Dubiose Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros? Keine Panik!

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Viele Verbraucher reagieren verunsichert, wenn sie überraschende Post eines Inkassounternehmens im Briefkasten finden und sich plötzlich einer bis dato völlig unbekannten Forderung ausgesetzt sehen:

„Der Gesamtbetrag ist binnen 10 Tagen zu zahlen! Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, auf Sie zukommen. Ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren kann ich außerdem negativ auf Ihre eigene Kreditwürdigkeit auswirken. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.. .“

Thilo Wagner
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Hohenstaufenring 44-46
50674 Köln
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Familienrecht, Erbrecht, Urheberrecht, Zivilrecht

Dieser harte Forderungston wird meist durch eine offiziell wirkende Gestaltung des Forderungsschreibens verstärkt. Neben imposanten Briefköpfen, finden sich oft zusätzliche Hinweise wie „Wir sind Vertragspartner der Schufa“ oder „Zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts“, welche dem plumpen Mahnschreiben einen besonders seriösen Anstrich verleihen sollen.

Keine Rechtspflicht zur Zahlung

Diese ganze pompöse Aufmachung dient dabei nur einem einzigen Zweck:

Der Mahnungsempfänger soll in den Irrtum versetzt werden, dass er rechtlich verpflichtet sei, die behauptete Forderung zu begleichen. Diesem Irrtum sollten Sie nicht erliegen! Die behaupteten Ansprüche bestehen meist nicht.

Eindeutig berechtigte Forderungen werden, soweit zwei außergerichtliche Mahnungen des bekannten Vertragspartners ohne Erfolg bleiben, meist einmalig durch einen Anwalt, und wenn nun immer noch keine Zahlung erfolgt, sofort gerichtlich geltend gemacht.

Die beanspruchten Forderungen bestehen meist nicht

Häufig stammen die durch das „Inkassobüro“ eingeforderten Beträge aus vermeintlichen Vertragsschlüssen im Internet. Kriminelle Anbieter lassen nichts unversucht Gebühren aus Aboverträgen, Clubmitgliedschaften, Foren zur Ahnenvorschung, Berufswahl, Hausaufgabenhilfe oder Partnervermittlung beizutreiben, obwohl sie genau wissen, dass ein wirksamer Vertragsschluss nie zustande kam und damit die erdachte Vertragsforderung niemals gerichtlich durchsetzbar sein wird.

Auch die in dem Mahnschreiben zugesetzten Inkassogebühren, Mahnkosten oder Auslagen müssen bei einer unberechtigten Hauptforderung nicht beglichen werden.

Vorsicht bei „Ratenzahlungsvorschlägen ohne Mehrkosten“

Nach der strengen Zahlungsaufforderung, bieten die Inkassounternehmen meist in einem weitaus freundlicher gehaltenem Ton eine günstige Ratenzahlungsvereinbarung an. Diese sollten Sie jedoch keinesfalls unterzeichnen.

Denn hinter der „großzügingen Ratenzahlungsabrede“ versteckt sich oft der Versuch einer gefährlichen Täuschung. In dem Text ist meist ein verpflichtendes Schuldanerkenntnis versteckt. Der kurze aber schwerwiegende Satz „.. .hiermit erkenne ich die Forderung an.. . “ wird häufig überlesen. Mit der Unterschrift schnappt diese Falle zu.

Tipp:

Wenn sie ein Mahnschreiben eines Inkassobüros erhalten sollten Sie die Ruhe bewahren. Eine Inkassogesellschaft kann Ihnen schließlich nichts schlimmeres antun, als Ihnen ständig nervigen Mahnschreiben zu übersenden. Insbesondere kann das Inkassounternehmen keine Kosten festsetzen oder gar die Zwangsvollstreckung ohne Titel betreiben.

Bei dem erstmaligen Erhalt einer „Zahlungsaufforderung“ sollten Sie den behaupteten Anspruch genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung können Sie dann getrost in dem Mülleimer werfen. Wenn Sie sodann einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie diesem sofort mit dem stets beigefügten Vordruck widersprechen.

Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches Schreiben und der Spuk hat ein Ende.


Der Autor ist Rechtsanwalt in Köln. Er ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte Köln. Er berät und vertritt Privatmandanten und Unternehmer in allen Fragen des Zivilrechts. Bei Anregungen oder Fragen zu diesem Themenkomplex können Sie eine unverbindliche E-Mail direkt an die Adresse info@wagnerhalbe.de senden. Weitere Informationen erhalten Sie oder auf den Internetseiten http://www.wagnerhalbe.de und http://rechtsanwaltsblog.blog.de

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Leserkommentare
von MiniMal123 am 26.05.2016 09:13:44# 1
Wenn eine Forderung von z.B PayPal über Rechtsanwälte kommt und darin gleich Mahnkosten ,Rechtsanwaltsgebühren und eine Auslagepauschale beinhaltet ...ohne das vorher eine Mahnung an mich ging....muss ich diese Zusatzkosten bezahlen?? Oder nur die Ursprüngliche Summe? Und soll ich die Zahlung an PayPal machen oder an die Anwälte?? MFG