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Dürfen Lehrer Handys einbehalten?

Von Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs
16.1.2012 | Ratgeber - Verwaltungsrecht | 1611 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Schule, Jugendrecht, Schulrecht, Handyverbot, Lehrer

Deine Rechte in der Schule...

Ich engagiere mich bei dem ehrenamtlichen Projekt des Berliner Anwaltsvereins „Anwälte gehen in die Schule“. In diesem Zusammenhang tauchen bei meinen Schulbesuchen immer wieder viele Fragen der Schüler auf. Eine dieser Fragen nehme ich zum Anlass, sie hier auch für andere interessierte Schüler zu beantworten:

Dürfen Lehrer Handys einbehalten?

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Ulrike Hinrichs
Berlin

Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Inkassorecht

Ein Handy darf dann einbehalten werden, wenn damit der Unterricht (bzw. der Schulbetrieb) gestört wird, beispielsweise weil während des Unterrichts gesimst oder telefoniert wird. Auch das Filmen mit dem Handy ist natürlich unzulässig. In diesen Fällen kann die Lehrerkraft das Handy an sich nehmen und es verwahren. Der Lehrer oder die Lehrerin darf aber nicht die auf dem Handy gespeicherten Daten wie Telefonnummern, Bilder, Videos, SMS anschauen.  Auch bei dem Verdacht einer Straftat (z.B. selbstgedrehte Gewaltvideos) darf der Lehrer nicht eigenmächtig das Mobiltelefon untersuchen. Dies kann allenfalls die Polizei nach richterlicher Anordnung.

Solange das Handy allerdings ausgeschaltet und in der Tasche verstaut ist, kann es nicht einbehalten werden, da es in solchen Fällen nicht schulordnungswidrig ist. Selbst wenn in den Schulgesetzen bzw. der Hausordnung der Schule ein generelles Verbot geregelt ist, so ist fraglich ob das zulässig ist. Denn das generelle Mitführen eines Handys zu verbieten, ist rechtlich problematisch. Anders als eine Waffe ist es ja kein gefährlicher Gegenstand, sondern in unser Gesellschaft ein gängiges Kommunikationsmittel. Außerdem können die Eltern und Schüler auch ein Interesse daran haben, sich jedenfalls vor Schulbeginn, in den Pausen oder nach der Schule zu erreichen.

Wie lange darf das Handy einbehalten werden?

Die Frage, wie lange das Handy einbehalten werden darf, ist eine Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme. In der Regel muss das Handy spätestens am Ende des Schultages herausgegeben werden. Nach Rücksprache mit den Eltern können gegebenenfalls auch andere Maßnahmen getroffen werden, wie die Herausgabe nur an die Eltern.

Weitere Fragen zu Rechten und Pflichten von Jugendlichen im Rechtsratgeber ZuRecht finden - Lexikon und Rechtsratgeber für Jugendliche von Ulrike Hinrichs.

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