Duldung und Ausreise pflichtig trotz Eheschließung

27. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
ichbrauchehilfe123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Duldung und Ausreise pflichtig trotz Eheschließung

Guten Tag ,

ich habe ein Problem und zwar , ich bin im Jahr 2011 nach Deutschland als Studentin gekommen , und fast wie alle Studenten , musste ich ein Studienkolleg besuchen . Ich habe eins in Sachsen Anhalt nach 6 Monaten Suchen besucht , nach einem Monat war ich krank , ich war kurz in einem Krankenhaus dort und dann bin ich zurück nach NRW gekommen , da ich meine Geschwister habe , konnten sie gut um mich kümmern . Ich habe immer die Krankenscheine per Fax geschickt und mit der Schulleitung auch telefoniert es war alles in Ordnung . Ich habe da ein Visum beantragt , vorher hatte ich immer Fiktionsbescheinigungen bekommen ( die erste 6 Monaten , die ich in Deutschland war , weil ich keine Studienplatz hatte ) , mein Visum habe ich in Sachsen Anhalt trotz des Studienplatzes, nach vielen SCHWIERIGKEITEN bekommen . Mein Semester war fast am Ende und hatte ich keine Klausuren geschrieben , die Sekretariat des Studienkollegs meinte , dass ich in dem nächsten Semester kommen soll und das Semester wiederholen. Das Semester endete am 30. Juni 2012. In der Zeit , wo ich in NRW war , habe ich meinen Mann kennengelernt ( er ist Deutscher ) , wir wollten in Deutschland heiraten aber mussten wir viel warten , und weil wir von einer Islamischen Religion sind , konnten wir nicht lange Zeit zusammenleben bleiben ohne eine Eheschließung. Die Ehe haben wir am 13. Juli 2012 in Dänemark geschlossen , nach dem ich mein Visum von Sachsen Anhalt als Studentin gekriegt habe.

Mein Mann war in Stuttgart wegen der Arbeit , und als er im September zurückgekommen ist , sind wir zu den Ausländerbehörden in NRW ( Münster ) gegangen um Visum für Zweck Familienzusammenführung zu beantragen.
Sie haben mir mein Pass und Visum ( als Studentin ) , der ich hatte , weggenommen und statt deren die Abschiebung gegeben . Der Grund war : sie meinten , dass ich illegal in Deutschland war und auch als ich mich geheiratet habe.
Weil , am 30. Juni hat das Studienkolleg mich exmatrikuliert und mein Visum wurde dann automatisch gelöscht meinten sie , und haben mir ein Einschreiben gezeigt , wo stand , dass die Behörden von Sachsen-Anhalt bieten mich am 18. Juli sie zu besuchen um die Sachen mit dem Visum zu klären , da das Studienkolleg mich exmatrikuliert hatte . Ich habe dieses Einschreiben nicht bekommen , weil ich in Münster war und hatte ich auch eine Wohn Anmeldung ( mit meinem Mann ) da , aber habe ich nichts von Stadt Münster oder von Sachsen- Anhalt was bekommen . Nur als ich mit meinem Mann zu den Ausländer Behörden gegaangen um einen Antrag des Visums zu beantragen , haben wir erfahren , dass ich exmatrikuliert und illegal in Deutschland war. Und haben mir auch ein Einschreiben gegeben von Stadt Münster , wo ein anderer Datum stand ( August 2012 ) und nicht September 2012 , und dieses Einschreiben , habe ich nie in meiner Wohnung bekommen : stand darauf , dass Stadt Münster mich bietet Deutschland zu verlassen , da ich exmatrikuliert und illegal bin .

Ich habe einen Anwalt eingeschaltet , da sie mich nur 3 Tage Zeit gegeben hatten um Deutschland zu verlassen. Mein Anwalt hatte dann einen Widerspruch beantragt , und von dieser Zeit , dann nur Duldungen gekriegt . Nach dem Akteneinsicht , erfahren wir eine Anzeige , die gegen mir ist ( Behauptungen waren, dass ich eine Scheinehe geführt hatte ) die Anzeige wurde von dem Staatsanwaltschaft eingestellt . In der zwischen Zeit , ist mein Mann in Niedersachsen umgezogen wegen der Arbeit , und hatte mich immer besucht , weil ich nicht von dem Rahmen NRW raus gehen darf . Er ist als Zweitwohnsitz in Münster angemeldet und Haupt Anmeldung wo er momentan noch arbeitet.

Vor 3 Monaten bin ich zu den Ausländerbehörden gegangen , nach dem die Anzeige eingestellt war, um der Visum zu beantragen und mein Pass wieder zu haben . Aber haben mich dann überrascht , dass ich und mein Mann nicht einen Gemeinsamen Wohnsitz haben , und muss einen Antrag von Zuzug bei den Ausländerbehörden der Stadt , wo mein Mann ist.
Ich habe es gemacht , und habe seit einer Woche eine negative Antwort bekommen . Die Stadt hat meinen Zuzug abgelehnt und muss sogar Deutschland verlassen und ein Visum von der Botschaft in meinem Land beantragen als Familienzusammenführung und dann wieder nach Deutschland einreisen , weil ich exmatrikuliert war ..

Aber ich weiß, dass es viel dauert , wenn man ausreist , sie sagen um die 6-8 Wochen aber , die sind immer mehr als die 8 Wochen ...

Ich weiß jetzt nicht , was ich machen soll , ich habe einen Studienplatz in einem neuen Studienkolleg bekommen , und habe dafür viel gekämpft , ich darf diese Möglichkeit nicht verlieren , sonst kann ich nicht weiterstudieren .. Mein Mann ärgert sich und weiß auch nicht was wir machen sollen , war mehrmals bei den Ausländerbehörden , wo er wohnt , und waren nur unfreundlich und das gleiche gesagt , wie im Einschreiben steht.

Darf ich kein Visum von Deutschland beantragen ? ( Die Exmatrikulation , heißt nicht , dass ich illegal bin , weil ich das Prozess nicht eingeführt habe ( zu den Ausländer Behörden zu gehen , und mein Visum zu geben ) Dann in der Zeit von 30.Juni bis ich mich am 13. Juli 2012 heirate , war ich immer legal , das Land Dänemark , hat mein Visum geprüft , bevor ich mich heirate .. und war alles in Ordnung.

Wenn Sie irgendwas wissen , was ich in meinem Fall machen kann , ich bitte Sie um eine Antwort .

Entschuldigung für den langen Text , es ist nur um gut zu verstehen , was in meinem Fall passiert ist ...

Ich danke Ihnen im Voraus ,

mit freundlichen Grüßen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Ein Visum kann man weder in Deutschland beantragen, noch erhalten.

Das geht nur vom Ausland aus und ist in dem Land wo man wohnt, beim deutschen Konsulat oder der Botschaft, unter Angabe des Einreisezwecks, zu beantragen.

Es ist praktisch nur die Eintrittskarte nach Deutschland.

Um längerfristig oder dauerhaft in Deutschland zu verbleiben, bedarf es dann einer Aufenthaltserlaubnis , welche von der Ausländerbehörde erteilt wird, sofern man mit dem dafür erforderlichen (richtigen) Visum eingereist ist.

Das alles war bei Dir, so wie ich es aus Deiner Schilderung entnehme, nicht gegeben. Deshalb wurdest Du zur Ausreise aufgefordert, um in Deinem Heimatland das richtige Visum zu beantragen.

Du hattest eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium, die Dir aber entzogen wurde, weil Du das Studium nicht ordnungsgemäß durchgeführt hast.
Die Gründe weshalb das nicht geschehen ist ist, sind irrelevant und spielen keine Rolle. Die Aufenthaltserlaubnis ist futsch, Du mußt ausreisen.

Für die Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau mußt Du nun in Deinem Herkunftsland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, damit Du wieder nach Deutschland einreisen kannst.

Es ist üblich das Ehepaare einen gemeinsamen Wohnsitz haben und zusammenleben. Das war bei Dir auch nicht der Fall, dadurch dürfte die Ausländerbehörde von einer Scheinehe zur Erlangung des Aufenthalts in Deutschland ausgegangen sein.

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung .

Auf eine Abschiebung solltest Du es keinesfalls abkommen lassen, weil das eine Einreisesperre nach sich zieht.

Du wärest gut beraten, wenn Du freiwillig ausreisen würdest, um dann nach Antragstellung für ein Visum zur Familienzusammenführung, ordnungsgemäß wieder zu Deinem Ehemann einreisen zu können.

-- Editiert ya338 am 27.07.2013 19:46

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ichbrauchehilfe123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für Deine Antwort .

Das Problem , dass wir immer gemeinsam gewohnt hatten bis jetzt , ich kann ja nur nicht jetzt zu ihm gehen , aber er kann mich besuchen , und er macht das regelmäßig. Bei der Anzeige , stand auch , dass ich illegal war und noch dazu wegen der Scheinehe . Die Anzeige wurde jetzt vor fast 3-4 Monaten eingestellt. Das heißt , die Behauptungen waren falsch . Das ist was wir verstanden haben.

Und habe noch eine Frage , für einen eigenständigen Aufenthaltsrecht , wird dann die Zeit wo ich mit der Duldung war auch mit der Ehe mitgerechnet ?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
für einen eigenständigen Aufenthaltsrecht , wird dann die Zeit wo ich mit der Duldung war auch mit der Ehe mitgerechnet ?

Aus meiner Sicht nicht.

Um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erhalten, bedarf es, neben anderen Voraussetzungen, eines rechtmäßigen Aufenthalts (was eine Duldung eben nicht ist) und die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen von mindestens drei Jahren.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Bei der Anzeige , stand auch , dass ich illegal war...

Mit Beendigung des Studiums war die Aufenthaltserlaubnis erloschen, Dein Aufenthalt war somit nicht rechtmäßig, also illegal.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ja, so ist das in Deutschland. Ausländer die gerne hier bleiben würden, oder Ausländer die hier jahrelang zur Schule gingen und ausgebildet wurden,und sich integriert haben, werden abgeschoben.
Und im Ausland wird die Werbetrommel gerührt, damit
Ausländer nach Deutschland einreien.

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6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ichbrauchehilfe123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke euch für die schnellen Antworte. Das hat mir viel geholfen. Danke nochmal.
Ich wünsche euch alles gute , und einen schönen Tag.


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