Duldung aber deutsches Kind

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)
Duldung aber deutsches Kind

Hallo,
mein Partner hat nur eine Duldung wohnt 1 Stunde von mir entfernt.
Er hat eine Arbeitserlaubnis und arbeitet auch hier in meiner Nähe.
Vor einem Monat ist unser Kind auf die Welt gekommen Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung haben wir auch schon beim Jugendamt gemacht.
Jetzt würden wir gerne eine Umverteilung beantragen das er hier bei uns wohnen kann und auch nicht mehr so lange zur Arbeit fahren muss.
Seine Arbeitsstelle ist nicht weit von mir entfernt.
Mein Partner steht aber noch nicht auf der Geburtsurkunde von unserem Sohn,das wollen wir noch folgebeurkunden lassen.
Das dauert aber noch eine Weile da sie Dame vom Standesamt im Urlaub ist.
Meine Frage wäre jetzt :
Würde die ausländerbehörde eine Umverteilung zustimmen ohne Geburtsurkunde von unserem Sohn?

Mit freundlichen Grüßen
Sabrina

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Solange seine Identität noch nicht eindeutig belegt und nachgewiesen ist, wird das nix.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

?

-- Editiert von Sabrinarecht123 am 08.09.2017 13:54

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Solange seine Identität noch nicht eindeutig belegt und nachgewiesen ist, wird das nix.

Was hat das mit Einern Umverteilung zutun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Ohne Identitätsnachweis kein Eintrag in die Geburtsurkunde, somit keine Vaterschaftsanerkennung und demzufolge keinen Aufenthaltstitel.
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (die hier
anscheinend wegen fehlenden Pass nicht exekutiert werden kann). Ausreisepflichtig ist er trotzdem.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Ohne Identitätsnachweis kein Eintrag in die Geburtsurkunde, somit keine Vaterschaftsanerkennung und demzufolge keinen Aufenthaltstitel.
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (die hier
anscheinend wegen fehlenden Pass nicht exekutiert werden kann). Ausreisepflichtig ist er trotzdem.

Eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung haben wir schon abgegeben mit Duldung.
Mit Geburtsurkunde und Ausweis von seinem Land übersetzt und beglaubigt ist die Identität auch nachgewiesen.
Also Eintragung in die Geburtsurkunde wäre auch möglich nur halt nicht sofort da die Frau vom Standesamt im Urlaub ist.
Meine Frage war ob eine Umverteilung mit Arbeitsvertrag und Vaterschaftsanerkennung + Sorgeerklärung bewilligt wird?

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Sabrinarecht123):
Meine Frage war ob eine Umverteilung mit Arbeitsvertrag und Vaterschaftsanerkennung + Sorgeerklärung bewilligt wird?

Bestimmt, sobald er über einen Aufenthaltstitel verfügt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von Sabrinarecht123):
Meine Frage war ob eine Umverteilung mit Arbeitsvertrag und Vaterschaftsanerkennung + Sorgeerklärung bewilligt wird?

Bestimmt, sobald er über einen Aufenthaltstitel verfügt.

Man merkt sofort das Sie sich nicht auskennen,und fragen die hier gestellt werden nicht ernst beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Sabrinarecht123):
mein Partner hat nur eine Duldung

Zitat (von Sabrinarecht123):
Man merkt sofort das Sie sich nicht auskennen,und fragen die hier gestellt werden nicht ernst beantworten.

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher weiterhin ausreisepflichtig.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html






-- Editiert von ya338 am 08.09.2017 16:02

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von Sabrinarecht123):
mein Partner hat nur eine Duldung

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher weiterhin ausreisepflichtig.

[url] https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html[/url]


-- Editiert von ya338 am 08.09.2017 15:59

Denken sie das weiß ich nicht ??
Das ist ja wohl klar aber was hat das denn mit einer Umverteilung zutun?
hat eine geduldete Person niemals das Recht umverteilt zu werden ?
Das kann ja wohl nicht sein.
Es gibt Ausnahmen da wird eine Umverteilung bewilligt.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Sabrinarecht123):
Das ist ja wohl klar aber was hat das denn mit einer Umverteilung zutun?
hat eine geduldete Person niemals das Recht umverteilt zu werden ?
Das kann ja wohl nicht sein.
Es gibt Ausnahmen da wird eine Umverteilung bewilligt.

Dann beantragen Sie diese Umverteilung doch einfach.
Zunächst ist der Duldungsinhaber zur Ausreise verpflichtet, warum sollte man dann einer Umverteilung zustimmen, aber versuchen kann man es natürlich trotzdem. Wie die Behörde
dann darauf reagiert, wird man sehen.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von Sabrinarecht123):
Das ist ja wohl klar aber was hat das denn mit einer Umverteilung zutun?
hat eine geduldete Person niemals das Recht umverteilt zu werden ?
Das kann ja wohl nicht sein.
Es gibt Ausnahmen da wird eine Umverteilung bewilligt.

Dann beantragen Sie diese Umverteilung doch einfach.
Zunächst ist der Duldungsinhaber zur Ausreise verpflichtet, warum sollte man dann einer Umverteilung zustimmen, aber versuchen kann man es natürlich trotzdem. Wie die Behörde
dann darauf reagiert, wird man sehen.


Lesen sie nicht was ich schreibe ??
Sie Scheiben mir warum soll die ausländerbehörde eine Umverteilung zustimmen ???
Weil er eine Vollzeit Arbeitsstelle hat und ein deutsches minderjähriges Kind!!!
Ist das nicht genug.
Ja den Antrag auf Umverteilung werden wir stellen aber wollte hier einfach nur fragen wie die Chancen sind.
Gründe hat er ja

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sabrina, wenn Du alles, aber wirklich alles besser weisst, warum fragst Du dann hier und wirst auch noch gleich pampig? Dann würde ich fluchs zum Ausländeramt gehen, denen aufgeben, aus den hunderten von Akten, die eine herauszusuchen und sofort zu entscheiden. Kostet ja alles keine Zeit oder Arbeit und das Gebot der Gleichbehandlung (Wartezeiten) ist auch nicht zu beachten.

So etwas dauert nun mal. Und ob die Voraussetzungen da sind, das können wir hier nicht abschätzen. Und nochmals, wie der außerst qualifizierte ya338 festgestellt hat, Duldung, das bedeutet, dass jemand sich eigentlich gar nicht in Deutschland aufhalten darf. Ein Kind kann zwar ein "Sesam-öffne-dich" sein, muss es aber nicht.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sabrina, wenn Du alles, aber wirklich alles besser weisst, warum fragst Du dann hier und wirst auch noch gleich pampig? Dann würde ich fluchs zum Ausländeramt gehen, denen aufgeben, aus den hunderten von Akten, die eine herauszusuchen und sofort zu entscheiden. Kostet ja alles keine Zeit oder Arbeit und das Gebot der Gleichbehandlung (Wartezeiten) ist auch nicht zu beachten.

So etwas dauert nun mal. Und ob die Voraussetzungen da sind, das können wir hier nicht abschätzen. Und nochmals, wie der außerst qualifizierte ya338 festgestellt hat, Duldung, das bedeutet, dass jemand sich eigentlich gar nicht in Deutschland aufhalten darf. Ein Kind kann zwar ein "Sesam-öffne-dich" sein, muss es aber nicht.

wirdwerden


Ich weiß nicht alles besser sonst würde ich hier nicht fragen.
Aber zu sagen das eine geduldete Person nicht umverteilt werden kann ist falsch!!
Ich hab hier nur gefragt wie meine Chancen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das Ganze heisst auch "Aufenthaltserlaubnis auf zwei Beinen" und bis diese auf den beiden Beinchen steht, wird das auch durch sein, keine Sorgen.
Es kann natürlich passieren dass nach Erhalt dieser Aufenthaltserlaubnis die Beziehung beendet ist und der sorgeberechtigte Vater seinen Job verliert ..

-- Editiert von Moderator am 08.09.2017 18:08

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die Beziehung läuft meist so lange, wie die Frau "spurt". Sobald die ein normales "Eigenleben" (mit Freundinnen mal ausgehen, ihm nicht alles Geld geben, das er verlangt, etc), rasselt es im Getriebe.

Signatur:

"Valar Morghulis"

5x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Die Beziehung läuft meist so lange, wie die Frau "spurt". Sobald die ein normales "Eigenleben" (mit Freundinnen mal ausgehen, ihm nicht alles Geld geben, das er verlangt, etc), rasselt es im Getriebe.


Warum seid ihr eigentlich alle so negativ?
Nicht jeder ist gleich.
Und ihr könnt mir glauben mein Partner meint es ernst mit mir und unserem Sohn.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Sabrinarecht123):
Warum seid ihr eigentlich alle so negativ?

Will es in den meisten Fällen so abläuft wie berichtet wurde.
Guckst Du hier:
[URL] http://forum.1001geschichte.de/index.php?sid=8acd8719ca6bf5cdb4318bf021b5ba1d[/URL]

4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

ich will Dir nichts Böses, beileibe nicht - aber das alles hört sich für mich nach dem sogenannten "AMIGA-Syndrom" an (AMIGA = Aber Meiner Ist Ganz Anders)

Ich wünsche Dir wirklich das Beste - so oder so.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Will es in den meisten Fällen so abläuft wie berichtet wurde.
Guckst Du hier:
[URL] http://forum.1001geschichte.de/index.php?sid=8acd8719ca6bf5cdb4318bf021b5ba1d[/URL]

Ja das ist leider die Realität.
Zitat (von Sabrinarecht123):
Und ihr könnt mir glauben mein Partner meint es ernst mit mir und unserem Sohn.

Beteiligt er sich denn schon für den Unterhalt des Kindes?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von ya338):
Will es in den meisten Fällen so abläuft wie berichtet wurde.
Guckst Du hier:
[URL] http://forum.1001geschichte.de/index.php?sid=8acd8719ca6bf5cdb4318bf021b5ba1d[/URL]

Ja das ist leider die Realität.
Zitat (von Sabrinarecht123):
Und ihr könnt mir glauben mein Partner meint es ernst mit mir und unserem Sohn.

Beteiligt er sich denn schon für den Unterhalt des Kindes?


Es tut mir echt sehr leid das soviele Frauen verarscht worden sind.

Ja er beteiligt sich schon für den Unterhalt,er bezahlt jetzt monatlich 400 Euro mehr geht nicht.
Das macht er auch von sich alleine muss da also nicht hinterher sein.
Er versucht soviel Zeit wie möglich mit uns zu verbringen.
Kann also schon sein das er es ernst mit uns meint.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sabrinarecht123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Die Beziehung läuft meist so lange, wie die Frau "spurt". Sobald die ein normales "Eigenleben" (mit Freundinnen mal ausgehen, ihm nicht alles Geld geben, das er verlangt, etc), rasselt es im Getriebe.


Hab ihm noch nie Geld gegeben er hat auch noch nie gefragt,er arbeitet da brauch er mein Geld nicht.

Ich kenne seine Freunde und er kennt meine also unternehmen wir in der Regel gemeinsam etwas.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Dann ist ja alles in Butter, hoffentlich bleibt es so.

Es fragen hier halt ab und zu Frauen an, die ein paar Jahre weiter sind mit der Geschichte, wie man den Guten denn loswerden kann, am besten in seine Heimat.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Häufig erhalten Asylbewerber, deren Asylbegehren negativ beschieden wurde eine Duldung, weil eine Abschiebung infolge fehlenden Pass nicht möglich ist.

Wir wissen im hier vorliegenden Fall auch nicht, welche Staatsangehörigkeit der Geduldete innehat.
Deshalb kann man nur spekulieren, weshalb diese Duldung erteilt wurde. Diese Gründe wurden von der Fragestellerin nicht benannt. Solange diese Gründe nicht genannt werden, kann auch nur gemutmaßt werden, ob die Ausländerbehörde einer Umverteilung (dem Wohnortwechsel) zustimmt oder nicht. Präzise Antworten sind auch nur dann möglich, wenn die Fragestellerin alle Details offenbart, sonst bleibt es ein Stochern im Nebel.

§ 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG ) regelt, wessen Abschiebung ausgesetzt wird und aufgrund dessen eine Duldung erhält; dies sind insbesondere Fälle, in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht durchgeführt werden kann. Die Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist und von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird. Der Aufenthalt eines Ausländers wird mit der Duldung zwar nicht rechtmäßig, jedoch entfällt mit der Duldung eine Strafbarkeit wegen illegalen Aufenthalts, wegen selbst verschuldeter Passlosigkeit ist eine Strafverfolgung jedoch möglich.

Mit einer Duldung können Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden werden. Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Ausländers und berechtigt nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland.

3x Hilfreiche Antwort

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