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Durch Tumor entstellte Französin darf nicht sterben
Seite 1 - AFP vom 17.03.2008
Sébire (AFP)

Durch Tumor entstellte Französin darf nicht sterben

Gericht lehnt Antrag auf aktive Sterbehilfe ab

Eine 52-jährige Französin, deren Gesicht durch einen unheilbaren Tumor schwer entstellt ist, darf keine Sterbehilfe bekommen: Chantal Sébire verdiene Mitleid, aber deshalb dürfe ein Arzt seine Patienten dennoch nicht töten, urteilte ein Gericht im ostfranzösischen Dijon. Die Krebspatientin erklärte, sie werde die Entscheidung der Justiz nicht anfechten. Sébire hatte vergangene Woche darum gebeten, einem ihrer Ärzte die aktive Sterbehilfe zu erlauben, damit sie "in Würde" aus dem Leben scheiden könne. Die dreifache Mutter leidet an einem sehr seltenen Tumor, der ihr Gesicht entstellt und nach ihren Worten grausam schmerzt.

Sébire erklärte nach dem richterlichen Beschluss, sie könne nun nichts mehr tun. Ihr Arzt werde am Mittwoch nach Paris fahren und den medizinischen Berater von Staatschef Nicolas Sarkozy treffen. Die ehemalige Lehrerin hatte sich mit ihrem Anliegen auch an den Präsidenten gewandt. Sie weigere sich, ihren immer schlechteren Zustand weiter ertragen zu müssen und wolle in Würde aus dem Leben scheiden, erklärte Sébire vergangene Woche in ihrem Gesuch an das Gericht. Einer ihrer Ärzte solle ihr ein todbringendes Medikament verabreichen, um dem Leiden ein Ende zu setzen.

Sollte die Justiz das Gesuch ablehnen, werde sie sich zum Sterben in die Schweiz, nach Belgien oder in die Niederlande bringen lassen, hatte Sébire angekündigt. Der Tumor entstellt das Gesicht der Frau von der Nasenhöhle ausgehend und ließ sie mittlerweile auch erblinden. In den vergangenen 20 Jahren wurden weltweit nur 200 Fälle dieser Krankheit gemeldet. Die französische Regierung verweist darauf, dass in Frankreich seit knapp drei Jahren ein Gesetz gelte, das aktive Sterbehilfe untersagt.

17. März 2008 - 16.28 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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