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Dubiose Branchenbuchanbieter: Gelbes Branchenbuch und Gewerbeauskunft-Zentrale

Von Rechtsanwalt Thomas Feil 7.6.2011 | Ratgeber - Wirtschaftsrecht | 1123 Aufrufe
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Zu den dubiosen Branchenbuchanbietern gehören „Gelbes Branchenbuch“ oder „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Es werden in der Praxis nutzlose Einträge in Branchenbücher oder Online-Verzeichnissen angeboten. Als vertraglicher Einstieg wird ein Korrekturabzug gewählt, der mit der Zurücksendung zumeist einen mehrjährigen Vertrag nach sich zieht. Hier ist Vorsicht geboten.

Lesen Sie das Kleingedruckte!

Sollten Sie eine Rechnung von „Gelbes Branchenbuch“ oder „Gewerbeauskunft-Zentrale“ erhalten haben, sollten sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

Sie haben gute Möglichkeiten, sich gegen den Zahlungsanspruch zur Wehr zu setzen.

Gewerbeauskunftzentrale unterliegt vor dem LG Düsseldorf

Die Gewerbeauskunft-Zentrale unterliegt vor dem Landgericht Düsseldorf im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Die Gewerbeauskunft-Zentrale verschickt Schreiben zur Erfassung gewerblicher Einträge. Monatlich soll ein Entgelt in Höhe von € 39,85 zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen sein. Auf dem Formular findet sich aber kein Hinweis auf den Gesamtpreis. Daraufhin wurde die Firma GWE GmbH, die die Gewerbeauskunft-Zentrale betreibt, von einem Wettbewerbsverein abgemahnt. Gefordert wurde, dass das Formular von der Gewerbeauskunft-Zentrale zukünftig nicht mehr verwendet werden soll.

In einem Urteil vom 15.04.2011 (Az.: 38 O 148/10) entschied das Landgericht Düsseldorf zu Gunsten des Wettbewerbsvereins und gegen die Firma GWE GmbH. Das Formular sei in mehrfacher Hinsicht irreführend. Bereits die Überschrift führt nach Auffassung der Düsseldorfer Richter in die Irre, da der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen Eintrag in ein öffentliches Gewerberegister. Auch der Verweis auf den Monatspreis lasse nicht sofort erkennen, dass insgesamt ein Gesamtpreis in Höhe von € 956,40 zzgl. Umsatzsteuer bezahlt werden muss.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Gewerbeauskunft-Zentrale gegen dieses Urteil im Rahmen eines Berufungsverfahrens wehren wird, oder ob nunmehr die Formulare umgestellt werden. Es erscheint derzeitig eher utopisch, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale ihr Geschäftsmodell ändert oder einstellt.

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