Dummheit in der Jugend begangen. Wie soll ich vorgehen?

22. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Infinitedreams123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dummheit in der Jugend begangen. Wie soll ich vorgehen?

Ich habe im Jahr 2014 bei einem Versandhaus einmalig Ware im Wert von ca 50 Euro unter einem falschen Namen bestellt. Leider konnte ich nicht zahlen und bekam Briefe von einem Inkasso Unternehmen. Ich zahlte immer mal wieder kleine Beträge bis zu meinem Umzug im Winter 2014. Aus Angst, man könnte meinen Betrug rechtlich verfolgen, meldete ich mich nicht um. Dies ist nun 2 Jahre her und es lässt mich nicht los. Ich habe ein schlechtes Gewissen und möchte die Sache schnellstmöglich bereinigen.
Ich weiss, dass ich einen großen Fehler gemacht habe und bereue es zutiefst. Gibt es eine Möglichkeit, die Sache schnellstmöglich ohne größere Konsequenzen aus der Welt zu schaffen?

Leider habe ich nicht genug Geld zu Verfügung, die Forderung in Einem zu zahlen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Leider habe ich nicht genug Geld zu Verfügung, die Forderung in Einem zu zahlen. Sie meinen, keine 50 Euro abzüglich der schon überwiesenen Beträge?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich stelle die Frage mal anders: Wie viel wurde denn insgesamt schon überwiesen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich verstehe nicht ganz: wenn Sie unter einem falschen Namen bestellt haben und dann umgezogen sind, wieso schreiben Sie dann sie hätten sich nicht umgemeldet? Den falschen Namen kann man ja nicht ummelden... oder verstehe ich da jetzt etwas falsch?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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