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Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf

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Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf

Hallo,
ich habe mein Auto an einen Händler verkauft. Das Fahrzeug war ein wirtschaftlicher Totalschaden und auch nicht mehr fahrbereit. Der Käufer hat sich das Auto angeguckt und wir haben uns dann auf einen Preis geeinigt. Die Abwicklung war dann kein Problem (wobei ich mich gewundert habe, dass sein Vater den Kaufvertrag unterschrieben hat, der widerum Privatperson ist), das Geld wurde bei der Bank bar eingezahlt. Daraufhin hat er Fahrzeugschein (von mir) und –brief (später von der Auto-Bank, da finanziert), sowie HU/AU Unterlagen von mir erhalten. Das Auto wurde einen Tag später mit einem Abschlepper abgeholt (weil es ja nicht fahrbereit ist). Eine Woche später bin ich dann zum Käufer gefahren, weil ich mein Auto abmelden wollte. Auf einmal meinte der Käufer das Getriebe sei kaputt und er will Preisminderung haben. Ich solle eben zur Bank und 500 euro abheben, dann wäre er zufrieden. Als ich auf den gültigen Kaufvertrag wies drohte er mir nun mit rechtlichen Schritten. Seit dem erhalte ich Anrufe und SMS von dem Käufer mit der Aufforderung im Geld zu geben da es dann billiger für mich sei, da er ansonsten rechtliche Schritte einleiten wird. Ich habe ihm daraufhin gesagt, dass er das gerne tun kann, ist ja auch sein gutes Recht, aber er ist vom Fach (Händler) und ich bin ein Laie, ich bin davon ausgegangen, dass er sich das Auto ganz genau anguckt und er war ja auch mit dem Kaufpreis einverstanden. Von einem Getriebeschaden wusste ich nichts, habe ihm lediglich gesagt, dass der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt hat (also das steht auch im Kaufvertrag) und ich habe ihm gesagt, dass das Auto auch nicht mehr fährt und er es abschleppen lassen muss.
Hat er nun Aussicht auf Erfolg, wenn die ganze Sache vor Gericht geht?



von Figo1982 am 29.07.2010 09:16
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
Beachte: Der Mann vom Fach (ha,ha), geht überhaupt nicht vor Gericht, das wird im Zweifelsfalls nämlich sein Vater machen müssen!
Ich würde mich mit dem Händler überhaupt nicht mehr unterhalten.

Er ist halt vermutlich sauer, weil er meinte, er könne nach Reparatur des Blechschadens die Kiste mit womöglich 2 Mille Gewinn weiter verkaufen.......nun sind´s halt nur noch 1,5......Schicksal!

Lass den Händler einfach auflaufen und dokumentier seine Drohungen.
Ich denke, jeder Richter freut sich, wenn solche Autohändler vor Gericht auftauchen (dieser müsste zumindest evtl. als Zeuge aufkreuzen).

Übrigens ist es nicht ungewöhnlich, dass "Händler" ihre Autos von Opas, Papis, Brüdern, u.s.w. kaufen lassen. Frag dich mal, warum die das tun?!


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von marieluisa am 29.07.2010 10:34
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
ja, denke ich auch. dieser "händler" wirkte auch sehr unseriös, als er meinte ich solle eben zur bank und ihm 500 euro geben. habe ich natürlich nicht gemacht. zumal ich mich auch frage, was er mit dem wagen in der woche alles gemacht hat (kann ja sein, dass er teile bereits ausgebaut hat). und als ich auf seinem "hof" war standen schon 5 südländische kollegen (die, so machte es den eindruch auf mich warteten :-) ) ^^ und auf die frage ob das der schlägertrupp sei, bekam ich die antwort noch bin ich sein gast und sein freund und mir würde nichts passieren... unglaublich. ich denke, dass ist eine masche um so leute einzuschüchtern und noch kohle rauszuholen. es war auch schon merkwürdig als er meinte ich gebe dir 7.000 euro ungesehen, vor ort hat er natürlich gehandelt und ich habe gesagt, ok, gib mir 6.850 euro und du kannst das auto direkt mitnehmen. er hat sich das fahrzeug ca. eine halbe stunde angeguckt und mehrfach (auf türkisch) telefoniert. so dass ich natürlich nichts verstehe was er da am telefon bespricht. dann haben wir den Kaufvertrag unterschrieben und er hat das geld auch bei meiner bank direkt bar eingezahlt. das war alles ok, daher verstehe ich im nachhinein auch nicht sein problem. dass bei einem fahrzeug, dass einen wirtschaftlichen totalschaden hat, mehrere teile kaputt sind, ist doch klar. und ich habe ihm nicht verschwiegen oder vorenthalten, habe ihm auch gesagt dass das fahrzeug nicht fahrbereit ist. ich habe mich absolut korrekt verhalten. ausserdem bin ich kein experte (wusste ja noch nicht mal wo das getriebe ist) :-)

danke für deine antwort!!!!

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von Figo1982 am 29.07.2010 10:48
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
Welcher Kaufvertrag wurde für diese Transaktion genommen - einer von Privat an Privat, bei dem die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde ?
Wurden die Ihnen bekannten Mängel schriftlich aufgeführt ?

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von Stelenaje am 29.07.2010 11:07
Status: Legende (338 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
es handelte sich um einen kaufvertrag, den ich aus dem internet habe. und zwar von privat an privat. ich habe in dem Kaufvertrag geschrieben, dass es sich bei dem fahrzeug um einen wirtschaftlichen totalschaden handelt. ein weiterer punkt ist im Kaufvertrag fixiert:

"der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Ansprüche aus Sachmängelhaftung, die gegebenenfalls gegenüber Dritte bestehen, werden an den Käufer abgetreten".

Es ist sonst nichts weiter im Kaufvertrag geregelt oder festgehalten. Ich habe ihm lediglich mündlich alles Schäden, die mir bekannt waren, genannt. Auch dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sei und er es auf seine Kosten abschleppen lassen muss. Dafür habe ich auch einen Zeugen, der die komplette Kaufabwicklung mitbekommen hat.

Der Käufer hatmich gestern angerufen und meinte er würde heute zum Anwalt gehen um gegen mich rechtliche Schritte einzuleiten. Ich werde es noch bereuen und ich soll mir das nochmal gut überlegen, dann wird es billiger für mich und er wolle mich davor beschützen :-) Und zum Schluss meinte er, ich würde noch sagen: bitte bitte lass mich dir doch noch die 500 euro geben.... Er meinte auch er kenne sich ziemlich gut aus und er gewinnt den Prozess auf alle fälle und er hätte auch täglich mit hunderten von Leuten zu tun. Naja, ich warte erstmal ab, denn wir haben einen gültigen Kaufvertrag; der Käufer hat das Fahrzeug sowie alle notwenigen Papiere erhalten. Das Fahrzeug wurde abgemeldet und ich habe den Kaufpreis erhalten. Sieht zunächst alles recht korrekt aus. Ich frage mich halt nur, warum er mir den Getriebeschaden nicht eher gesagt hat, sondern erst als ich bei ihm im auto (auf dem weg zum strassenverkehrsamt) saß.

es bleibt spannend, dann müssen halt andere entscheiden, wer recht hat und wer nicht. es kann aber auch nicht sein, dass man nach einem gültigen Kaufvertrag plötzlich von (mir unbekannten) schäden spricht.... zumal er der (so hat er sich bezeichnet) Experte in Sachen Autos, mit denen er ja täglich handelt.

Danke für deine Antwort!

Gruß

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von Figo1982 am 29.07.2010 11:36
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
Ihr Gefühl, im Recht zu sein, täuscht Sie nicht. Es besteht grundsätzlich für Sie keine Pflicht, den Wagen zurückzunehmen oder die Reparatur zu bezahlen, da Sie mit dem Käufer einen wirksamen Haftungsausschluß vereinbart haben.
Sie sind als Privatperson tätig geworden, also nicht als (Gebrauchtwagen-)Händler, das von Ihnen verkaufte KFZ war eine gebrauchte Sache. Die Verwendung des Musterkaufvertrages stellt somit kein Problem dar.
Wie Sie sicher bereits in anderen Beiträgen gelesen haben, ist das Problem solcher Fälle meist die Beweisbarkeit. Sie können durch den Kaufvertrag lediglich nachweisen, daß Sie einen Haftungsausschluß vereinbart haben. Sie können dadurch aber nicht beweisen, daß Sie den Schaden arglistig verschwiegen haben. Daher wird der Käufer versuchen, Ihnen gerade dieses
zu unterstellen. Gelingt es ihm, das Gericht davon zu überzeugen, daß Sie den Schaden kannten und nur verschwiegen haben, müßten Sie das Gegenteil beweisen. Dies hängt nun von der Art des Schadens ab. Sie müssen glaubhaft schildern können, daß Sie keine Ahnung von dem Getriebeschaden hatten.

Grob gesagt gilt also: Mängel, die einem normalen Fahrer auffallen müssen, können Sie nicht übersehen haben, so daß Sie sie hätten mitteilen müssen. Schäden, die nur ein Fachmann bemerkt, können Ihnen dagegen schwer angerechnet werden.

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von Stelenaje am 29.07.2010 12:03
Status: Legende (338 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
Was will der Händler denn gewinnen? Er hat doch nicht mal den Kaufvertrag unterschrieben - wie schon angemerkt.
Das machen solche Typen meist, weil denen oft der Laden nicht mehr gehört (mal die Steuernummer prüfen lassen)......oder sie die Autos wie oben angemerkt, von Privatpersonen kaufen lassen, weil Händler Garantien geben müssen......Das Prinzip ist uralt!

Lass dich nicht einschüchtern. Und überleg dir nächstes Mal , wem du dein Auto verkaufst!

Kannst notfalls ja mit einem Gutachter drohen - womöglich hat das Auto nicht mal einen Getriebeschaden. Vermutlich ist das Auto auch schon weit weg....
Die versuchen es eben mit allen Tricks.
Ist halt ne unangenehme Situation - sowas passiert einem meist nur ein Mal!
Rechtlich bist du, nehme ich an, auf der ganz sicheren Seite.....

Ich würde glatt die 500 Euros wetten, dass der nicht zum Anwalt geht!

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von marieluisa am 29.07.2010 12:04
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
--- editiert vom Admin


von guest-12304.08.2010 09:57:34 am 29.07.2010 12:13
Status: Junior (94 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
ja, klar. das auto war top bis ich einen Unfall hatte. dann war es ein wirtschaftlicher totalschaden. ich habe das auto dann als unfallfahrzeug bei mobile.de eingestellt. nachts um 3 uhr rief mich der jetzige käufer an und wollte mir auch 7.000 euro für eiin ungesehenes auto geben. er komme morgen direkt mit dem geld vorbei und holt es sich ab. ich versprach ihm das auto aus dem internet zu nehmen und gab ihm mein wort, dass ich das auto an ihn verkaufe. als er sich das auto angeguckt hat, hat er gleich festgestellt, dass die A-Säule getroffen war und ich habe dann zu ihm gesagt, ok, 150 euro weniger. damit war er auch einverstanden. er hat sich ein genaues bild von dem wagen gemacht, von aussen waren die schäden sehr deutlich zu sehen. ob jetzt irgendwelche teile gebrochen oder kaputt sind, wusste ich nicht, da ich einfach das auto in diesem zustand verkaufen wollte und ich ja dringend ein neues auto brauchte. ich meine, bei einem wirtschaftlichen totalschaden muss ja einiges kaputt sein, das muss er ja als experte ja schließlich wissen. und ich kannte auch nicht alle schäden (ehrlich gesagt hat mich das auch nicht interessiert), das einzige was ich wusste war, dass es ein totalschaden ist. und ehrlich gesagt bei einem wirtschaftlichen totalschaden alle schäden aufzuführen, muss ich ja ne extra seite anfertigen. das ging alles super problemlos, ich war zufrieden mit dem kaufpreis und er war es offensichtlich auch. wahrscheinlich hat er in der einen woche das auto komplett durchgecheckt und mehrer schäden festgestellt und dann war ihm wahrscheinlich bewusst, dass er nicht so ein gutes geschäft gemacht hat, wie er zunächst angenommen hat. das ist aber sein problem. jetzt einfach zu behaupten ich wüsste von nem getriebeschaden ist lächerlich. ich habe ihm alles einzelheiten zu diesem fahrzeug genannt.
mal sehen, wie es weiter geht, ob ich bald post von nem rechtsanwalt erhalte.... aber eigentlich muss ich doch dann gar nicht darauf reagieren, oder? erst wenn ich nen gerichtsbeschluss bekomme, dann muss ich natürlich aktiv werden...aber bis dahin bleib ich cool und warte einfach ab!!!

danke für eure antworten!!

Gruß

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von Figo1982 am 29.07.2010 12:36
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
Falls der Händler seinen "Vater" zum Anwalt schicken sollte - was ich nicht annehme, solltest du reagieren.
Ich kann es mir momentan nicht leisten, aber würde sofort eine KFZ-Rechtschutzversicherung abschließen.
Mir ist es schon passiert, dass eine Fahrerin absolut gepennt hat, beim Ausparken, und MIR reingefahren ist......Da hat sie sofort ein Theater gemacht, geheult, Polizei gerufen, weiter geheult und gezittert und ne Riesenshow abgezogen und sofort einen Anwalt beauftragt.
Mit sowas hatte ich nie gerechnet, denn ich fühlte mich im Recht.
Ich habe nicht reagiert, weil ich auch zu der Zeit Sorge vor Anwaltskosten hatte.
Am Ende sahen wir uns vor Gericht wieder, war allerdings eine Verhandlung, die meine Versicherung betraf, und nicht mich als Person. Da kam sie mit Krücken, kränkelte und jammerte, gab sogar zu, dass sie nicht aufgepasst hatte.....Trotzdem bekam sie noch mehr Geld zugesprochen.
Da war das Ding nämlich schon gelaufen, weil ICH nämlich auch sofort einen Anwalt hätte beauftragen müssen und SIE hätte verklagen sollen. Sie nannte ihr Auto" ihr Baby" vor Gericht und erzählte nur unlogisches Zeugs
Ich war großzügig und der Kratzer auf meiner alten Kiste war mir egal. So sollte man das aber niemals sehen....
Der Anwalt meiner Versicherung meinte nach der Verhandlung, ich hätte alles richtig gemacht, trotzdem hatten wir keine Chance, weil das Ding schon seinen Lauf genommen hatte - eben den falschen.
Wird mir auch nicht mehr so passieren. Man lernt!

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von marieluisa am 29.07.2010 12:57
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Drohung rechtlicher Schritte nach Autoverkauf
quote:
von Privatpersonen kaufen lassen, weil Händler Garantien geben müssen

Wohl eher, damit sie sich im Streitfall nicht darauf verweisen lassen müssen, als Fachmann hätten sie den Mangel aber bemerken können bei der Untersuchung. Als *Käufer* hat man ja sonst keine direkten rechtlichen Vorteile bei privat gegenüber gewerblich.

quote:
aber würde sofort eine KFZ-Rechtschutzversicherung abschließen

Die würde für den aktuellen Fall aber nicht einstehen müssen, weil der schon vor Vertragsschluß bestand.

quote:
weil ICH nämlich auch sofort einen Anwalt hätte beauftragen müssen und SIE hätte verklagen sollen

Wieso denn? Sie hat doch wohl Ansprüche gegen deine VS gestellt, wieso solltest du dann sie verklagen sollen oder müssen?

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von TrueBlood am 29.07.2010 13:14
Status: Unsterblich (962 Beiträge)
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