären lassen........
Das ist aber etwas anderes als "auf Zuruf".

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#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Methadir):
Ich denke, man der Schufa auch gerichtlich erklären lassen........
Das ist aber etwas anderes als "auf Zuruf".

Das ist aber etwas anderes als "die können da nichts machen. Lediglich der, der diesen Eintrag fabriziert hat, kann ihn auch wieder löschen".
Könnten sie das nicht, wäre ja der Prozess sinnlos.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

"Die können da nichts machen" ist wohl eine freie Wiedergabe des TE.
Und ich denke, jeder weiß wie diese Aussage aufzunehmen ist. Ich finde das so auch absolut richtig.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das wäre ja noch schöner wenn jeder Schuldner auf Zuruf seine Daten aus der Schufa würde löschen können einfach weil er sagt: War ich nicht.

Doch, genau das sieht das BDSG durchaus vor. Diesen "Auf Zuruf".

Bestrittene (und nicht titulierte) Forderungen dürfen nicht eingetragen werden. Bestreite ich nachweisbar, habe ich gegenüber der Schufa einen Anspruch auf Löschung. Kann nicht gelöscht werden, muss der bestrittene Eintrag gesperrt werden, in der Art, dass er weder beauskunftet wird, noch Auswirkungen hat auf beispielsweise das Score.

Und wenn die Schufa sich - wie so oft - quer stellt, bekommt man entweder via Ombudsmann oder letztendlich via Gericht durchaus das ganze zwangsweise gelöscht.

Die Schufa kann vielleicht nichts machen, wenn ein Gläubiger die Schufa anlügt. Wenn er beispielsweise lügt, dass ein Titel existieren würde und so einen Eintrag rechtfertigen will. Dann liegt es am Schuldner, den Gläubiger wegen dieser Lüge in Regress zu nehmen.

-- Editiert von mepeisen am 14.06.2017 11:18

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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